Pflichtverteidiger Kosten

Kosten des Pflichtverteidigers

Angaben zu den Kosten eines Strafverfahrens. Eine Beratung ist hilfreich, da der Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers oft zu spät erfolgt! so sind ihm die daraus resultierenden Kosten aufzuerlegen. Einerseits können Sie die Kosten in kleinen Raten begleichen.

Die Kosten für Pflichtverteidiger: Wer trägt die Kosten für Pflichtverteidiger?

Pflichtverteidigergebühren? Der Angeklagte, der schon jetzt in Geldnot ist, stellt sich die Fragen, wer am Ende des Prozesses die Kosten eines öffentlichen Verteidigers zahlt. Weil wer auch immer das Bargeld hat, braucht normalerweise einen Wahlanwalt. Wenn du das nicht hast, bekommst du einen Pflichtverteidiger. Die Zwangsverteidigung ist für viele eine Form von schlechtem Recht, so dass diejenigen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, einen Pflichtverteidiger bekommen - ähnlich wie zum Beispiel die Rechtshilfe im zivilrechtli.

Dies ist nicht richtig (mehr dazu unter den Bedingungen der öffentlichen Verteidigung). Die Kosten eines öffentlichen Verteidigers sind Teil der Gerichtskosten. Wenn der Angeklagte in einem strafrechtlichen Verfahren überführt wird, muss er die Kosten des strafrechtlichen Verfahrens, einschließlich der Kosten des öffentlichen Verteidigers, aufbringen. In der Praxis heißt das, dass der Pflichtverteidiger seine Honorare mit der öffentlichen Kasse verrechnet, aber die öffentliche Kasse später das Kapital von der überführten Person zurückerhält.

Es kann sein, dass die Kosten dem Betroffenen nur zum Teil aufgezwungen werden - aber diese sind rar. In Jugendstrafprozessen werden die Kosten des Strafverfahrens - einschließlich der Kosten der Pflichtverteidigung - oft nicht nach Artikel 74 JGG erhoben. Ist der Beklagte dagegen frei, so hat der Fiskus die Kosten und Aufwendungen des Prozesses zu erstatten.

Die Anwälte erhalten dann auch noch die Honorare eines Wahljuristen, so dass sie mehr verlangen können. Dem Beklagten entstehen keine Kosten, es sei denn, er hat sich mit dem Pflichtverteidiger auf eine zusätzliche Gebühr geeinigt. Verglichen mit einem Wahlanwalt sind die Kosten eines öffentlichen Verteidigers geringer (80% der mittleren Gebühr). Selbst wenn der Beklagte nach einer rechtskräftigen Urteilsverkündung die Kosten des öffentlichen Verteidigers zu übernehmen hat, bezahlt er (in der Regel) weniger, als wenn er einen Wahlanwalt bestellt hat.

Gebühren für Pflichtverteidiger von Jugendlichen & Jugendstrafprozessen

In Jugendstrafprozessen ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Pflichtverteidiger dem Kind zugewiesen wird. Weil Jugendliche und Jugendliche in der Regel wenig oder gar kein Geld haben, fragt man sich, wer die Kosten des öffentlichen Verteidigers im Jugendstrafrecht zahlt. Prinzipiell findet die generelle Vorschrift auch im Jugendstrafrecht Anwendung, nach der die Kosten des öffentlichen Verteidigers Teil der Kosten des Verfahrens sind und daher von der Person getragen werden müssen, die verurteilt wurde.

Der Pflichtverteidiger rechnet seine Honorare mit der Staatskasse ab, aber die Staatskasse erhebt die Honorare später von der Person, die verurteilt wurde (siehe'Kosten des Pflichtverteidigers'). Demnach kann der Jugendrichter im Jugendstrafprozess darauf verzichten, dem Minderjährigen im Rahmen des Urteils die Kosten des Strafverfahrens - und damit die Kosten des öffentlichen Verteidigers - aufzubürden.

Grundsätzlich werden die Kosten des Verfahrens dem jungen Menschen nur aufgezwungen, wenn er die Kosten des Verfahrens aus eigenen Kräften übernehmen kann und die Kosten aus pädagogischen Erwägungen angemessen sind. Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher, auf den das Strafrecht noch angewendet wird, bereits ein eigenes Gehalt hat und der/die RichterIn es für zweckmäßig erachtet, ihm die Kosten aufzubürden, wird er nicht von 74 JGG zurückgreifen.

Es ist in der Regel wenig pädagogisch wertvoll, dem jungen Menschen oder Teenager durch das Vorgehen und die damit zusammenhängenden Kosten aufzubürden. Hieraus ergibt sich, dass der junge Mensch in der Regel nicht die Kosten des öffentlichen Verteidigers zu übernehmen hat, da in den meisten FÃ?llen § 74 JGG gilt.

In vielen Faellen gilt dann die allgemeine Regel, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und damit auch die Kosten des Ombudsmannes zu uebernehmen hat.

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