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Verkauf von Koch Media nach Schweden

Das Unternehmen Koch Media aus Tirol mit Hauptsitz in HÖFEN in Außerfern wurde von dem Schweden THQ Nordic GmbH uebernommen. Entscheidend für den Kauf war die Pensionierung des Firmengründers Franz Koch. Die 66-Jährige dachte letztendlich an einen Ausverkauf, da seine Nachkommen kein großes Verlangen hatten, das Geschäft weiterzuführen.

Nach Angaben von Reinhard Gratl werden alle 800 Beschäftigten einschließlich der 150 am Produktionsstandort Höchst übernehmen. Stattdessen soll der Höfener Betrieb erweitert werden. Das börsennotierte Unternehmen THQ Nordic ist mit einem Jahresumsatz von 40 Mio. EUR deutlich kleiner als Koch Media. In diesem Jahr soll der Absatz von 300 auf rund 360 Mio. EUR steigen.

Landgericht Kassel: Warnung vor Koch Media gGmbH (Computerspiel Dreck 3) wirkungslos - keine aktive Legitimation! - theiß Rechtsanwälte - Ihre Anwälte in Frankfurt am Main| Kassel

In einem für viele Internetbenutzer bedeutenden Gerichtsurteil (AG Kassel vom 14.04.2015, Az.: 410 C 2230/14, noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Kassel eine urheberrechtliche Klage der Koch Media GmH auf Tauschbörsen abgetan. Laut Koch Media hat sich ein führender Hersteller und Vertreiber von Digital Entertainment-Produkten im Games-, Film- und Softwarebereich einen Pensionär aus Liebenau im Kreis Kassel warnen lassen, weil er das Auto-Rennspiel "Dirt 3" im Netz auf einer Austauschplattform hochladen und vertreiben sollte.

Eine Verwarnung kam im Juli 2011 in das Hause des Liebenauers, mit der das beteiligte Warnbüro eine Copyright-Verletzung über seine Internetverbindung geltend machte und drohte. Bei der Verwarnung wurde dem Pensionär geboten, die Angelegenheit gegen Bezahlung von 800 - EUR beilegen zu können. Das Warnbüro hat die Angelegenheit im April 2014 ernst genommen und beim Landgericht Kassel eine Schadensersatzklage über 1.100 Euro erhoben.

Der Prozess dauerte über ein Jahr, mit einem positiven Ergebnis für den Pensionär. Warnung ungültig, kein Anspruch wegen fehlender Rechtsinhaberschaft! Das Landgericht verfolgt in diesem Beschluss unsere Verteidigung in dem von uns repräsentierten Rechtsstreit und geht in seiner 10-seitigen Begründung ausführlich auf die Sach- und Gesetzeslage ein. Hier könnte das Urteil für Tausenden von Verwarnungen der cook Media Gmbh Wirkung haben, da das Gericht unter anderem die Rechtsinhaberschaft des Unternehmens und damit dessen grundlegende Rechtfertigung der Behauptung von Urheberrechtsverstößen des Computerspieles Schmutz 3 über das Netz bestreitet.

Bei Ausschluss des Bereichs Internet aus dem rechtlichen Eigentum besteht nach Ansicht der AG Kassel für den Kläger überhaupt keine Weitergabemöglichkeit von Konzessionen, was logischerweise auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen über die Konzessionsanalogie ausschließt (mit Hinweis auf AG Hamburg, GRUR-RR 2015, 100). Die warnende Koch Media hat nach der noch nicht endgültigen Verfügung der AG Kassel Rechte an dem von ihr nicht in Anspruch genommenen Rechnerspiel "Dirt 3" geltend gemacht und kann durch ungerechtfertigte Abmahnung seit Jahren Geld eingezogen haben.

Fest steht: Das Ergebnis ist ein Warnschreiben auf der Achillessehne und wirkt auch in anderen Fällen, wenn der streitige Nutzungsvertrag "Dirt 3" auch für andere Erzeugnisse der Koch Media GmH verwendet wurde. Das Landgericht entlastete den Pensionär in der verlesenen Rechtssache auch von dem Verdacht der Verletzung des Urheberrechts und lehnte die Verantwortlichkeit nach den Prinzipien der "Störerhaftung" ab.

Bei der Koch Media war und ist dies nach Auffassung der AG Kassel jedoch nicht der Fall. 2. Was soll ich tun, wenn ich eine Copyright-Warnung erhalte, z.B. wegen Dateifreigabe? Falls Sie eine Copyright-Warnung bekommen haben, sollten Sie diese ernsthaft und unter keinen Umständen ohne rechtlichen Beistand einhalten.

Die Verwarnung von einem Fachanwalt auf ihre Vollmacht prüfen und in Ihrem Verwarnungsfall durch diesen vertritt werden! Wenden Sie sich nicht an die mahnende Sozietät! Keine übereilten Auszahlungen an die mahnende Anwaltskanzlei! Der Anspruch auf eine Verwarnung kann nur im einzelnen Fall geprüft und nicht flächendeckend beurteilt werden!

Erfahrungsgemäß sind die Anforderungen der Mahner bei fast allen Vorsichtsmaßnahmen zu hoch; in einigen Fällen kann sich eine Verwarnung auch pauschal als ungültig erweisen, z.B. wenn der Mahner seine eigene aktive Legitimation nicht beweisen kann oder wenn sich der Inhalt der Verwarnung als unbestimmbar erweisen kann. Zum anderen sind die mit der Verwarnung festgesetzten Termine einzuhalten, da die Nichthandlung ein teures Unterlassungsverfahren gefährden kann.

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