Streitwert Urheberrechtsverletzung

Wert im Streitfall Urheberrechtsverletzung

wird normalerweise mit einem kleinen Streitwert bewertet. Copyright: Streitwert für die unberechtigte Nutzung eines Fotos. Im Rahmen einer privaten Auktion, wie im vorliegenden Fall bei einer ebay-Auktion, wird der Streitwert für die unberechtigte Nutzung einer. Werden Sie der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing beschuldigt?

LG Köln Streitwert für Urheberrechtsverletzung im Falle eines Fotos

Mit einer neuen Verfügung des Landgerichts Köln (Urteil vom 31.12.2013 - Ref. 28 T 9/13) legt sie den Streitwert für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung über die Veröffentlichung eines Fotos im Sinn des 72 Urhebers in einem Gerichtsverfahren immer wieder auf 6.000 und im Fall einer privaten oder geringfügigen gewerblichen Verwendung auf 3000 Euro fest.

Die Bestimmung regelt nicht den Wert der Gebühren in Gerichtsverfahren und ist daher irrelevant. Das Landgericht Köln hat am 31. März 2013 entschieden (Az. 28 T 9/13)". Zwar mag es rechtlich erstrebenswert sein, auch für den Streitwert vor Gericht eine Obergrenze von EUR 1.000,00 vorzusehen, aber das Gericht deutet BT Printed Matter 17/13057 in dem Sinne, dass dies nicht genau das war, was der Gesetzgeber anstrebte.

Die Kölner Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, von dieser Vorgehensweise abweichen. Der Streitwert sollte sich vor allem nicht nach dem Anteil des Anmelders an der Lizenz richten. Wenn der Beklagte geltend macht, dass der Streitwert auf dem Interessen des Anmelders an der Lizenz beruhen sollte, wird dies nicht berücksichtigt. Ausgangsbasis für die Beurteilung des Streitwertes ist das Recht des Anmelders auf Vollstreckung des Gesetzes in einer Ex-ante-Betrachtung.

Diese Zinsen sind weder auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Beklagten als Verletzer ausgerichtet noch sind sie durch die eventuellen Einkünfte des Anmelders aus einem solchen Vertrag beschränkt. Die Tatsache, dass die Darstellung der Beklagten den Streitwert nicht verringert, bedeutet nicht, dass es sich um einen Einmalverkauf handelt. Auch dies ist keinesfalls auszuschließen, da es nicht weit entfernt ist, dass die Beklagte wieder ein gleiches Erzeugnis vertreiben und dieses dann mit dem streitigen Foto veranschaulichen kann (LG Köln-Urteil vom 31.12.2013 - Az. 28 T 9/13).

Die Klage wegen Urheberrechtsverletzung wird durch das Amt Köln deutlich verringert -

In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das OLG Köln den Streitwert für einen Unterlassungsantrag auf Integration eines kopiergeschützten Bilds von 6.000 Euro auf 3000 Euro ermäßigt. Dies ist auch für die Beurteilung des Streitwerts anderer Urheberrechtsverstöße im Netz - beispielsweise im Filesharing-Bereich - von großer Wichtigkeit.

Der Betreffende forderte daraufhin die Nichtverwendung seines Fotos und machte diesen Antrag gerichtlich durch. Hier hat das LG Köln mit Urteil vom 21. Oktober 2011 (Az. 33 O 643/11) einen Streitwert in der Höhe von 6.000 ? festgesetzt.

Mit Urteil vom 22. November 2011 (Az. 6 W 256/11) hat das OLG Köln nur einen Streitwert von 3000 für die behauptete Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das geschützte Bildmaterial zugesprochen. Die Jurymitglieder des Senats haben darauf hingewiesen, dass sie ihre bisherige Zuständigkeit für Urheberrechtsverstöße im Netz - vor allem auf Handelsplätzen wie z. B. der eBay, aber auch durch die gemeinsame Nutzung urheberrechtlicher Inhalte über File-Sharing-Börsen - nicht mehr wahrnehmen wollen.

Danach wurde der bisher übliche Streitwert für ein solches Vorgehen auf 6.000 Euro festgesetzt. Auf der Grundlage dieser Aussagen des Oberlandesgerichts Köln ist zu erwarten, dass die überhöhten Streitigkeiten im Filesharing-Bereich und bei Urheberrechtsverstößen durch im Netz veröffentlichte Bilder in vielen Bereichen auf ein angemessenes Niveau zurückgeführt werden.

Dabei ist zu beachten, dass der Bundesrat in einer weiteren Verfügung auch den Streitwert in einem Filesharing-Verfahren auf 3000 Euro herabgesetzt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.11.2011, Ref. 6 W 234/11). Das heißt aber nicht, dass der Streitwert bei Urheberrechtsverstößen im Netz immer in dieser Größenordnung liegt.

Der Anwalt wird weiter bestrebt sein, den höchstmöglichen Streitwert im entsprechenden Prozess zu erzwingen. Aus diesem Grund sollten Sie wegen einer Dateifreigabe oder einer anderen Urheberrechtsverletzung auf jeden Fall gewarnt werden.

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