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Krankmeldung per Sms
Benachrichtigung bei Krankheit per SMSKrankheitsmeldung per SMS möglich?
Wenn du erkrankt bist, wirst du meistens genug bestraft. Die Leiche tut weh, der Leiter lehnt seinen Service ab und der Mitarbeiter kann seine Arbeit nicht mehr richtig machen. Also meldete er sich krankgeschrieben. Im Normalfall erfolgt dies sofort nach Erkennen der Krankheit, zunächst durch einen Vorgesetzten.
Hat er seinen Angestellten jedoch auch seine Mobilfunknummer mitgeteilt, kann der Mitarbeiter auch die Option benutzen, eine SMS zu senden, um seinen Gesundheitszustand zu melden. In diesem Falle braucht der Mitarbeiter keine Sorge zu haben, dass ihm eine Arbeitsunfähigkeit zur Last gelegt wird oder dass die Krankmeldung nicht angenommen wird, weil sie nicht per Telefon erfolgte.
Der Krankheitsfall muss sofort gemeldet werden und darf nicht um einen oder mehrere Tage verzögert werden. Die Chefin muss wissen, was mit dem Angestellten los ist. Die Botschaft "Ich bin erkrankt und kann heute / in den kommenden Tagen nur noch arbeiten" ist völlig ausreichend. Keine Mitarbeiterin ist dazu gezwungen, dem Vorgesetzten genauere Informationen über ihre Krankheit zu geben.
Natürlich kann eine Krankheitsmeldung per SMS die Vorlage eines Krankenscheines nicht ersetzen, wenn die Krankheit längere Zeit andauert. Wenn die Krankenscheine vorgelegt werden können, ziehen sich die Mitarbeiter ganz normal aus dem Arbeitsverhältnis zurück. Diese muss in der Regel bis zum dritten Tag einer laufenden Krankheit vorliegen; einige Firmen wünschen sich dies bereits am zweiten Tag.
Die Krankenversicherungsbescheinigung kann entweder per Briefpost oder durch einen Angehörigen oder Kollegen eintreffen.
Wassapp oder SMS?
Während des Studiums, im Schwerpunkt bereich und zur Prüfungsvorbereitung empfehlen wir die Spalte "Mein Urteil" in der Spalte "Beruf und Chance" der FAZ. Doris-Maria wird sich am 18./19.02.2017 (Seite C2) mit der Fragestellung beschäftigen, ob man sich per WhatsApp oder SMS krank melden kann. Rechtsgrundlage für die Antwort auf diese Fragen ist 5 Abs. 1 EZG.
Darin steht in den Urteilen 1-3: "Der Angestellte ist dazu angehalten, den Auftraggeber über die Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer sofort zu informieren. Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage andauert, muss der Angestellte ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem das Vorhandensein der Erwerbsunfähigkeit und ihre wahrscheinliche Aufenthaltsdauer bis zum nächsten Werktag hervorgeht. Doris-Maria Schäuster kommt zu dem Schluss: Wenn der Anstellungsvertrag oder die Arbeitsvereinbarung keine Art von Krankheitsurlaub vorsieht, kann der Beschäftigte selbst entscheiden, mit welchem Mittel er seine Erwerbsunfähigkeit meldet.
Es ist im Berufsalltag gängig, erlaubt und immer häufiger, Krankenstände per Telefon über Whatsapp, SMS etc. zu melden. Da die Spalte "Mein Urteil" genannt wird, stellt sich die Frage, ob es auch Beurteilungen gibt, die diese Aussage untermauern. Es gibt beim Landarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - in verschiedenen Verfahrenskonstellationen - Aussagen, die auf der Zulassung einer Krankheitsmeldung per SMS beruhen (vom 08.08.2006, 2 Sat 76/06; vom 08.08.2006; vom 08.08.2006; vom 08.08.2006; vom 08.08.2006; vom 08.08.2006; vom 08.08.2006.
Schlussfolgerung: Doris-Maria Schöner ist daher zu genehmigen, aber in der Rubrik "Mein Urteil" zieren juristische Zitate immens.