Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Volksverhetzung Stgb
Hass auf das Volk Stgbdie eine Schriftart (Â 11 Abs. 3) der in Abs. 1 Buchstaben a bis c oder auszuführen genannten Inhalte produziert, beschafft, liefert, verkauft, annonciert oder sich verpflichtet, diese oder daraus abgeleitete Internetadresse vorrätig für die Zwecke des Abs. 1 oder Abs. 2 zu benutzen oder einer anderen zu erlauben.
Tätigwerden nach  6 Abs. 1 des Internationalen Strafgesetzbuches in einer Form, die den öffentlichen Friede stören kann, öffentlich oder in einer Sitzung, wird mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldbusse geahndet.
Derjenige, der öffentlich oder in einer Sitzung den öffentlichen Friede durch Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft stört, wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße ahndet. In den AbsÃ?tzen 2 Nr. 1 und 3 für findet auch eine Schriftart (Â 11 Abs. 3) der in den Seiten Absätzen 3 und 4 genannten Inhalte Anwendung.
Gemäß Paragraph 2 Punkt 2 wird auch geahndet, wer einen im Absätzen 3 und 4 genannten Content mittels Radio oder Telemedia einer unter 18 -jährigen oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. In den Absätzen 2 Nr. 1 und 2 Fällen, auch im Zusammenhang mit Abs. 5, ist der Anschlag zu ahnden.
Dementsprechend gelten im Fällen von Abs. 2, auch in Zusammenhang mit Abs. 5, und im Fällen von Absätze 3 und 4 § 86 Abs. 3.