Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnsicher
WarnsafeUnd so ist Ihre Website sicher!
Ihre eigene Website ist heute in kürzester Zeit fertig. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass Websites auch vielen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, die bei Nichtbeachtung zu kostspieligen Warnungen fÃ?hren können. Es ist besonders riskant, wenn die Website auch für kommerzielle Zwecke verwendet wird. Rechtsverstöße von Seitenbetreibern zählen zu den häufigst vorkommenden Warnhinweisen.
Die Adaption einer Website an den gesetzlichen Rahmen ist mit geringem Zeitaufwand möglich. Das Problem ist jedoch, dass viele Betreiber von Websites zu wenig über die gesetzlichen Bestimmungen wissen. In einem ersten Arbeitsschritt wird Ihnen klar, was auf Ihrer eigenen Website geboten wird. Die Verwendung externer Graphiken, Filme und Texten ist nur mit Genehmigung des Urhebers gestattet.
Wenn Sie nur für die grafische Darstellung Ihrer Website ein Medium suchen, sollten Sie die offiziellen Datenbestände wie "Pixelio" oder "Fotalia" nutzen. Unter keinen Umständen dürfen Fotos aus der Google-Bildsuche für Ihre eigene Website genutzt werden. Das Risiko einer Warnung ist hier sehr hoch. Eine Verwarnung ist jedoch auch dann nicht völlig auszuschließen, wenn eine Genehmigung vorliegt:
Durch einen Lizenzvermerk müssen die Websitebesucher auf die Rechte Dritter hingewiesen werden. Vor allem dürfen freie Nutzungsrechte oft nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Über die üblichen Straftaten hinaus kommt es zu einem Wettbewerbsverstoß, der zu Verwarnungen der betroffenen Wettbewerberinnen und Wettbewerber geführt hat. Abhängig von der Website-Typologie können nicht nur Ihre eigenen Verletzungen, sondern auch die von anderen zu Warnungen geführt haben.
Er muss jedoch illegale Angebote sofort nach Bekanntwerden entfernen. In den Massenwarnungen von Online-Shops hat die Medienaufmerksamkeit ihren Ursprung. Unter Webseiten-Betreibern hat sich das Bewußtsein um den Anspruch eines rechtlich konformen Eindrucks so weit wie möglich verstärkt. Fast jede Website braucht ein Aufdruck. Soweit auf der Website Meinungsbildungsinhalte zur Verfügung gestellt werden oder geschäftliche Aktivitäten durchgeführt werden, entsteht eine Aufdruckpflicht.
In Zweifelsfällen sollte ein Abdruck immer dann erfolgen, wenn die Website nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist, sondern auch Dritte erreicht. Bei der Abwicklung von Verbraucherverträgen über die Website sind eine gesetzeskonforme Widerrufserklärung und ein Widerrufsformular vonnöten. Die Rechtsentwicklung sollte hier jedoch beobachtet werden. Obsolete Kopien sind nicht nur ein Warnrisiko, sondern beugen auch dem Beginn der Sperrfrist vor.
Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass ein Anklicken des Buttons eine Rechtsfolge hat. Zuwiderhandlungen verhindern einen effektiven Vertragsabschluss und berechtigen zur Mahnung. Werden auf einer Website persönliche Informationen gesammelt, ist eine Erklärung zum Datenschutz obligatorisch. In vielen Fällen handelt es sich um persönliche Informationen. Dies gilt vor allem für den Gebrauch von Analysetools und auch so genannten "Social Plug-ins".
"Soziale Plugins " sind Direktlinks zu Social Networks, zum Beispiel der "Gefällt mir"-Button von Google und vergleichbare "Teilen"-Buttons. Soweit in irgendeiner Form persönliche Angaben gesammelt werden, muss der Betreiber der Website eine Erklärung zum Datenschutz abgeben. Er hat darin Sinn, Form und Ausmaß der Datensammlung zu erläutern und dem Benutzer die Gelegenheit zu erteilen, dem zu widersprechen.
Beim Einsatz von "Social Plugins" müssen zusätzliche Verknüpfungen zu den Datenschutzbestimmungen der entsprechenden Social Networks bereitgestellt werden. Ein Problem mit Social Plugins ist, dass die Daten beim ersten Zugriff des Benutzers auf die Website gesammelt werden. Der Benutzer kann dann jedoch der Datenerfassung nicht mehr widerstehen. Die " Social Plugins " müssen vom Benutzer selbst freigeschaltet werden.
In den Newslettern ist fast immer Werbematerial zu finden, das der ausdrücklichen Genehmigung des Adressaten bedarf. Der Benutzer muss die Möglichkeit haben, sich bewußt und selbständig mit dem Empfang eines Rundschreibens einverstanden zu erklären. Außerdem sollte der Benutzer vor der Einwilligung über die Inhalte und die Frequenz des Rundschreibens aufklären. Wenn der Benutzer seine Einwilligung gibt, muss eine zweite Einwilligung einholt werden.
Nur wenn der Benutzer auch den Verweis in der Bestätigungs-E-Mail freischaltet, hat der Versender des Newsletter den Nachweis der Einwilligung.