Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung eines Mietverhältnisses
Beendigung eines MietverhältnissesBeendigung des Mietverhältnisses
Die Kündigung ist innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von GrÃ?nden möglich. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Kalendermonats in schriftlicher Form beigefügt werden. Bei einigen Mietverträgen besteht die Option, dass ein neuer Bewohner das Mietverhältnis frühzeitig (ohne Kündigungsfrist) verlässt.
Ein neuer Bewohner muss dem Eigentümer benannt werden, der sachlich in der Position ist, in den Pachtvertrag eintritt. Ist nichts dergleichen vertraglich geregelt, kann der/die VermieterIn dennoch gefragt werden, ob er/sie den Vertrag im Austausch für einen sachlich vertretbaren Folgemieter vorzeitig kündigen würde. Akzeptiert der Hausherr dies nicht, hat der Pächter dennoch die Möglichkeit, den Hausherrn um die Genehmigung zu ersuchen, die Ferienwohnung vollständig unterzuvermieten.
Die Kündigung des Mieters ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich, wenn der Leasinggeber die vertragsgemäße Nutzung trotz Verwarnung verhindert. Gründe für die Kündigung sind unter anderem umfangreiche Baumaßnahmen oder Gesundheitsgefahren. Die Kündigung kann der Hausherr nur für den eigenen Bedarf vornehmen. Wie bei den Mietern betragen die Vorperioden zwischen drei und zwölf Monate. Sind die eigenen Bedürfnisse des Mieters nachweisbar fortgeschritten, hat der Mieters das Recht, die Ferienwohnung zu betreten.
Außerdem kann ein/e VermieterIn auch ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der/die MieterIn trotz Mahnung die Wohnung missbraucht, vertragsbrüchig weitervermietet, die Mietzahlung zu jeder Zeit verspätet leistet oder wenn der/die MieterIn mehr als einen Monat mit dem Mietzins im Verzug ist. Selbst wenn der Pächter für mehrere Kalendermonate zu wenig bezahlt (z.B. ungerechtfertigter Nachlass) und somit mit einem Mietzins von zwei Monaten in Zahlungsverzug ist, kann der Pächter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen.
Überfüllung wird von den Justizbehörden kaum als Kündigungsgrund erkannt. Bei einer Kündigung durch den Eigentümer sollte der Nutzer jedoch sorgfältig überprüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde und ob die Kündigungsgründe verständlich und begründet sind. Zieht der Bewohner aus und wird die Immobilie mit einem Folgeschaden missbraucht, hat der Bewohner das Recht auf Wiedergutmachung.
Die Mieterin kann auch gegen eine ordentliche Kündigung Einspruch erheben, wenn der Ausfall der Mietwohnung eine unangemessene Belastung für sie und ihre Angehörigen ist. Im Falle der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum bestehen für die Bewohner Sonderkündigungsfristen. In einigen wenigen Ausnahmefällen hat der Veräußerer das Recht, den Mietvertrag vor dem Kauf zu beenden.
Die Kündigungsgründe "Behinderung einer sachgerechten wirtschaftlichen Verwertung" werden nur in begründeten Fällen erkannt. Auf eigene Ansprüche kann sich der Käufer nicht innerhalb von drei Jahren als Grund für die Kündigung berufen. 3. Die Kündigungsfristen von fünf und zehn Jahren gelten darüber hinaus in den von den Ländern durch die Verordnungen von 1990 und 1993 als besonders gefährdete Bereiche, in denen eine ausreichende Mietwohnungsversorgung besteht.
Im Falle von sozialem Wohnungsbau kann der Käufer den Vertrag nicht auflösen, solange die Wohnungen als staatlich subventioniert gelten.