Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fehler bei der Arbeit Kündigungsgrund
Arbeitsfehler Grund für den AbbruchStornierung nur für einen Fehler?
Wenn gekündigt ein Mitarbeiter wird, nachdem er einen Fehler eines Mitarbeiters übersehen gemacht hat, hat die Kündigung keine Wirkung. Es handelte sich um eine Bankmitarbeiterin, die seit 26 Jahren bei ihrem Auftraggeber beschäftigt ist. Eine Kollegin von gekündigten Bei der Arbeit ist die Kollegin kurz geschlafen und muss beim Eintritt in den Rechner den Schlüssel â2â gedrückt so festgehalten haben.
Dieser Fehler wurde nur dadurch festgestellt, dass das Computersystem ungewöhnlich viel mitbekommen hat. Die Mitarbeiterin kündigte der Bankmitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorankündigung und rechtzeitig wegen kündigte Täuschung. Verklagt wurde die gekündigte. Erfolgreich, denn weder die pünktliche noch die pünktliche Kündigung war nach dem Urteil dem hessischen Landesarbeitsgericht vorbehalten. Keine Beweise wurden gefunden, dass die Mitarbeiterin ihren Workflow auf vorsätzlich verändert hat.
Obwohl sie einen schwerwiegenden Fehler gemacht hatte, indem sie die Prüfung nicht durchgeführt hatte, rechtfertigte sie weder die sofortige Überprüfung noch die regelmäßige Überprüfung von Kündigung. âDer Fehler der Frauen wurde nicht durch Verhalten begründet, denn erst dann wurde wäre ein Kündigung unter Umständen gerechtfertigtâ, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedke das Urteil. Ausserdem lehnte die Jury die von der Nationalbank geforderte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab.
Das weitere Vorgehen ist für beide Parteien sinnvoll. Was muss der Auftraggeber für Kosten aufbringen? Welche Bedeutung hat eine Konventionalstrafe für den Mitarbeiter? Arbeitszeitverkürzung - was ist zu berücksichtigen? Ab wann ist der Mitarbeiter bei der Arbeit haftbar? Darf Ihr Auftraggeber aufgrund von häufiger kurze Krankheiten haben? Die Arbeitgeberin kann den Diensthund am Arbeitplatz aussperren.
Verletzung des Arbeitsvertragsgeheimnisses durch Facebook-Eintrag? Private Laptop bei der Arbeit?
Wenn du die ganze Zeit Fehler machst, riskierst du, entlassen zu werden.
Wer bei der Arbeit wesentlich mehr Fehler macht als seine Kolleginnen und Kollegen auf Dauer, läuft Gefahr, aus Verhaltensgründen entlassen zu werden. Es ist schwer, aber nicht ausgeschlossen, leistungsschwache Beschäftigte aus Verhaltensgründen gemäß 1 Abs. 2 Kündigungsschutz-Gesetz zu entlassen. Es kann auch begründet werden, wenn ein Angestellter ständig falsch gearbeitet hat, entschied das Bundesarbeitsgericht am 18. Februar 2008 (2 AZR 536/06).
Der/die Mitarbeiter/in muss das Beste aus seiner/ihrer "persönlichen Kapazität" machen. Macht er mehr Fehler als sein Mitarbeiter, bricht er nicht zwangsläufig seine Pflicht zur Arbeit. Die längerfristigere mittlere Fehlerrate, abhängig von der tatsächlichen Zahl, dem Typ, der Schwierigkeit und den Konsequenzen der Fehler, kann nach Ansicht der Jury von Erfurt jedoch ein Hinweis darauf sein, dass der Mitarbeiter seine Vertragspflichten nicht einhält.
Wenn dies der Unternehmer im Kündigungsschutzverfahren nachweisen kann, muss der Mitarbeiter den Juroren erklären, warum er seine persönlichen Fähigkeiten trotz deutlich unterdurchschnittlichen Verhaltens erschöpft. Das Fallbeispiel: Der Mitarbeiter war in einem Versandhandel sbetrieb im Warenlager angestellt. Der Mitarbeiter hatte über einen langen Zeitabschnitt drei Mal so viele Verpackungsfehler wie die mittlere Fehlerrate an Vergleichsarbeitsplätzen.
Selbst nach zwei Warnungen hat sich ihre Fehlerrate nicht verbessert. Aus diesem Grund hat der Versandhandel sie wegen verminderter Qualitätsleistung rechtzeitig gekündigt. In ihrer Klage auf Kündigungsschutz argumentierte die Arbeitnehmerin, dass es angesichts der Gesamtanzahl der von ihr verpackten Packstücke keine Rolle spiele, wie hoch die Fehlerrate sei. Die Arbeitgeberin weist dagegen darauf hin, dass die Verpackungsfehler (falsche einzelne Teile, Kundenverwirrung etc.) in dieser Frequenz zu einem Imageschaden bei den Auftraggebern führt.
Nach Ansicht der unteren Gerichte ist die Fehlerrate von etwa dem Dreimal so hoch wie der Durchschnitt solcher Arbeiten noch nicht dazu angetan, die Entlassung gesellschaftlich zu untermauern. Eine verhaltensbedingte Entlassung war berechtigt, da der Mitarbeiter über einen sehr längeren Zeitabschnitt deutlich unterdurchschnittlich war.