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Krankgeschrieben trotzdem Arbeiten
Arbeitet ohnehin im KrankheitsfallWenn sie krank sind, dürfen sie nicht arbeiten.
Er ist krank: Arbeitnehmer können immer noch zur Beschäftigung gehen
Die Ärztin hat dich krankgeschrieben. Aber manche Menschen sind wieder besser in Form. Ist es dann okay, zur Schule zu gehen? Ja, sagt Prof. Bauer, Rechtsanwalt für Arbeitswissenschaft. Dies ist das Gefährdungspotential des Mitarbeiters. Wie streng der Krankenstand eines Arztes zu behandeln ist, wissen viele nicht. Handelt es sich um ein Verbot der Erwerbstätigkeit - oder dürfen Mitarbeiter wieder arbeiten, wenn sie sich wohlgefühlt haben?
Dreierlei Frage und Antwort zum Thema: Können Arbeitnehmer zur Erwerbstätigkeit kommen, obwohl sie krank sind? Ja, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler aus Stuttgart. Dies ist das eigene Sicherheitsrisiko des Mitarbeiters. Wenn der Arbeitnehmer von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitgebers Kenntnis hat, ist er in der Regel nicht verpflichtet, ihn nach Haus zu schick.
Doch es gibt eine einzige Ausnahmeregelung, fügt Oliver Simon, Spezialanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, hinzu. Bei offensichtlicher Krankheit und Arbeitsunfähigkeit muss der Unternehmer ihn nach Haus zuweisen. Und wenn der Angestellte zur Arbeitsstätte kommt und sich trotz Krankheit erkrankt? Nein. Wenn ein Angestellter sich für kerngesund und berufstätig befindet, genießt er auch den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft, sagt Simon.
Können sich Unternehmer und Angestellte darauf einigen, dass diese trotz Krankheit ins Unternehmen kommen? Ja, erklärt Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Wenn sich der Mitarbeiter gesundheitlich wohl fühlen sollte, gibt es in der Regel kein Berufsverbot wegen des Krankenstandes. Er ist nicht dazu gezwungen, sich daran zu halten, wenn er es nicht spürt. Wenn er einen Tag lang zur Schule kommt und sich wieder unwohl fühlen sollte, kann er zu Haus sein.
Sie sind krank und gehen trotzdem zur Schule? Persönliches Büro Premium`s | Mitarbeiter
Darf man trotz Krankheit zur Beschäftigung gehen? Das muss arbeits- und versicherungsspezifisch anders beantwortet werden. Wirkt sich die Arbeitsentscheidung trotz Erwerbsunfähigkeit auf den Schutz aus? Bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Tätigkeit trotz Erwerbsunfähigkeit sind die Mitarbeiter mitversichert. Das betrifft sowohl den Schutz in der Unfall- als auch in der GKV.
Jedoch kann der Unternehmer seine Sorgfaltspflicht verletzen, wenn er einen erwerbsunfähigen Mitarbeiter bestellt und sich damit auch schadenersatzpflichtig macht. Im Arbeitsrecht ist die Sorgfaltspflicht des Arbeitsgebers als nebenvertragliche Verpflichtung zu beachten. In den §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 8 Abs. 2 SGB VII und in der gesetzlichen Vorschrift für die Versicherung der Krankenkasse in 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist die Verordnung enthalten.
Arbeitet der Unternehmer den Mitarbeiter trotz Erwerbsunfähigkeit, so sind Ausmaß und Zeitdauer der Erwerbstätigkeit während der Erwerbsunfähigkeit von den Vertragspartnern freizustellen. Eine bestimmte Anzahl von Stunden wird nicht angegeben, da der Mitarbeiter gar nicht arbeiten müsse. In dieser Zeit wird er noch immer als erwerbsunfähig angesehen und bekommt eine Lohnfortzahlung, da das Gesetz keine teilweise (Un-)Arbeitsfähigkeit vorsieht.
Bezieht der Mitarbeiter wegen längerer nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit bereits Leistungen bei Krankheit, so hat er für die vertraglich erbrachte Leistung die vertraglich vereinbarte Entlohnung gemäß 611 BGB in Verbindung mit dem Anstellungsvertrag zu erhalten. Dahinter steht das Krankheitsgeld als Lohnausgleichsleistung der Versicherten. Er kann sich zu jeder Zeit dazu entschließen, die Arbeit wieder einzustellen, wenn er das Gefühl hat, dass er nicht mehr zurechtkommt.
Der Arbeitsunfähigkeitsausweis bleibt trotz (vorübergehender) Aufnahme der Arbeit wirksam und muss nicht "erneuert" werden. Die Frage, ob eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ihren Nachweiswert einbüßt, wenn der Mitarbeiter dazwischen tätig war, ist von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig und kann nicht generell geklärt werden. Das Gleiche trifft auf den Nachweiswert einer Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu, wenn der Mitarbeiter während der Dauer der in der Bescheinigung bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen tätig war.
Arbeitet der Unternehmer trotzdem den in diesem Sinn nicht arbeitsfähigen Mitarbeiter, kann er eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, die Sorgfaltspflicht seines Arbeitsgebers, verletzen. Dasselbe gilt in diesem Zusammenhang auch für den Schaden, den der Mitarbeiter trotz (fortgesetzter und bescheinigter) Erwerbsunfähigkeit während der Weiterbeschäftigung verursacht. Darüber hinaus ist ein Schadenersatzanspruch des Arbeitsgebers gegen den Mitarbeiter in dieser Hinsicht....