Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristgerechte Kündigung Wohnung Vermieter
Termingerechte Beendigung des MietverhältnissesMietvertragswohnung
Der Pachtvertrag wurde 1997 unterzeichnet. Dazu gehören auch die bisherigen, rechtlich versetzten Fristen. Danach hätte ich einen Zeitraum von 6 Monate. Nichtsdestotrotz habe ich mich "zum Narren gehalten" und mein Pachtverhältnis am 1. August 2004 per Einschreibebrief am 1. November 2004 (also rechtzeitig mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten) aufgelöst. In der Kündigung habe ich um sofortige Zusage dieses Briefes gebeten.
Ihr Kündigungsschreiben ist uns am 02.08.04 zugegangen. Die fristgerechte Kündigung der Wohnung wird von uns bestätigt. Infolgedessen läuft Ihr Mietvertrag am Ende des Jahres 2004 aus. Kann der Vermieter die Abgabefrist hinauszögern? Hat er zugestimmt, die Abgabefrist in diesem Brief zu übernehmen?
Gestalten Sie Ihren persönlichen Mietvertrag für Ihre Privatwohnung. Meiner Meinung nach besteht ein gegenseitiges Einvernehmen über das Ende des Vertrags, das nun bindend ist. Der Vermieter hat sich übrigens mit allen Gewässern gespült. Aber auch solche Vermieter haben aufgrund des derzeit ungeklärten Mietrechtes Angst vor einem sofortigen Gegenschlag?
Möglicherweise geht der Vermieter davon aus, dass er die Wohnung danach rasch wieder zu einem höheren Preis mieten kann - ein schneller Umzug ist nur richtig. Das Appartement befindet sich in einer eher schlechten Lage - tatsächlich herrscht im ganzen Hause ein ziemliches Durcheinander, was die Bewohner und die Sauberkeit / Ordnung betriff. Meine Wohnung, die jetzt fertig gestellt ist, befindet sich auf dem Dachboden und wurde beim Bezug der Wohnung komplett renoviert und ist nicht mit allen anderen Appartements hier im Hause zu vergleichen.
Nochmals meine Frage: Kann ein Vermieter, obwohl er meine (laut Pachtvertrag grundsätzlich nicht pünktliche, aber trotzdem als pünktlich bestätigte) Kündigung ausdrücklich erwähnt hat, nun noch einmal den Zeitpunkt der Kündigung des Mietvertrages gegenprüfen? Nach der Devise: "Oh, wir haben vergessen, dass Sie eine Frist von sechs Monaten haben? nach dem für Ihren Vertrag gültigen Mietgesetz sind es sechs Monaten, aber da der Vermieter Ihre Dreimonatsfrist zugesagt und damit angenommen hat, sollte es keine weiteren Schwierigkeiten gibt.
Eine Änderung des Mietvertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen zu Lasten des Vermieters möglich. Der Vermieter hat das hier gemacht. Einmal fragte ich einen Rechtsanwalt, der auch sagte, wenn es in schriftlicher Form bestaetigt wurde, dann gelte die Kuerzung! Wir haben uns aber entschieden, mit geöffneten Spielkarten zu arbeiten und sie danach in den Vertrag aufzunehmen, weil ich unser Schicksal kenne und dann doch noch mit 6 Monate dort hing und es zurückzahlen kann!
Jetzt hätten wir eine Wohnung gehabt, aber meine Wirtin hatte bisher keine Zeit für mich - vielen Dank von hier - und so war es geschehen.... Kündigung, Sanierung, Nebenkosten, Mietzinserhöhung und mehr - die häufigste Problematik zwischen Vermieter und Vermieter / Das Mieterrecht reguliert die Vermietung vom Vertrag bis zur Kündigung und den Umzug.