Internetgeschäft Widerrufsrecht

Widerrufsrecht im Internetshop

In dieser Richtlinie geht es um das Widerrufsrecht und die Unterweisungspflicht im Handel, bei Dienstleistungen und im Internetgeschäft. Ist ein Widerrufsrecht gegeben? Im Internet der Fall, wenn der Verbraucher Inhalte gegen Entgelt nutzt. In ihrer Widerrufsbelehrung gab die Beklagte einen summa- tisch besprochenen Schluss in oder über das Internet als Empfänger. Schreiben und Kataloge;

Telefon und Fax; E-Mail und Internet. sowohl für das Haus-zu-Haus-Geschäft als auch für Bestellungen über das Internet.

Buchen über das Web - Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchungen - Reisen

Es erscheint mir leicht und komfortabel, Ihren Aufenthalt von zu Haus aus über das Netz zu reservieren. Ob Pauschaltour, Ferienappartement oder Flugschein, die Reservierung zu Haus am Computer ist unkompliziert und komfortabel. Wer aus welchen GrÃ?nden auch immer die Fahrt nicht antreten will, wird von der Konsumentenzentrale Niedersachsen in Hannover gewarnt.

Weil Reisevereinbarungen von dem sonst für Internet-Käufe üblicherweise geltenden Widerrufsrecht von zwei Wochen auszunehmen sind. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ( 312 b Abs. 3) finden die Bestimmungen für so genannte Fernverträge keine Anwendung auf "Verträge über die Bereitstellung von Leistungen in den Sparten Beherbergung und Transport". Verbraucheraktivisten weisen auch darauf hin, dass Umbuchungen an einen anderen Ort nahezu immer mit mehr oder weniger großen Kosten einhergehen.

Wege, wie der Kunde seiner Rechte beraubt wird

Durch die Widerrufsmöglichkeit von Fernverträgen ist das Online-Shopping für alle Konsumenten etwas sicher. Die DSL-Anbieter lehnen jedoch sehr oft, zu Recht, aber oft auch zu Unrecht, die Widerrufsmöglichkeit ab. Ob auch die Versandkosten an den Besteller zu erstatten sind, ist noch nicht klar.

Aber was, wenn Sie keine Ware, sondern nur eine Leistung bestellt haben? Aber wer rasch im Netz blättern oder billig mobil Telefonieren will, schliesst keinen Kaufvertrag, sondern einen Servicevertrag ab (§ 611 BGB). Anschließend übernimmt der Kunde eine Gebühr und im Gegenzug wird die Leistung erbracht.

Auch Mischverträge und so genannte Bindungsgeschäfte sind vorstellbar, bei denen ein Kontrakt unlösbar mit dem anderen verknüpft ist, z.B. wenn der Lieferant mit geförderter Ware für den längerfristigen Vertragsabschluss anlockt. Einkauf oder Service? Die Argumente des Gerichtes erscheinen auf den ersten Blick plausibel, doch bei genauerer Prüfung stellt man rasch den Irrtum fest: Die kommunalen Versorger haben sich dazu entschlossen, ihre Abnehmer mit Trinkwasser zu versorgen und dieses über ihr Pipelinenetz an den Hahn des Abnehmers zu leiten, der letztlich der Besitzer des Trinkwassers wird.

Internetzugangsanbieter tauschen "nicht mit anderen Objekten, die aus Datenübertragung und -austausch bestehen", sondern erlauben lediglich den Datenabruf und -austausch, was sie zu Klassikern macht. Im Hinblick auf die Möglichkeit des Widerrufs gibt es wenige Abweichungen zwischen dem bloßen Kauf- und dem Servicevertrag auf den ersten Blick: Wird der Auftrag durch "ausschließliche Nutzung von Telekommunikationsmitteln", beispielsweise über das Netz, per Telephon oder per Post, geschlossen und handelt es sich um einen Unternehmervertrag ( 14 BGB) mit einem Konsumenten ( 13 BGB), so kann der Konsument den Auftrag aufkündigen.

Hierzu hat er in der Regel 2 Wochen Zeit, die mit einer klar strukturierten Widerrufserklärung in Textform zu laufen und der Kunde hat auch seine sonstigen Auskunftspflichten erfüllt ( § 312 e BGB). Für die gesetzlich vorgeschriebene Textgestaltung reicht die Darstellung im Webformular und das vom Auftraggeber als Empfangsbestätigung zu platzierende Kreuz nicht aus.

Die Anweisung muss dem Kunden in dauerhafter Weise zugestellt werden; dies kann per E-Mail oder per Post geschehen, z.B. zusammen mit der Rechnungs- oder Bestellbestätigung. Erfolgt eine Weisung des Kunden erst nach Vertragsabschluss, z.B. nur durch das Schreiben mit den Zugriffsdaten nach vorheriger Bestellbestätigung per E-Mail, so gilt eine Frist von einem weiteren Kalendermonat.

Ein DSL-Vertrag kommt in der Regel erst mit der Bestellbestätigung des Anbieters zustande. Denn der Operator will den Konsumenten umgehend erfassen und bis zu zwei Jahre an sich binden. Denn er will den Konsumenten für sich gewinnen. Auch wenn der zugesagte WLAN-Router für einen Cent mit den Zugriffsdaten erst drei Wochen nach Vertragsabschluss beim Endkunden ankommt, hat dies keinen Einfluss mehr auf die Kündigungsfrist des DSL-Vertrages.

Das Widerrufsrecht kann danach - anders als bei einem Kaufvertrag - für eine Leistung verfrüht verfallen, d.h. die Widerrufsmöglichkeit kann auch vor Fristablauf ersatzlos unterbleiben. An diesem Punkt will der Gesetzgeber die unternehmerische Person beschützen, die auch für eine geleistete Leistung eine entsprechende Entlohnung erhalte. Es kann also im Sinne des Konsumenten sein, wenn er nicht bis zum Auftreten seiner Werbung die 2-wöchige Sperrfrist abzuwarten hat, sondern die Werbung auf sein Verlangen hin aufschalten kann.

Nach der Veröffentlichung der Anzeige wäre es auch für den Herausgeber unzumutbar, einen Rücktritt zu erklären, obwohl der Anzeigenzweck bereits erfüllt ist. Etwas anders sieht es bei einem Mobilfunk- oder DSL-Vertrag aus, da der Service hier fortlaufend angeboten wird und nicht aus einer einzigen Serviceerfüllung resultiert.

Bislang gibt es jedoch kaum ein Gericht, das die Auffassung vertritt, dass der Auftraggeber nach Beginn der Dienstleistung noch kündigen kann[AG Ulm, 02.06.2005, 50 C 60/05], da der Text der Rechtsvorschrift hier eine klare Formulierung vorgibt und der Gesetzgeber keine Ausnahme für DSL-Anschlüsse wie etwa bei Finanzdienstleisterverträgen vorgesehen hat.

Vorraussetzung für das frühzeitige Ende des Widerrufsrechtes ist jedoch, dass der Auftragnehmer mit der Leistung mit "ausdrücklicher Zustimmung" des Auftraggebers vor Fristablauf angefangen hat oder der Auftraggeber diese selbst in Gebrauch hat. Stimmen Sie zu? Hat der Auftraggeber bereits vorher seine Einwilligung zu einem verfrühten Leistungsbeginn gegeben, so steht sie nach Erlöschen des Widerrufsrechtes des Auftraggebers ausschließlich dem Auftragnehmer zu.

Einige DSL-Provider bemühen sich jedoch, die vom Gesetz vorgeschriebene "ausdrückliche Zustimmung" ab dem vom Auftraggeber geforderten Anschlussdatum zu erstellen. Entscheidet sich der Besteller während des Bestellvorgangs für die schnellste Verbindung, lehnt der Provider den Rücktritt grundsätzlich ab, auch wenn seit der Bestellbestätigung per E-Mail nur wenige Minuten verstrichen sind.

Die Argumentation: Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers wurde der Dienst gestartet und bereits eine Linie oder mindestens ein Hafen für die Verbindung vorbestellt. Dieser Billigung durch die hintere Tür fehlt jedoch der vom Parlament erwünschte Ausdruck. Zur Erteilung einer expliziten Einwilligung muss der Konsument in dem Wissen agieren, dass er mit etwas einverstanden ist und sich auch des Inhaltes seiner Einwilligung bewusst sein.

Bei ausdrücklicher Einwilligung reicht es nicht aus, abschließend zu agieren, was sonst auch für die Einwilligung möglich wäre - also eine Tat, aus der sich die Einwilligung ableiten läss. Denn kaum jemand kommt auf die Idee, sein Widerrufsrecht bei der Auswahl eines Verbindungstermins zu verlieren - vor allem, wenn er noch nicht über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Die Sache wäre jedoch anders, der Anbietende würde den Auftraggeber explizit um die Einwilligung in die vorzeitige Durchführung ersuchen und zugleich auf die Konsequenzen verweisen. Auch ein mehr oder weniger verborgener Verweis in den Allgemeinen Bedingungen genügt für den Vertrag nicht. Insofern wäre es ratsam, den Auftraggeber nach der Bestellbestätigung separat um seine Einwilligung in die sofortige Durchführung zu ersuchen und auf die Konsequenzen hinzuweisen, anstatt sich hinter clever verborgenen Anweisungen in den Allgemeinen Bedingungen oder hinter Verweisen in den Widerrufsbelehrungen zu verbergen.

Um das Widerrufsrecht nach ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers tatsächlich erlöschen zu lassen, ist jedoch auch die eigentliche "Ausführung der Dienstleistung" durch den Auftragnehmer vonnöten. DSL-Anbieter treten mit der Übertragung der Bestellbestätigung rasch in die Position zurück, dass sie beim Netzbetreiber - z.B. Telekom oder Telefónica - bereits eine Verbindung oder einen Hafen gebucht haben und damit bereits mit der Durchführung des Dienstes beginnen.

Für das Verfallen des Widerrufsrechtes genügt prinzipiell schon der Anfang der Leistung; ein besonderer Erfolgt ist in diesem Fall nicht von Bedeutung. Allerdings reichen die reinen Vorbereitungsmaßnahmen für den Start des Dienstes nicht aus. Das automatische Reservieren von Linien oder Häfen führt nicht zum Ablauf des Widerrufsrechtes, ebenso wenig wie die Benachrichtigung über einen bestimmten Anschlusstermin oder die Bekanntgabe eines Technikerbesuches.

Nur wenn die Verbindung gewechselt wird, beginnen die Leistungserbringung und das Widerrufsrecht ist erloschen. Wird die Verbindung ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur unverzüglichen Durchführung gewechselt, verfällt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde sich zum ersten Mal über seine Verbindung anmeldet, d.h. wenn er den Dienst wirklich in Gebrauch hat.

Dies gibt dem Auftraggeber zumindest die Gelegenheit, das Ablaufdatum des Widerrufsrechtes selbst zu ermitteln; dies gibt ihm jedoch keine Gelegenheit, die Güte der Leistung zu überprüfen. Bei Vertragsänderungen über das Netz oder über die Telefonhotline, z.B. weil die Bandbreiten nicht mehr den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen, besteht ein erneutes Widerrufsrecht für die Abänderung.

Ein erfolgreicher Rücktritt hat jedoch nicht das Ende des ursprünglichen Vertrages zur Folge, sondern nur die Rückführung in das bisherige Auftragsverhältnis. Allerdings wird die Fragestellung, wann der Auftraggeber den Service unter den neuen Voraussetzungen genutzt hat, mit solchen Erweiterungen erschwert. Das Widerrufsrecht erlischt längstens, wenn der DSL-Anbieter Sie darüber informiert, wann die neue Bandweite verfügbar ist und wann Sie sie später nutzen.

Wenn man der verfrühten Durchführung effektiv, d.h. explizit zustimmt, verfällt das Widerrufsrecht bereits mit der Vermittlung des Nachrüstens. Wechselt der Provider das Update trotz rechtzeitigem Widerruf, gilt die Inanspruchnahme des neuen Dienstes nicht sofort als vereinbart. Immerhin hatte der DSL-Provider die Option, die Leitung zu unterbinden, und man bemerkt in der Regel nicht sofort, ob sich die Performance geändert hat.

Wenn man auf den Rücktritt jedoch nur eine negative Antwort des Anbieter erfährt, sollte man gut daran tun, vor dem Zeitpunkt der Umstellung darauf aufmerksam zu machen, dass man an seinem Rücktritt festgehalten hat und in der Zukunft keine Anerkennung des neuen Vertrages liegen wird. Denn der Kunde kann erst dann eine zweite Verbindung aufbauen, wenn der Provider den Widerspruch anerkennt.

Wollten Sie sogar die gesamte Verbindung auf einen neuen Provider übertragen und letztendlich kündigen, kann es vorkommen, dass der neue DSL-Provider die alte Verbindung bereits beendet hat. Wenn der kündigungsberechtigte Provider die Beendigung bereits vor dem Rücktritt angekündigt hat, d.h. wenn er zu diesem Zeitpunkt noch berechtigt war, liegt es nun in der Verantwortung des Auftraggebers, sich zu versuchen, das Ende des bisherigen Vertrags wiederherzustellen oder zu unterdrücken.

Findet der Rücktritt erst nach dem effektiven Rücktritt statt, macht sich der neue Betreiber jedoch schadensersatzpflichtig. Anfallende Aufwendungen gehen jedoch zu Lasten des geplanten neuen Anbieters, wenn er ohne Handlungsvollmacht auftritt. Vom Auftrag im Netz bis zum Start des Dienstes durch die Erbringung bzw. Aktivierung durch den Provider sind die Möglichkeiten zum Vertragsrücktritt über einen DSL-Anschluss gut.

Abhängig davon, ob der Auftraggeber der verfrühten Durchführung durch den Provider explizit zustimmt, verfällt das Widerrufsrecht bereits hier, ansonsten längstens mit der ersten Anmeldung ins Intranet. Auch wenn das Resultat unter dem Gesichtspunkt des Konsumentenschutzes nicht zufriedenstellend ist, ist das Widerrufsrecht für Leistungen in Bezug auf die Lieferung von Waren eindeutig beschränkt. In diesem Fall verfällt jedoch das Widerrufsrecht, gleichgültig, ob der Provider mit oder ohne die Einwilligung des Auftraggebers frühzeitig antritt.

Nur gegen übereilte Entscheide ist der Auftraggeber geschützt. Selbst wenn sich einige DSL-Provider beharrlich verteidigen, hat der Nutzer das Recht, den Mietvertrag bis zum Wechsel des Zugangs zu kündigen. Die Widerrufsbelehrung sollte immer per E-Mail und einer eventuellen Bestätigungs-Mail erfolgen, die viele Provider auf Kundenwunsch automatisch verschicken, drucken und stornieren.

Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich - nach dem Recht genügt ein Rücktritt per E-Mail, aber der Besteller kann dann einen Nachweis benötigen. Steht der Provider auf dem Kopf und besteht auf dem Auftrag, führt dies in der Regel zu einem umfangreichen Textbaustein-Kampf gegen hartnäckige Kundenberater. Dabei kann man jedoch in der Regel nicht den eigenen DSL-Anschluss verwenden und hat auch Probleme, einen anderen Provider mit einem neuen Anschluss zu beauftragen; denn die Verbindung oder der Port für den DSL-Zugang ist in der Regel bereits besetzt.

Wenn man wirklich keine technische Alternative hat, wie z.B. eine komplett neue Verbindung auf einer anderen physikalischen Linie, und wenn man auf eine Internetverbindung drängt, kann nur eine vorübergehende Anordnung helfen. Weitere Informationen zu: Diskussion im Forum Achtung, Kunde! 4.

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