Recht auf Arbeitszeugnis

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis

Jedem Mitarbeiter steht ein Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis zu. Jede Person hat Anspruch auf eine Arbeitszeugnis. Hier können Sie rechtliche Fragen zum Arbeitszertifikat nachlesen. Das Recht ist jedoch zeitlich begrenzt: Du hast ein Jahr Zeit, um eine Arbeitszeugnis zu bekommen.

Tätigkeitszeugnis

Nachfolgend finden Sie Informationen zu privatrechtlichen Arbeitsverträgen. Die öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. die Beschäftigung in der Administration oder in Staatsbetrieben, unterliegen in der Regel eigenen Regelungen, so dass die folgenden Ausführungen für sie nicht oder nur bedingt ausreichen. Verfügt der Mitarbeiter über einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis des Arbeitgebers? Ja, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 330 a OR) kann der Mitarbeiter vom Auftraggeber eine Bescheinigung einholen.

Die Bescheinigung kann als Zwischenbescheinigung während des Beschäftigungsverhältnisses oder als Abschlussbescheinigung nach Abschluss der Arbeiten erteilt werden. Der Verjährungszeitraum ist 10 Jahre ab dem Tag der Kündigung. Verfügt der Mitarbeiter über einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis des Arbeitgebers? Man unterscheidet zwischen einer Vollbescheinigung und einer Teilbescheinigung oder einer Arbeitsbescheinigung.

Die vollständige Bescheinigung (Art. 330 a Abs. 1 OR) gibt Aufschluss über:: Die Teilbescheinigung oder Arbeitsbescheinigung ist jedoch auf die Angabe von Laufzeit und Form des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt (Art. 330 a Abs. 2 OR). Welche Voraussetzungen muss ein vollständiges Zertifikat erfüllen? Eine vollständige Bescheinigung sollte die folgenden Informationen enthalten: Personalien des Mitarbeiters und des Arbeitsgebers, Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, ausführliche Liste der wesentlichen Aufgaben und Aktivitäten des Mitarbeiters, die das Beschäftigungsverhältnis und dessen Laufzeit bestimmen, sinnvolle Beurteilung der Leistungen (Qualität und Quantität der Arbeit) und seines Handelns, die gültige Signatur des Mitarbeiters zusammen mit dem Ausgabedatum (in der Regel wird die Bescheinigung des Arbeitsgebers auf den Tag der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses datiert).

Außerdem muss das Arbeitszeugnis formal und sachlich dem Branchenüblichen entsprechen: Beschränken Sie den Inhalt auf Informationen, die für die Bewertung der Leistungen und des Benehmens des Mitarbeiters vonnöten sind. Äußerungen über Sachverhalte, die nicht in unmittelbarem Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, sind nicht zulässig. Im Zertifikat können Negativmerkmale genannt werden, sofern sie für die Gesamtbewertung des Mitarbeiters relevant sind, d.h. es sich nicht um ganz einzelne Ereignisse oder unbedeutende Details, die Nichtzulässigkeit mehrdeutiger Rezepturen und die Anwendung von Zertifikatscodes, in denen Negativmeldungen in oberflächlich neutraler oder positiver Form für Insider wiedergegeben werden.

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