Abmahnung Unentschuldigtes Fehlen Azubi

Warnung Unentschuldigte Abwesenheit Auszubildender

das Fehlen einer relevanten, wirksamen Abmahnung. unentschuldigtes Fernbleiben nach einem Urlaub. Ein Fehlverhalten des Auszubildenden kann auch ohne Vorwarnung beendet werden. zum Arzt zu gehen, nach entsprechender Abmahnung eine außerordentliche Kündigung. Was sind Ihre Pflichten und vor allem Ihre Rechte als Lehrling?

Eine fristlose Kündigung ist nur nach Abmahnung möglich.

Wenn Sie einen Praktikanten entlassen wollen, weil er zwei Wochen lang ohne Entschuldigung abwesend war, müssen Sie ihn fristlos kündigen. Der Lehrling einer Goldschmiedin war kurz vor Ende ihrer Ausbildungszeit nach Krankheit für zwei Wochen ohne Zeugnis verschwunden. Wenn sie dann für vierzehn Tage ohne Entschuldigung weg blieb, verkündete er ihre Beendigung ohne Vorankündigung. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von mehr als zwei Wochen sei eine schwere Dienstpflichtverletzung, entschied das Arbeitsgericht Köln.

Kurz vor der Schlussprüfung können Auszubildende jedoch nur bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten fristlos entlassen werden. Deshalb ist eine Beendigung nur nach vorhergehender Abmahnung möglich. Doch die Warnung des Goldschmieds war ungerechtfertigt, weil sie sich auf eine erwiesene Erkrankung bezieht und somit keinen Einfluss auf die spätere Abwesenheit hatte.

Damit ist die Entlassung ungültig, erklärt das Landgericht.

Verhalten des Praktikanten (Arbeitsrecht)

Soweit ich weiss, muss der Auszubildende pünktlich zur Stelle sein. Ist es möglich, eine unangekündigte Abmahnung zu erteilen oder sollte ich erneut eine Verwarnung erteilen (dies wäre dann die zweite Verwarnung)? Nach Angaben der Beurteilungsschule (27.11. 2006), 12.12. 2006, 12.01. 2007) war ich drei Mal nicht da.

Ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag ist ausgeschlossen. Wenn ich 2006 gewusst hätte, dass er ohne Entschuldigung abwesend war, hätte ich ihn während der Bewährungszeit gefeuert. Dann kann ich ihn wohl wenigstens warnen, oder? Worauf muss ich bei der Warnung achten? Die von einem Praktikanten erhobene Forderung nach Erhaltung eines wegen wiederholter ungerechtfertigter Abwesenheit von der Berufsfachschule (LAG Hessen, Beschluss vom 27. Juni 2000, Az. 11 Sa 1107/99) wurde vom Hessischen Landarbeitsgericht bestätigt.

Weil ein Lehrverhältnis vorwiegend pädagogische Aufgabenstellungen wahrnimmt und nicht in erster Linie auf die Bereitstellung einer Dienstleistung abzielt, ist der Lehrbetrieb dazu angehalten, vor der Beendigung alle didaktischen Mittel auszulasten. Das Bundesarbeitsgericht hat immer wieder entschieden, dass bei der Beendigung einer Ausbildung deutlich höhere Anforderungen gestellt werden müssen als bei der Beendigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses.

Deshalb kann eine außerordentliche Beendigung, die nur auf wiederholter unentschuldigter Abwesenheit von der Berufsfachschule beruht, nicht zulässig sein. Lieber Frager, eine außerordentliche ordentliche Auflösung wegen Schulverweigerung an der Berufsfachschule ist in der Tat ausgeschlossen. Mit dem Praktikanten sollte sie die Angelegenheit besprechen und den Praktikanten warnen, um ihn auf sein schlechtes Benehmen aufmerksam zu machen.

Bei einer fristlosen Beendigung kann der Praktikant nicht so viel überspringen, wie er will, aber es gibt keine Faustregel. Dies hängt vom jeweiligen Fall ab, bei dem auch das Lebensalter und die Geschlechtsreife des Praktikanten berücksichtigt werden müssen. Abgesehen von (in der Regel mehreren ) Warnungen des Praktikanten sollte der Trainer versuchen, den Anlass für die Schulschwäche zu ermitteln und die Berufsfachschule und die Eltern des Praktikanten zu kontaktieren.

Sie müssen zunächst das Verhalten exakt beschreiben und angeben, an welchen Tagen der Praktikant ohne Entschuldigung abwesend war. Bitten Sie den Praktikanten, künftig regelmässig die Berufsfachschule zu besuchen und kündigen Sie bei erneuter ungerechtfertigter Abwesenheit mit einer fristlosen Aufhebung. Wenn der Praktikant noch nicht volljährig ist, sollten Sie die Warnung auch an die Betreuer senden.

In jedem Falle ist der Eingang der Mahnungen zu überprüfen oder per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zu Nachweiszwecken zu erteilen. Nach Angaben der Beurteilungsschule (27.11. 2006), 12.12. 2006, 12.01. 2007) war mein Auszubildender drei Mal nicht da. Ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag ist ausgeschlossen.

Wenn ich 2006 gewusst hätte, dass er ohne Entschuldigung abwesend war, hätte ich ihn während der Bewährungszeit gefeuert. Dann kann ich ihn wohl wenigstens warnen, oder? Worauf muss ich bei der Warnung achten? Die von einem Praktikanten erhobene Forderung nach Erhaltung eines Ausbildungsvertrags, der wegen wiederholter ungerechtfertigter Abwesenheit von der Berufsfachschule beendet wurde (LAG Hessen, Beschluss vom 27. Juni 2000, Az. 11 Sa 1107/99), hat das Hessische Arbeitsgericht bestätigt.

Weil ein Lehrverhältnis vorwiegend pädagogische Aufgabenstellungen wahrnimmt und nicht in erster Linie auf die Bereitstellung einer Dienstleistung abzielt, ist der Lehrbetrieb dazu angehalten, vor der Beendigung alle didaktischen Mittel auszulasten. Das Bundesarbeitsgericht hat immer wieder entschieden, dass bei der Beendigung einer Ausbildung deutlich höhere Anforderungen gestellt werden müssen als bei der Beendigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses.

Deshalb kann eine außerordentliche Beendigung, die nur auf wiederholter unentschuldigter Abwesenheit von der Berufsfachschule beruht, nicht zulässig sein. Lieber Frager, eine außerordentliche ordentliche Auflösung wegen Schulverweigerung an der Berufsfachschule ist in der Tat ausgeschlossen. Mit dem Praktikanten sollte sie die Angelegenheit besprechen und den Praktikanten warnen, um ihn auf sein schlechtes Benehmen aufmerksam zu machen.

Bei einer fristlosen Beendigung kann der Praktikant nicht so viel überspringen, wie er will, aber es gibt keine Faustregel. Dies hängt vom jeweiligen Fall ab, bei dem auch das Lebensalter und die Geschlechtsreife des Praktikanten berücksichtigt werden müssen. Abgesehen von (in der Regel mehreren ) Warnungen des Praktikanten sollte der Trainer versuchen, den Anlass für die Schulschwäche zu ermitteln und die Berufsfachschule und die Eltern des Praktikanten zu kontaktieren.

Sie müssen in Ihrer Abmahnung zunächst das Verhalten exakt beschreiben und angeben, an welchen Tagen der Praktikant ohne Entschuldigung abwesend war. Bitten Sie den Praktikanten, künftig regelmässig die Berufsfachschule zu besuchen und kündigen Sie bei erneuter ungerechtfertigter Abwesenheit mit einer fristlosen Aufhebung. Wenn der Praktikant noch nicht volljährig ist, sollten Sie die Warnung auch an die Betreuer senden.

In jedem Falle ist der Eingang der Mahnungen zu überprüfen oder per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zu Nachweiszwecken zu erteilen. Ich befürchte auch in diesem Falle, dass eine Sonderkündigung nicht wirksam wäre. Bevor Sie kündigen, sind Sie dazu angehalten, alle erzieherischen Massnahmen vollumfänglich zu nutzen. Die Vertrauensbeziehung ist natürlich gebrochen, aber man kann erwarten, dass Sie dem Praktikanten aufgrund der neuen Vorfälle eine zweite Möglichkeit einräumen.

Diese Warnung hat nichts mit den gegenwärtigen Vorkommnissen zu tun. Allerdings sollten Sie den Praktikanten noch einmal in der selben Weise (d.h. exakte Beschreibung des Fehlers, Eingang der Warnung usw.) wie damals erinnern, um ihn auf sein schlechtes Verhalten aufmerksam zu machen, denn natürlich muss ein Praktikant auch rechtzeitig zur Stelle sein und, falls nötig, einen älteren Reisebus mitnehmen.

Wenn er Sie wieder belügt, können Sie natürlich mit einer fristlosen Entlassung drohen.

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