Abmahnung Verspätete Mietzahlung

Warnung Verspätete Mietzahlung

Wenn die Zahlung nur wenige Tage verspätet eingegangen ist. Denn dauerhafte unpünktliche Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis nach erfolgloser Abmahnung zu kündigen.

Warnung vor Mietverzug

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 27.04. Ich habe meinen Hausherrn informiert, dass die Toiletten in meiner Ferienwohnung kaputt sind und schlecht auslaufen. Da ich aus vorangegangenen Treffen weiss, dass mein Hausherr eine gewöhnungsbedürftige Person ist, habe ich die Mieten am 01.05. nicht sofort übertragen weil er meine Beschwerde noch nicht beantwortet hatte.

Als es bisher immer darum ging, eine Reparatur in der Ferienwohnung durchzuführen, habe ich meinen Hausherrn erst erreicht, als ich die Mieten zurückhielt. Wie auch immer, er kontaktierte mich am 3. Mai und am 4. Mai kam ein Monteur zu mir, am selben Tag habe ich die geschuldete Mietsumme überwiesen.

Bei unserem Vertrag steht, dass die Überweisung der Mietsumme maximal am dritten Arbeitstag eines jeden Monates erfolgen muss. Ich habe am 05.05. einen Brief von meinem Hauswirt erhalten, den er mich jetzt wegen der verspäteten Mietzahlung erinnert und wenn das wieder passiert, wird er mich ohne Vorankündigung verlassen. Allerdings besagt der Vertrag auch, dass er meinen Vertrag nur auflösen kann, wenn ich mit mehr als einer Monatsgebühr im Rückstand bin.

Ausserdem muss ich jetzt die Anwaltsgebühren bezahlen, obwohl ich bis zum 9. Mai Zeit hatte. Darf die Abmahnung erfolgen und muss ich die Anwaltsgebühren bezahlen, obwohl die Mietgebühr vor dem 9. Mai bezahlt wurde? Der Mietzins ist gemäß 556b BGB zu Anfang, längstens bis zum dritten Arbeitstag der jeweiligen Zeiträume, nach denen er berechnet wird, zu bezahlen.

Dies entspricht Ihrer Zustimmung im geschlossenen Vertrag. Gemäß 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB kommen Sie mit der Bezahlung der Mietsumme ohne weiteres in Zahlungsverzug, wenn Sie die Mietsumme nicht bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Kalendermonats bezahlen (da diesbezüglich eine Zeit nach dem Terminkalender festgelegt wird).

Am 04.05. 2007 war erst der dritte Arbeitstag im Monat May (da der 01.05. 07 ein Urlaub war). Allerdings nehme ich an, dass die Mieten erst später auf dem Vermieterkonto verbucht wurden, da eine Übertragung in der Regel nicht am selben Tag eintrifft. Hätte die Übergabe also nach dem 04.05. 2007 auf dem Rechnung des Eigentümers eingehen sollen, dann wären Sie mit der Bezahlung der Mietsumme in der Verspätung gewesen.

Wollen Sie den Mietzins wegen eines Fehlers effektiv einbehalten, müssen Sie den Defekt sofort nach dessen Entstehung Ihrem Vermieter melden (andernfalls haften Sie sowieso für Schäden, wenn sich der entstandene Verlust aufgrund der verzögerten Meldung erhöht oder nicht fristgerecht beseitigt werden kann). Dann sollten Sie bereits jetzt deklarieren, dass Sie die Pacht reduzieren und von Ihrem Recht auf Zurückbehaltung der aktuellen Pacht nachkommen.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie nur das Dreifache des Minderungsbetrags einbehalten können (wenn die Mietminderung also 20% ist, können Sie 60% einbehalten). Das bedeutet, dass Sie nicht immer den vollen Mietzins einbehalten können. Außerdem müssen Sie diesen Teil an den Eigentümer bezahlen, sobald der Fehler beseitigt oder das Mietobjekt gekündigt wird.

Bei verspäteter Bezahlung der Mietsumme ist die Abmahnung Ihres Eigentümers zulässig und soll Sie zur Einhaltung Ihrer Zahlungsverpflichtung ermutigen. In Zukunft sollten Sie darauf achten, die Mieten rechtzeitig zu bezahlen, sonst droht Ihnen die sofortige Beendigung des Mietzeitraums.

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