Kündigung wegen nicht Erbrachter Arbeitsleistung

Abbruch wegen Nichterfüllung der Arbeiten

Kündigung aus persönlichen Gründen wegen mangelnder Leistung: Sie ist genauso relevant wie Ihre normale Arbeitsleistung. und Verhalten stattgefunden haben und. so kann er wegen dieses Vorfalls nicht mehr kündigen. um seine Arbeitsleistung zu erhöhen.

Arbeitsgesetz: Leistungsschwäche ist kein Entlassungsgrund

Sie gibt es in nahezu jedem Unternehmen: Arbeitnehmer, die so träge oder schlecht sind, dass sie nicht nur für den Vorgesetzten, sondern auch für die Kolleginnen und Kollegen, die für sie einstehen müssen, ein Stachel im Fleisch sind. Manche Unternehmer versuchen dann ausdrücklich, die "Low Performer" in der Erwerbsbevölkerung abzuschaffen. Haben Beschäftigte, die nicht so rasch und fehlerlos sind wie andere, Angst um ihren Job?

Das ist nicht zwangsläufig so, denn das Arbeitsgesetz macht es nicht leicht, solche angeblichen "Nieten" abzulehnen. Wenn ein Angestellter im Durchschnitt schlechter abschneidet als seine Kolleginnen und Kollegen, ist das kein Grund zur Kündigung. Das verhältnismäßig schlechte Ergebnis ist kein Beweis dafür, dass ein Angestellter sein persönliches Potenzial nicht ausnutzt.

Es handelte sich in diesem Falle um einen Mann, der in der Abteilung Verpackung eines Pharmaunternehmens wirkte. Unter anderem hatte ihm der Unternehmer vorwirft, die Qualitätskontrolle nicht korrekt durchgeführt zu haben. Die Mitarbeiterin beanstandete jedoch, dass solche Irrtümer gelegentlich von allen Mitarbeitern gemacht wurden. Nach mehrmaliger Abmahnung hat der Auftraggeber den Arbeitnehmer entlassen.

Dies wurde von den Arbeitsrichtern in Hamm als nicht zulässig eingestuft. Die Arbeitgeberin hat es versäumt, eine "schlechte Leistung" des entlassenen Mitarbeiters nachzuweisen. Die Beurteilung, ob eine Performance als schlecht einzustufen ist, hängt auch von der individuellen Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters ab. Es wurde erklärt, dass der Mitarbeiter das tun muss, was er tun soll, so gut er kann.

Die Erfüllung dieser Verpflichtung lässt sich nicht ohne weiteres an strengen Erfolgskriterien ausmachen. Fachleute empfehlen, dass die Bosse zur Vermeidung von Arbeitskonflikten neue Angestellte aussuchen. Auch während der Bewährungszeit konnten gute Manager feststellen, ob der Arbeitnehmer überwältigt sein könnte. Wenn dies der Fall ist, lässt das Arbeitsgesetz den Verzicht auf die neue Macht während der Bewährungszeit zu.

Möchte der Angestellte nicht, was er nicht kann? Wenn sich ein Angestellter durch Leistungsmangel auszeichnet, empfehlen die Experten, zunächst den Anlass zu erörtern. Möchte oder kann der Angestellte das tun, was er tun soll? "Häufig wird ein Angestellter von Mitarbeitern oder Auftraggebern nicht ausreichend akzeptiert", sagte Personalchef Markus Junge in einem Interview mit der Financial Times Deutschland.

Die betroffene Person ist dann zwar prinzipiell in der Position, darf dies aber nicht tun. Es könnte dann hilfreich sein, wenn der Vorgesetzte auf die Wünsche des Arbeitnehmers eingeht. Eine offene Diskussion über die Ursachen der Leistungsschwäche reicht bisweilen aus, um die Entflechtung angeblich "fauler" Arbeitnehmer zu vermeiden, meinen Wirtschaftspsychologen.

Oftmals liegt es einfach an mangelndem Rücklauf, Perspektivlosigkeit, rigiden Organisationsstrukturen und - durch eine straffe Personaleinsatzplanung - an einem massiven Überarbeitungsdruck, wenn ein Arbeitnehmer "intern kündigt". Die Vorgesetzten hätten aber die Macht, das zu verändern, indem sie mit dem Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden. In der Regel muss der Arbeitgeber vor der Entlassung eine bessere Leistung erbringen.

Auch müssen die Unternehmer überprüfen, ob sie für die schwache Performance verantwortlich sind, erklärt Martin J. Warm, Arbeitsrechtler aus Paderborn. Ist beispielsweise der Arbeitsort eines Arbeitnehmers weniger gut ausgerüstet als der eines anderen, muss dies bei einem Abgleich miteinbezogen werden.

Mehr zum Thema