Markeneintragung

Warenzeichenregistrierung

Das Verfahren zur Markeneintragung im Überblick. Die Logos können als eingetragene Warenzeichen geschützt werden. Angaben zur Marke und ihrer Anmeldung. Auskünfte und Tipps zu den Kosten der Markenregistrierung, IR-Marke und EU-Marke. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "trademark registration" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen.

Markeneintragung

Die Markenanmeldung ist der erste Baustein zur Erreichung des Markenschutzes. Dem Antrag folgt das Registrierungsverfahren. Es ist zu differenzieren zwischen nationalen, EU-weiten und internationalen Registrierungsverfahren zur Erreichung des Markenschutzes. Die Markenanmeldung ist besonders wichtig, denn wenn die Anmeldungen korrekt eingereicht werden, hat dies Vorrang und führt zu einem Warenzeichenschutz.

Markenzeichenanmeldungen sind im Bundesmarkenrecht in 32 MarkenG reglementiert. Ziel der Anwendung ist die Registrierung einer spezifischen Handelsmarke im Warenzeichenregister. Informationen zur Feststellung der Person des Antragstellers sowie ein Verzeichniss der Waren oder Dienste, für die die Registrierung verlangt wird. Weitergehende Anforderungen an die inhaltliche und formale Gestaltung der Markenanmeldung sind in der MarkenV festgelegt.

Nähere Informationen zu Warenzeichenanmeldungen.... Dem Antrag folgt das Registrierungsverfahren. Es ist zu differenzieren zwischen der nationalen Registrierung, z.B. in Deutschland, der Registrierung einer EU-weiten Marke und dem internationalen Warenzeichenschutz. In Deutschland ist das Markeneintragungsverfahren in den 32 - 41 MarkenG regelt. Sie wird nach der Registrierung zunächst überprüft.

Bei Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen wird die Kennzeichnung in das offizielle Verzeichnis aufgenommen und publiziert. Weitere Informationen zu Markenanmeldungen DE-Marken.... Eine Handelsmarke der EU ist beim Patentamt der EU (EUIPO) in Alicante registriert. Das durch die EU-Markenverordnung (UMV) regulierte Markeneintragungsverfahren ist analog zum nationalen deutschen Registrierungsverfahren aufgebaut.

Aber auch auf europäischem Niveau wird geforscht (Art. 38 UMV). Weitere Informationen über Markenanmeldungen Unions-Marke....

Schutz des Logos durch Markeneintragung

Firmenlogos können als registrierte Warenzeichen geschützt werden. Eine Markenregistrierung sichert Ihr Firmenlogo vor unbefugter Nutzung oder Imitation durch Dritte im Geschäftsverkehr. Auf diese Weise haben Sie immer die Möglichkeit, die Nutzung Ihres Firmenlogos zu kontrollieren. Eine gepflegte Markenzeichen mit Wiedererkennungswert ist heute für die meisten Firmen ein sehr hoher Stellenwert und leistet einen nachhaltigen und dauerhaften Beitrag zum ökonomischen Unternehmenserfolg.

Insbesondere auf Vertriebsplattformen wie eBay®, Ebay®, Amazon® oder anderen kann ein eingetragenes Markenzeichen wirkungsvoll und rasch gegen Lieferanten eingesetzt werden, die ihr eigenes oder ein vergleichbares Markenzeichen unaufgefordert einbringen. Ihr Logo ist nach der Registrierung als Warenzeichen zunächst für 10 Jahre urheberrechtlich abgesichert. Anschließend können Sie den Schutz der Schutzmarke durch Bezahlung einer Schutzgebühr für weitere 10 Jahre, dann für weitere 10 Jahre usw. ausweiten.

Wir können die Beantragung und Registrierung Ihres Firmenlogos als Handelsmarke für Sie ab 149 EUR zzgl. 290 EUR (deutsche Marke) bzw. 349 EUR zzgl. 900 EUR (EU-Marke) einreichen. Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Preisangebot für den Schutz von Marken in anderen Staaten außerhalb der EU.

Sie haben noch weitere Informationen zum Thema Schutz von Logos? Andernfalls können Sie unser Markenanmeldeformular unten ausfüllen. Geben Sie hier an, für welche Erzeugnisse und Leistungen Ihre Handelsmarke Schutz genießen soll. Express- je rascher Ihre Handelsmarke registriert ist, umso besser! Express- je rascher Ihre Handelsmarke registriert ist, umso besser!

Im Rahmen der Überwachung von Warenzeichen nach der Registrierung Ihrer Handelsmarke unterrichten wir Sie regelmässig über neue Markenanmeldungen, die mit Ihrer Handelsmarke verwechselt werden können, so dass Sie frühzeitig gegen Fälscher und Freerider vorgegangen werden können. Es wird dringend empfohlen, die Überwachung von Warenzeichen durchzuführen. Im Rahmen der Überwachung von Warenzeichen nach der Registrierung Ihrer Handelsmarke unterrichten wir Sie regelmässig über neue Markenanmeldungen, die mit Ihrer Handelsmarke verwechselt werden können, so dass Sie frühzeitig gegen Fälscher und Freerider vorgegangen werden können.

Es wird dringend empfohlen, die Überwachung von Warenzeichen durchzuführen. Die oben genannten Warenzeicheninhaber selbst. Es wird zwischen verschiedenen Arten von Marken wie Wort- oder Bildmarken unterschieden. Logos, die aus Wort und Schrift bestehen, werden in der Regel als Wort-Bildmarke bezeichnet. Ausschlaggebend ist die korrekte Einstufung Ihrer Marken. In der Regel richtet es sich danach, was Sie heute und in den nächsten 5 Jahren unter Ihrer eigenen Dachmarke bieten wollen.

Warenzeichen werden nach der weltweit gültigen Nizza-Klassifikation klassifiziert. Nach Einreichung der Markenanmeldung kann eine Einstufung nicht mehr verlängert werden! Ein beschleunigter Antrag kann sinnvoll sein, wenn Sie im zweiten Verfahrensschritt eine ausländische Schutzmarke einreichen. Danach wird die Eintragung der Handelsmarke in 4-6 Schwangerschaftswochen statt in 4-6 Monate wie im Normalfall erfolgen.

Das gibt Ihnen schnellere rechtliche Sicherheit und ermöglicht Ihnen die Anmeldung einer internationalen Handelsmarke, die die deutsche Handelsmarke als vorrangig in Anspruch nimmt. Nachdem Sie die Anmeldung freigegeben haben, stellen wir einen Antrag auf Registrierung Ihrer Schutzmarke beim DPMA.

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