Rechtsanwalt Urmann

Anwalt Urmann

Urmann ging hinaus, um Angst zu lehren. Bei umstrittenen Methoden ermahnt der Anwalt Fans von Online-Porno. Thomas Urmann aus Regensburg, der durch seine Massenwarnungen (zuletzt Red Tube und KVR) "bekannt" wurde, ist kein Anwalt mehr. Der warnende Anwalt Urmann hat die Zulassung verloren. Die Regensburger Rechtsanwältin und Redtube-Mahnerin Urmann ist wegen der verschleierten Insolvenz eines Wurstunternehmens verurteilt worden.

Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Kollegen GmbH

Bei der Urmann und Kollegen (U+C Rechtsanwälte) Anwaltsgesellschaft mbH handelt es sich in erster Linie, aber nicht ausschliesslich um Unternehmen, die pornographische Filme ausliefern. Die Bereitstellung von kopiergeschützten Daten im Netz ist unzulässig und kann strafrechtlich geahndet werden. Weil der Auftraggeber "das ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Kunstwerk hat", wird der Adressat gewarnt, weil davon auszugehen ist, dass er das Kunstwerk unrechtmäßig in Filesharing-Netzwerken anbietet oder dass dies über dessen Verbindung geschieht.

Derartige Mahnungen werden unter anderem von folgenden Rechtsinhabern erteilt: Herzog Videog e. K. Um die Gefahr der Wiederholung auszuschliessen, verlangen die Anwälte Urmann und Kollegen (U+C Rechtsanwälte) Rechtanwaltsgesellschaft mbH eine unterschriebene Abmahnung mit Strafklausel. Ich habe eine Abmahnung von U+C Rechtanwälte, in der es heißt: "Der Gläubiger ist gegenüber dem Gläubiger dazu angehalten, das Urheberwerk (....) oder einen Teil davon nicht im Netz der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen oder veröffentlichen zu lassen".

Dies hat zur Folge, dass die Person bei weiteren Urheberrechtsverletzungen im Netz gegen die abgegebene Abmahnung verstösst und daher eine höhere Konventionalstrafe zahlt. Es wird empfohlen, die Höhe der Forderung überprüfen zu lassen und die Abmahnung anzupassen.

Warnung der Anwaltskanzlei Urmann & Colegen (U+C): Wie man richtig reagiert!

Urmann & Co. warnt vor der Verwendung von Streaming-Portalen & File-Sharing in Internet-Tauschbörsen. Der Adressat solcher Mahnschreiben wird beschuldigt, eine Verletzung des Urheberrechts zu begehen. Fachkanzleien versenden seit Jahren über File-Sharing-Netze im Netz Warnschreiben wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße. Die Anwaltskanzlei Urmann & Kollegen versendet auch solche Briefe. Die Empfänger werden beschuldigt, unrechtmäßig herunter- oder hochgeladene Videos, Musiktitel, Software oder Computerspiele z.B. durch File-Sharing in Internet-Tauschbörsen heruntergeladen zu haben.

Allerdings sollte jede gemahnte Person überprüfen, ob eine solche Warnung auch gerechtfertigt ist. Gibt es die "Warnung" überhaupt? Zuerst sollte überprüft werden, ob die Warnung überhaupt aufrichtig ist. In der Regel wird eine " richtige " Filesharing-Warnung nach wie vor per Telefax oder Post verschickt. Aber auch Warnungen per E-Mail sind wirkungsvoll. Kürzlich gab es immer mehr Warnungen, die nicht von Kanzleien kommen.

Hinweise und Hinweise in Diskussionsforen sind jedoch oft nicht nützlich oder beinhalten gar Gefahrenhinweise wie "Warnungen schlicht ignorieren". Sie sollten bei allen Warnungen natürlich prüfen, ob die Ihnen zur Last gelegte Copyright-Verletzung auch nur in Hinblick auf Zeit und Rechtstitel vorliegt. Eine Verwarnung wegen einer vermeintlichen Copyright-Verletzung ist wie folgt:? Die Verwarnung der Rechtsinhaber und der Verdacht der Verletzung.

Unterlassungsverpflichtung, in der der Empfänger durch seine Unterzeichnung bestätigt, dass er die Verletzung des Urheberrechts anerkennt und in der Folge davon absehen wird. Es ist jedoch nicht hilfreich, ein Warnschreiben schlichtweg zu übersehen und zu wünschen, dass sich die Angelegenheit von selbst löst. Weil es gewöhnlich nicht so leicht ist. Häufig wird eine Konventionalstrafe für eine Verletzung des Urheberrechts verlangt.

Wenn Sie die Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet haben, wird es für einen Anwalt, der zu einem späteren Zeitpunkt hinzugezogen wird, schwierig sein, Einfluss auf die Angelegenheit zu nehmen. Ein Rechtsbeistand sollte gesucht werden. Der Anwalt ist hier eine fachkundige Unterstützung. Auch hier zahlt sich die Rechtsberatung aus, wenn es um die Bezahlung eines Schadensersatzanspruchs geht. Und zwar dann, wenn die Copyright-Verletzung durch seine Verbindung entstanden ist, er aber nicht im Austausch war.

Dabei ist auch die Schadenshöhe zu prüfen und mit der geltenden Rechtssprechung zu vergleichen. Derjenige, von dessen Internetverbindung aus die Verletzung des Urheberrechts verübt wurde, wird als "böswillige Partei" betrachtet. Für rechtswidrige Handlungen einer anderen Partei haften sie nach der derzeitigen Gesetzeslage, wenn sie ihre Internetverbindung anderen Menschen zur Kenntnis bringt und nicht dafür sorgt, dass diese rechtswidrig vorgehen.

Nun müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Internetverbindung angemessen abgesichert haben und dass die anderen Benutzer der Verbindung zu rechtmäßigem Handeln anwiesen wurden. Auch hier empfiehlt sich die Empfehlung eines Anwalts - denn die Verantwortung ist nicht immer klar. Kontrovers ist die Verantwortlichkeit z.B. in solchen Situationen, in denen die Mitbewohner einer WG mit ihren eigenen Haushalten Filesharing-Dienste mit Kinder in Anspruch genommen haben oder wenn Mitarbeiter Filesharing ohne Wissen des Vorgesetzten durchführen.

Häufig ist es sinnvoll, eine Verzichtserklärung einzureichen, um rechtliche Schritte zu vermeiden. So wird z.B. der Inhalt der Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der rechtlichen Verbindlichkeit der Unterlassungsverpflichtung oder der Schadensanerkennung geändert. Wegen der komplizierten rechtlichen Situation mit Filesharing-Warnungen wird dringend empfohlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Die Frist für diese Warnung endet am Ende des Berichtsjahres und beträgt drei Jahre.

Die Verjährung einer Verwarnung vom 31. Dezember 2016 tritt daher nur dann ein, wenn gegen den Empfänger des Verwarnungsschreibens kein weiteres Verjährungsverfahren anhängig ist. Mithilfe bei Warnungen der Kanzlei Urmann & Collegen Es ist nicht empfehlenswert, im Falle einer Verwarnung wegen Dateifreigabe und vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen willkürlich zu vorzugehen.

Besser, qualifizierte Rechtsberatung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wegen der komplexen Sach- und Rechtssituation ist eine Rechtsberatung dringend zu raten. Dies ist auch der Hauptgrund, warum sich Anwaltskanzleien inzwischen auf die Abwehr von Filesharing-Warnungen spezialisieren. Am besten ist es, sich sofort an eine auf solche Angelegenheiten spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. 2.

Beratung und ALG 2 Wer derzeit nicht in der Position ist, die erforderlichen Rechtsberatungskosten selbst zu übernehmen, kann sich unter Umständen - auch als ALG 2-Empfänger - an das örtliche Gericht wenden. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt gibt Ihnen gern weitere Informationen. Die Anwaltskanzlei Urmann & Co. gibt derzeit Massenwarnungen an Benutzer von Streaming-Plattformen wie redtube.com heraus.

Anders als bei früheren Warnungen vor Urheberrechtsverstößen bei Spielfilmen oder Musiktiteln ist dies keine Filesharing-Plattform, sondern eine sogenannte Streaming-Plattform. Es werden keine Videos heruntergeladen oder zum Hochladen angeboten, sondern nur Videos im Internet angeschaut. Die meisten Anwälte sind bisher davon ausgegangen, dass allein das Anschauen von Spielfilmen keine Verletzung des Urheberrechts bedeutet und daher nicht gerügt werden kann.

Erfahren Sie mehr über das Themengebiet Warn-Streaming. Weitere Infos zur derzeitigen Warnwelle von Urmann und Kollegen gibt es in unserem Artikel "Redtube Warnings Urmann + Collegen: Gibt es jetzt auch Warnungen für Benutzer von Streaming-Portalen? Wenn eine Warnung im Postfach erscheint, ist der erste Schlag groß. Anwalt Sören Siebert erläutert, was Sie über die geänderte Unterlassungsverpflichtung wissen müssen und wie Sie Irrtümer verhindern können.

Mehr zum Thema