Abmahnung Illegaler Download

Warnung Illegaler Download

Die Person A hat einen Film von Person B illegal über das Internet heruntergeladen. Sie soll illegale Downloads in einem Tauschbörsendienst angeboten haben. Informationen Richtig mit Warnungen umgehen Foto: dpa, Boris Roessler. Entsprechend erhalten Personen, die keinen unautorisierten Download oder illegalen Upload durchgeführt haben, oft eine Warnung.

Der BGH begrenzt die Verantwortung für rechtswidrige Download (Filesharing) - ein Nachteil für die Warnbranche

Das Bundesgericht (BGH) hat eine lang erwartete Regelung der Eigentümer der Verbindungen erlassen. Der BGH beschränkt mit seiner Verfügung vom 12. Mai 2016 - gerade anlässlich des sechsten Jahrestages einer weiteren wegweisenden Verfügung des Bundesgerichtshofs im Fall der Störaufsicht vom 12. Mai 2010 ("Sommer unseres Lebens") - die Verantwortlichkeit der Verbindungsinhaber für Urheberrechtsverstöße (illegale Downloads/Dateifreigabe) erheblich.

Bisher wurde die Fragestellung, ob und in welchem Umfang Anschlusseigentümer für Urheberrechtsverstöße von Wohngemeinschaften und Gäste von Wohngemeinschaften und Gäste als so genannte Störenfriede haftbar sind, vom Obersten Gerichtshof nicht aufgeklärt, so dass eine beträchtliche rechtliche Unsicherheit sowohl bei den Anwälten der Abmahner als auch bei den Verbindungsinhabern selbst bestand, die nun durch die jetzige Bundesgerichtsentscheidung aufgehoben sein wird.

Bisher haften Verbindungsinhaber in der Regel nicht für Verletzungen der Rechte erwachsener Familienmitglieder, die den Internetzugang genutzt haben. Bereits vor geraumer Zeit hat der BGH klargestellt, dass es keine versehentlichen Unterweisungs- und Kontrollpflichten gegenüber erwachsenen Familienmitgliedern gibt und nur in solchen FÃ?llen, in denen die BefÃ?rchtung besteht, dass der Benutzer eine Copyright-Verletzung Ã?ber seinen eigenen Internetzugang begehen könnte, erhöhte Kontrollpflichten in Hinblick auf das Nutzerverhalten des Familienmitglieds.

Unklar war jedoch, was mit der Verantwortung für Urheberrechtsverstöße ("illegale Downloads"/Filesharing) von Mitbewohnern oder erwachsenen Besuchern geschah. Es gab wiederholte Urteile von Bezirks- und Landesgerichten, die der BGH auch auf Aufstellungen anwandte, in denen Zimmergenossen oder erwachsene Besucher den Verstoß begangen haben. Allerdings gab es erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gerichten, was zu einer erheblichen rechtlichen Unsicherheit bei den Anhängern und Mahnern geführt hat.

Es handelte sich um einen Teilnehmer, dessen Internetverbindung von ihrer in Australien wohnhaften Nonne und ihrem Partner, der sie für einige Zeit besuchte, ausgenutzt wurde. Der ermahnte Verbindungsinhaber lehnte es ab, die von ihr verlangten Verwarnungsgebühren zu ersetzen, so dass eine Anzeige erstattet wurde.

In seinem Urteil vom 12. Mai 2016 ist der BGH der Ansicht, dass der Verbindungsinhaber seine Besucher nicht anweisen musste, über seinen Anschluß keine Urheberrechtsverstöße zu begangen. Nach Ansicht des BGH ist es "unvernünftig und nicht sozial angemessen", erwachsene Zimmergenossen und Besucher ohne jeden Grund zu unterrichten und zu überwach. Wie sieht die Zukunftsentscheidung aus?

Diese Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wird es den Rechtsinhabern in einem ersten Schritt erschweren, ihre Ansprüche durchzusetzen. Entlassene Personen, die ihren Internetzugang Dritten zur VerfÃ?gung gestellt haben, sind nicht fÃ?r eine Urheberrechtsverletzung haftbar, wenn keine Hinweise auf eine Verletzung der Rechte durch MitbewohnerInnen, GÃ?ste und Bekannte vorliegen. Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seiner Rechtsprechung seine Haltung in der Stoererhaftung eindeutig vertreten und klargestellt, dass die Weisungs- und Kontrollpflichten der Anschlusseigentümer nicht überstrapaziert werden dürfen.

Die Anweisung und Überwachung Ihrer Zimmergenossen oder Gäste ohne Angst vor Urheberrechtsverstößen über die Internetverbindung ist einfach nicht sozialverträglich. Vor allem in WGs, in denen jeder sein eigenes Schlafzimmer hat und seinen eigenen Computer benutzt, ist die Privacy zu respektieren, so dass die Überwachungspflicht außer Kraft gesetzt wird.

Verbindungsinhaber, die nun eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen haben, sollten auf keinen Fall ohne Prüfung eine strafrechtliche Abmahnung einreichen, da mit der vorliegenden BGH-Entscheidung die Eintrittswahrscheinlichkeit für Verstöße Dritter im Einzelnen deutlich verringert wurde. Sie haben auch eine Warnung vor illegalen Downloads/Dateitausch bekommen und brauchen schnellen und kompetenten Support von einem Fachanwalt?

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