Agb Widerruf

AGB-Widerruf

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Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen mit Verbrauchern| Händlerbund

Am 13. Juni 2014 wurde das Rücktrittsrecht für Fernverträge weitgehend harmonisiert. Im deutschen Umsetzungsgesetz der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie (VRRL) sind unter anderem umfassende Innovationen in der Belehrung zum Widerruf und ein Muster-Widerrufsformular für Verbraucherverträge vorgesehen. Als Online-Händler erfahren Sie, was Sie über das veränderte Rücktrittsrecht wissen sollten. Wie ist das Rücktrittsrecht reguliert?

Bei Vorliegen eines Widerrufsrechts finden Sie in 312 g BGB neue Version (n. F.). Weitergehende wesentliche Regelungen zum Rücktrittsrecht sind in den 355, 356, 357 BGB Neufassung geregelt. In der EU ist die gesetzliche Rücktrittsfrist seit Einführung des VRL 14 Tage.

Dem Händler steht es jedoch frei, ein längerfristiges Rücktrittsrecht zu erteilen. Wenn Sie eine Widerrufserklärung nach den neuen rechtlichen Vorschriften brauchen, können wir Ihnen weiterhelfen. Hinweis: Macht der Konsument von dieser Option gebrauch und schließt das Musterrücknahmeformular im Internet aus, muss der Onlinehändler den Erhalt des Rücktritts sofort auf einem permanenten Medium (z.B. per E-Mail) nachweisen.

Wegen der gesetzlichen Änderung kann das Rücktrittsrecht nicht allein durch Rücksendung der Waren ausgeübt werden. Die Widerrufsbelehrung kann auch durch den Konsumenten z. B. per Telefon oder E-Mail vorgenommen werden, ohne dass das Stichwort "Widerruf" vorkommt. Sie muss jedoch deutlich zeigen, dass der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten will.

Bei Online-Händlern ist dies in Zukunft ein zusätzlicher Aufwand, da der Widerruf akzeptiert, verarbeitet und ggf. quittiert werden muss. Im Rahmen der Implementierung der Verbraucherrechtsrichtlinie wurde das Rücktrittsrecht für digitalen Inhalt auf nicht-physischen Trägern durchgesetzt. Sie werden als digitaler Inhalt klassifiziert, gleichgültig, ob sie durch Download oder Download in Realzeit (Streaming) von einem physischen Träger oder auf andere Art und Weisen abgerufen werden.

Gesetzlich kann der Vertrieb von digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Träger angeboten werden, nicht als Kauf- oder Servicevertrag klassifiziert werden. Dies hat zur Konsequenz, dass Sie beim Vertrieb von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem physischen Träger bewegen, eine eigene Kündigungsanweisung haben. Erfolgt die Bereitstellung von digitalen Inhalten auf einem physischen Medium wie z. B. einer DVD oder DVD, handelt es sich um einen regulären Warenkauf.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Weitere Auskünfte, z.B. über den Ablauf des Widerrufsrechtes, finden Sie in unserem Merkblatt. Kostenloser Download des Informationsblattes Rücktrittsrecht für den Vertrieb von digitalem Content auf nicht-physischen Träger. Wann ist die Frist für das Rücktrittsrecht? In der neuen gesetzlichen Vorschrift sind nun vier unterschiedliche Fristen für den Widerrufsbeginn ( 356 Abs. 2 nach F. BGB) für den Warenverkauf vorgesehen.

Eine dieser Möglichkeiten sollte von Online-Händlern bei der Konzeption der Widerrufserklärung gewählt werden: sobald der Konsument oder ein von ihm bezeichneter Dritter, der kein Beförderer ist, die Güter empfangen hat (sofern nicht eine der folgenden Möglichkeiten gegeben ist); wenn der Konsument mehrere Güter unter einer einzigen Order geordert hat und die Güter separat ausgeliefert werden, sobald der Konsument oder ein von ihm bezeichneter Dritter, der kein Beförderer ist, die letzten Güter empfangen hat;

ein Erzeugnis in mehreren Teillieferungen oder Teilen angeliefert wird, sobald der Konsument oder ein von ihm bezeichneter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzten Teillieferungen oder das Schlussstück empfangen hat; wenn der Auftrag auf die regelmässige Ablieferung des Gutes über einen bestimmten Zeitpunkt abzielt, sobald der Konsument oder ein von ihm bezeichneter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Erzeugnis empfangen hat.

Es gilt nicht die bisher gültige "40,00 -Klausel" und der Konsument übernimmt die direkten Rückgabekosten. Online-Händler müssen jedoch im Zuge der Widerspruchsbelehrung über die Kostenübernahmepflicht informieren. Eine weitere Neuerung ist, dass der Konsument in Zukunft auch die Rücksendungskosten für nicht per Paket versandte Waren zu übernehmen hat. Sie übernehmen die Haftung für alle entstandenen Gesetzestexte und sind im Falle einer Abmahnung umfassend abgesichert.

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