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Gründe für Fristlose Kündigung der Wohnung
Kündigungsgründe ohne Einhaltung einer FristUnhygienische Wohnverhältnisse sind Kündigungsgrund /// Gerichtsurteile - Recht - Beschlüsse
Gemäß einem Beschluss des Landgerichts Münster vom 8. März 2011 zum Registergericht 3 C 4334/10 kann der Mietvertrag gekündigt werden, wenn der Mietvertrag vernachlässigt wird und ein so unzulässiger Geruch aus der Wohnung des Mietvertragspartners in das Stiegenhaus eindringt, dass dies auf äußerst hygienische Verhältnisse in der Wohnung des Mietvertragspartners hindeutet.
Bei einem Wohnungsrundgang im Juli 2010 entdeckte der Hausherr eine sehr schmutzige und unordentliche Wohnung. Um die bereits im Stiegenhaus spürbare Geruchsbeeinträchtigung zu eliminieren und Schädlingsbefall zu vermeiden, bat er ihn, die Wohnung zu reinigen und aufzuräumen.
Die Mieterin hat darauf nicht reagiert und auch den Zustand der Wohnung nicht verändert. Die Vermieterin nahm dieses Vorgehen zum Anlaß, das Mietobjekt wegen Vernachlässigung der Wohnung und damit einer korrespondierenden Verletzung der Pflicht des Mietvertrags zu beenden. Die Wohnung wurde im Juli 2010 mit diversen Modelleisenbahnen, anderen Models, Spielwaren, Büchern, Tonträger und anderen Objekten geliefert, so dass die Einzelzimmer nur über enge Fußwege zugänglich waren.
Auch die Wohnung war völlig verschmutzt, vor allem die Wohnküche und das Bad. Es ist unbestritten, dass der Vermieter bis Ende Sept. 2010 keine wesentlichen Änderungen am Zustand der Wohnung vornimmt. Die einzige Möglichkeit, wie sich der Pächter wehrt, ist, dass er seit 55 Jahren in der Wohnung lebt. Da er das Gebäude erbte und verkaufte, wurde er Pächter.
Der schlechte Zustand der Wohnung, vor allem die Gefahr eines Schädlingsbefalls, wird dementiert. Obwohl die Wohnung mit Modellteilen und Bücher ausgestattet ist, ist dies nicht hygienisch, da er die Einzelteile als Sammlerobjekte aufbewahrt und auch regelmässig pflegt. Die Vermieterin betrachtet dies anders und beharrt auf einer Evakuierung der Wohnung nach einer Kündigung ohne Vorankündigung.
In der Vernachlässigung der Wohnung hat das Landgericht Münster dem Wirt zugestimmt und erkennt eine Beeinträchtigung der Hausruhe, vor allem wenn durch den nicht hygienischen Wohnzustand bereits Geruch in das Stiegenhaus und andere Behausungen eindringt und so die Mitbewohner mindert. Es ist nach der Beweismittelaufnahme nach Ansicht des Gerichts sicher, dass sich die Wohnung in dem von der Wirtsseite beschriebenen vernachlässigten Zustand befinden wird, da die ZeugInnen des Wirtes den so beschriebenen Stand unabhÃ?ngig davon bestÃ?tigt haben.
Alle bezeugten, dass der Angeklagte seine Wohnung mit diversen Kollektionen geliefert und auch nicht besonders gepflegt hatte. Nach Zeugenaussagen könnte die Wohnung zu Recht als "Messie-Wohnung" bezeichnen werden. Außerdem haben die Anwohner als weitere Zeuge bezeugt, dass der Pächter beim Öffnen seiner Wohnungstüre und beim Betreten des Treppenhauses sogar eine beträchtliche Geruchsbelastung ausstrahlt.
Vor diesem Hintergrund ist durch die Interessenabwägung des Eigentümers mit denen des Eigentümers eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zu erwarten. Das gilt vor allem deshalb nicht, weil dem Bewohner eine vernünftige Zeit eingeräumt wurde, um sein Benehmen einzustellen und die Wohnung zu sanieren. Weil er diesen Zeitraum nicht in Anspruch nahm, konnte das Pachtverhältnis beendet werden.