Impressum Schreiben Muster

Aufdruck Briefmuster

Bevollmächtigte Vertreter: Fred Muster und Hugo Mustermann. Die im Impressum anzugebenden Informationen und die dem Mahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung mit Sanktionsklausel zeigen wir Ihnen auf. Aufgrund der sich ständig ändernden gesetzlichen Bestimmungen des Impressums ist es ratsam, ein Impressum über einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Aufdruck Einzelunternehmung: Muster und Muster (PDF)

Jeder kommerzielle Internetauftritt braucht ein Impressum. Selbstverständlich besteht die Pflicht zur Abdrucknahme auch für einzelne Unternehmen. Alleingesellschafter: Möchten Sie ein Impressum? Im Allgemeinen erfordern private Webseiten kein Impressum. Sämtliche Business-Websites unterstehen der Aufdruckpflicht. Davon sind nicht nur große Unternehmen sondern jeder Firmengründer und jeder Entrepreneur der eine Webseite führt in Mitleidenschaft gezogen. Sie als Einzelkaufmann werden wahrscheinlich einen mahnsicheren Aufdruck haben.

Sind Sie nicht ganz klar, ob Ihre Webseite noch als private Seite betrachtet werden kann? Die Aufdrucke dienen in erster Linie dem Schutz der Verbraucher. Daher gibt es eine Verpflichtung, den Anbieter zu identifizieren. Reservieren Sie eines der Angebote, um Ihr eigenes Unternehmen zu starten und genießen Sie minimale Regularien und maximalen Platz für Ihre Idee. Starten Sie jetzt Ihr eigenes Unternehmen!

Wie muss das Impressum Ihrer Einzelfirma lauten? Die Grundvoraussetzungen für die Abdruckpflicht enthalten das TMG und der RStV. Für die Sicherheit Ihres Impressums sind die Informationen entscheidend. Bei korrekter Eingabe des Namen können auch die ersten Fehlermeldungen auftreten. Prinzipiell: Tragen Sie Ihren vollständigen Firmennamen ein. Wenn Sie ein kleiner Unternehmer ohne Handelsregistereintrag sind, enthält der Firmenname Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen mit dem Zusatz eines Phantasie-, Branchen- oder Produktnamens.

Nachfolgend ein paar Beispiel für einen korrekten Unternehmensnamen im Impressum: Wenn Sie als Einzelfirma im Firmenbuch registriert sind, müssen Sie im Impressum Ihren Namen und Ihre Gesellschaftsform (e. K., e. K., e. Kfm. oder e. Kfr.) eintragen. In unserem Leitfaden finden Sie alles über die Namen der einzelnen Unternehmen.

Wenn Sie ein Briefkasten benutzen, erfüllt dessen Spezifikation nicht die Anforderungen eines Aufdrucks. Hierbei fordert das Telekommunikationsgesetz die komplette Anschrift Ihres Unternehmens mit Strasse, PLZ, Ort und weiteren zusätzlichen Adressen. Eine einfache postalische Anschrift ist nicht ausreichend. Die Integration eines automatischen Kontaktformulares in das Impressum ist zu unterlassen. Sie müssen diesen Verweis mit einer entsprechenden Erklärung und Hinweis auf Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben.

Darüber hinaus müssen Sie in Ihrem Impressum weitere Informationen angeben: Hinweis auf das Land, das Ihnen die Berufstitel erteilt hat und Hinweis auf die Berufsordnung mit Quellenangabe. Wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Unternehmen führen, müssen Sie in Ihrem Impressum die verantwortliche Aufsichtsstelle angeben. Der Hinweis auf die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr) gemäß 27a des Umsatzsteuergesetzes ist ebenfalls Bestandteil des vollständigen Impressums eines einzelnen Unternehmers.

Als Alternative dazu fordert das TMG die Nennung der wirtschaftlichen Identifikationsnummer (W-IdNr) gemäß 139c UStG. Falls Ihre Webseite regelmässig publizistische und publizistische Beiträge publiziert, die zur Meinungsfindung dienen, müssen Sie weitere Impressum-Informationen angeben. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie im Impressum weitere Herausgeber, Journalistinnen und Herausgeber mit Namen und Adresse angeben.

Als Alternative stehen Ihnen eine Vielzahl von Online-Anbietern zur Verfügung, die gegen eine geringe Gebühr bzw. kostenfrei Abdrucke erstellen. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Wo muss das Impressum angebracht werden? Beim Platzieren des Imprints innerhalb Ihrer Webseite müssen Sie auf zwei wichtige Punkte achten: Der Aufdruck darf nicht nur auf Ihrer Webseite sein.

Dazu gehört auch, dass Ihr Impressum nicht in einem Dropdown- oder Drop-Out-Menü versteckt sein darf. D. h. das Impressum muss sich unmittelbar in den Statikelementen Ihrer Startseite befinden. Der Aufdruck muss unter dem Menüeintrag "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" zu finden sein. 2. Eine Verknüpfung des Impressums mit anderen Menüeinträgen wie AGB, Disclaimer oder Datenschutzhinweisen ist zu unterlassen.

Er darf nicht als Unterposition in einen anderen Menüeintrag aufgenommen werden, sondern muss allein sein. Der Aufdruck muss "leicht zu erkennen, sofort zugänglich und immer verfügbar" sein. Darüber hinaus gibt es eine Abdruckpflicht für die elektronische Korrespondenz nach aussen. Ein Link zu Ihrem Impressum auf der Webseite genügt nicht!

Weitere Informationen zu diesem Punkt entnehmen Sie bitte der rechtlichen Hinweispflicht in E-Mails. Was, wenn Sie kein Impressum für Ihr Unternehmen beifügen? Vorsichtsmaßnahmen sind besser als Nachsorgemaßnahmen, denn Warnungen wegen fehlenden und fehlerhaften Aufdrucken wurden in den vergangenen Jahren tausendmal verschickt. Wenn auf Ihrer kommerziellen Website ein Impressum nicht vorhanden ist, riskieren Sie eine Warnmeldung.

Für geschäftsähnliche Dienstleister gilt eine Abdruckpflicht, so dass eine Verwarnung per Briefpost erfolgen kann. Rechtsanwälte überprüfen für Sie, ob bei Ihrem Einzelfall eine Verwarnung angebracht ist. Wenn Sie einen anderen Grund für eine Verwarnung ausschließen wollen, dürfen Sie sich im Impressum nicht als geschäftsführender Gesellschafter Ihres Unternehmens bezeichnen. Einzelunternehmungen haben keinen geschäftsführenden Direktor, sondern nur Eigentümer.

Die Angaben im Impressum sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts München missverständlich und daher inakzeptabel. Der Hinweis auf einen Titel des Geschäftsführers steht im Widerspruch zu § 5 TMG. Das Impressum muss den Verbrauchern deutlich machen, wer der Vertragspartei ist. Wenn Sie sich fälschlich als geschäftsführender Gesellschafter Ihrer Einzelfirma beschreiben, gehen Sie eine Verwarnung ein. Ihr Impressum rechtssicher?

Unbedingt vorsichtiger Aufdruck erfordert Selbstverantwortung. Fachanwältinnen und -anwälte für den Bereich des Medienrechts können Sie persönlich betreuen und ein rechtlich abgesichertes Impressum für Sie ausarbeiten. Achten Sie auf unzuverlässige Dienstleister oder veraltete Muster! Bei der Erstellung Ihres Impressums sollten Sie sich nicht auf eine Bezugsquelle stützen. Zunächst einmal sollte eingehend recherchiert werden, ob es in letzter Zeit Änderungen im Gesetz über die Pflicht zur Abgabe eines Impressums gegeben hat.

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