Studentenvisum usa

Visum für Studenten usa

Die Staaten von Amerika können sie auf der Website "Education USA" beziehen. Studienvisum USA: Sie benötigen ein Visum, um in den USA zu studieren. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie ein Studentenvisum für die USA beantragen können! Ein J-Visum (oft auch Studentenvisum) wird auch als Exchange Visum bezeichnet. Bei einem Auslandssemester in den USA benötigen Freemover aus Deutschland ein Visum.

Studienvisa

Hier auf dieser Seite: Die USA ermöglichen Ausländern die Einreise zu studieren. Vor der Antragstellung für ein Visa müssen alle Bewerber die Zustimmung oder Aufnahme einer Bildungseinrichtung oder eines Studiengangs einholen. Sobald die Bewilligung vorliegt, bekommen Sie von der jeweiligen Bildungseinrichtung die notwendigen Unterlagen, die Sie bei der Antragstellung für Ihr Studentenvisum mitbringen.

Das ist die häufigste Form des Studienvisums. Falls Sie an einer in den USA akkreditierten Bildungseinrichtung wie z. B. einem U.S. College oder einer amerikanischen Uni, einer Privatuniversität oder als Teil eines akkreditierten Sprachschulprogrammes lernen wollen, brauchen Sie ein F-1 Visum. Ein F-1 Visum brauchen Sie auch, wenn Sie mehr als 18 Wochenstunden haben.

Falls Sie an einer Institution in den USA studieren oder trainieren wollen, brauchen Sie ein M-1 Visum. Weitere Infos zu den unterschiedlichen Visums- und Studienangeboten in den USA finden Sie auf der Website "Education USA". Daher können keine F-1 Visen für das Studieren an solchen Bildungseinrichtungen erteilt werden.

Darüber hinaus muss die Bildungseinrichtung auf dem Formblatt I-20 angeben, dass der Schüler die nicht bezuschussten Ausbildungskosten gezahlt hat; die Summe eines solchen Betrages muss notiert werden. Weitere Auskünfte zu den rechtlichen Anforderungen für F-1-Visa finden Sie auf der Website des Department of State.

Studierende, die eine US-Bildungseinrichtung studieren möchten, können sich an http://germany.usembassy. wenden. Zur Beantragung eines F- oder M-Visums müssen Sie die folgenden Nachweise vorlegen: 1: Auf der DS-160 Website finden Sie weitere Infos zu DS-160 Ein gültiger Pass für die Einfuhr in die USA, der für einen Zeitraum von sechs Monate nach dem Ende Ihres Aufenthaltes in den USA gültig ist (mit Ausnahme von Ausnahmeregelungen im Rahmen länderspezifischer Vereinbarungen).

Falls Ihr Pass mehr als eine einzige Personen beinhaltet, muss jede Einzelperson, die ein Visa beantragt, einen gesonderten Visumantrag einreichen. Auf dieser Website finden Sie weitere Angaben zum passenden Bildformat. Auf dieser Website finden Sie weitere Angaben zur Bezahlung dieser Gebühren. Eine anerkannte Form I-20 von Ihrer Bildungseinrichtung oder Ihrem Studiengang in den USA.

Außerdem können Sie alle Unterlagen einreichen, die Ihrer Ansicht nach für den Konsulatsbeamten nützlich sind. Das US-Konsulat gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter und respektiert die Geheimhaltung der Daten. Ehegatten oder alleinstehende Minderjährige unter 21 Jahren, die einen Visuminhaber für die Zeit seines Aufenthaltes in den USA und die Einreise zusammen mit oder nach dem Visuminhaber besuchen wollen, brauchen ein abgeleitetes F- oder M-Visum.

Familienmitglieder, die nicht beabsichtigen, mit dem Hauptvisuminhaber in den USA zu wohnen, aber ihn ausschliesslich im Urlaub aufsuchen wollen, können sich für ein Besuchervisum (B-2) qualifizieren. Ehegatten und Familienmitglieder dürfen in den USA nicht mit einem F- oder M-Visum gearbeitet werden.

F-1 Visuminhaber können unter gewissen Bedingungen ein optionales Praktikum von bis zu 12 Monate nach Erfüllen aller Anforderungen für den Studienabschluss (Diplomarbeit o.ä. nicht enthalten) oder nach Erfüllen aller Anforderungen durchlaufen. Das fakultative Praktikum ist von der wissenschaftlichen Tätigkeit eines Studierenden getrennt, und der Zeitaufwand schlägt sich weder im Studiengang noch im Abschlussdatum nieder.

Studierende, die ein F-Visum für ein optionales Praktikum anstreben, können das Formblatt I-20 mit dem originalen Abschlussdatum ihres Studienaufenthaltes einreichen. Diesen Formularen muss jedoch ein Vermerk des verantwortlichen Sachbearbeiters der Bildungseinrichtung beigefügt sein, der eine über die Regelstudienzeit hinausgehende Bewilligung für das fakultative Praktikum erteilt.

Zusätzlich muss der Schüler beweisen, dass die USCIC das Praktikumsprogramm bewilligt hat oder dass ein Gesuch gestellt wurde, entweder als Arbeitsgenehmigungskarte oder als Formblatt I-797, aus dem hervorgeht, dass der Schüler einen Gesuch für ein fakultatives Praktikum einreicht. Studierende, die nicht mehr als fünf Monaten am Unterricht teilgenommen haben, können ein F-1 oder M-1 Studentenvisum für die Rückkehr in die USA zur Fortsetzung ihres Studiums nach einer Reise ins Ausland verlangen.

Ein/e Studierende/r (F-1 oder M-1) kann diesen Zustand einbüßen, wenn er/sie sein/ihr Studienprogramm nicht innerhalb von fünf Monate nach dem Austausch der Bildungseinrichtung oder des Studiengangs gemäß dem Zuwanderungsgesetz wieder aufnimmt. Falls ein Schüler diesen Zustand nicht mehr hat, ist das zugehörige F- oder M-Visum auch für künftige Einreisen in die USA nicht mehr gültig, es sei denn, USCIS gibt diesen wieder.

Weitere Information finden Sie auf der USCIS-Website sowie in den Anleitungen für die Antragstellung auf Erweiterung oder Veränderung des Nichteinwanderungsstatus durch das Formular I-539 zum Zweck der Wiedererlangung des Aufenthaltsstatus. Studierende, die ihr Auslandsstudium für mehr als fünf Monaten abbrechen und die USA verlassen, können ihren F-1- oder M-1-Status aufgeben.

In diesem Falle sollten sich die Studierenden vor ihrer Rückkehr an den verantwortlichen Mitarbeiter der Bildungseinrichtung wenden, wenn nicht klar ist, ob ihre Tätigkeit im Rahmen des Studiengangs erfolgt. Wird dem Einwanderungsbeauftragten der Zoll- und Grenzpolizei (CBP) ein früher benutztes und noch nicht abgelaufene F-1 und M-1 Visum eines in die USA zurückkehrenden Schülers ausgestellt und der Schüler ist seit mehr als fünf Monaten nicht mehr Schüler, kann ihm die Zulassung verwehrt werden, weil er kein Visum ohne Ausländerrecht hat.

Auch die Zoll- und Grenzkontrollbehörde kann das Reisevisum nach Erteilung der Einreisegenehmigung widerrufen. Daher wird allen Studierenden, die mehr als fünf Monate im Ausland verbracht haben und nicht mit ihrem Studienaufenthalt verbunden sind, geraten, ein neues US-Botschaft - oder Konsulatsvisum zu erhalten, bevor sie in die USA zurückkehren.

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