Abmahnung wegen zu Spät Kommens

Vorsicht bei verspäteter Anreise

Die AG kann aber für jede Kleinigkeit eine Warnung aussprechen. Eine Kündigung wegen Unpünktlichkeit ist grundsätzlich ohne Vorankündigung unzulässig. Bei einem heftigen Sturm zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Warnung befürchtet werden. die Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern muss und daher zu spät zur Arbeit kommen. Eine Verwarnung habe ich erhalten, weil ich oft zu spät gekommen bin.

Mitarbeiter trotz Anfrage nicht pünktlich - Abmahnung?

Sie müssen prinzipiell keine schriftliche Mahnung senden. Eine mündliche Verwarnung würde ich daher nicht für wichtiger halten. Eine Abmahnung genügt im Prinzip, um aus Verhaltensgründen kündigen zu können. Im Falle von geringfügigen Zuwiderhandlungen, die den Betrieb nicht erheblich beeinträchtigt haben, sollte jedoch eine zweite und in einigen FÃ?llen auch eine dritte Verwarnung ergehen.

Eine ganze Serie von arbeitsgerichtlichen Urteilen wurde zum Thema "Entlassung wegen Verspätung" gefällt. Die Hauptaussage ist, dass eine Abmahnung und spätere Entlassung nur dann berechtigt ist, wenn der Angestellte für die verspätete Ankunft verantwortlich ist. In jedem Fall genügt ein einfaches Überschlafen nicht, sondern wenn der Angestellte sich dieses Problems bewusst ist, muss er geeignete Massnahmen ergreifen, um in Zukunft rechtzeitig ankommen zu können.

Bei einem der beschlossenen Vorgänge war der Verspätungsgrund die Medikamenteneinnahme. Die Verspätung des Arbeitnehmers sei dennoch zu verantworten, da der Unternehmer ihn mehrmals darauf aufmerksam gemacht habe und er das Thema auf jeden Fall mit seinem Hausarzt hätte diskutieren können. Sollte das Benehmen Ihrer Mitarbeiter, d.h. der Anlass für ihre Verspätung, nicht ganz außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, ist sie dafür verantwortlich.

In Anbetracht der Tatsache, dass die verbale Abmahnung aus meiner Sicht nur von untergeordneter Wichtigkeit ist, sowie wegen der recht beschäftigungsfreundlichen Jurisdiktion, würde ich vorschlagen, eine abschließende (auch so genannte) Abmahnung in schriftlicher Form zu erteilen und gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass ein weiteres Vergehen zu einer verhaltensbedingten Entlassung führen wird. Dabei ist die Dauer der Zugehörigkeit des Mitarbeiters unerheblich.

Nur wenn ein immer und immer zuverlässiger und immer pünktlicher Mitarbeiter jetzt einmal zu spät kommt, kann eine Warnung daher unangemessen sein.

Strafen für Unpünktlichkeiten

Wir haben uns am 01.11. 2007 in der FAZ mit dem Themenkomplex "Unpünktliches Auftreten am Arbeitplatz und möglichen Folgen (Warnung, Kündigung)" auseinandersetzt. Strafen wegen Pünktlichkeit - Die Hanauerin T. kam in der vergangenen Woche wegen des Zugführerstreiks etwa zwei Uhr in Frankfurt-Niederrad zur Stelle.

Die Arbeitgeberin will ihr Einkommen dementsprechend senken und droht mit einer Verwarnung, falls sie wieder zu spät kommt. Das fand sie unfair, da nicht sie selbst, sondern der Streik der Lokführer für ihre Verspätung zuständig war. In der Arbeitsgesetzgebung herrscht der Grundsatz: "Keine Beschäftigung, kein Entgelt.

Die Frage, ob der Mitarbeiter bei Pünktlichkeit Schadensersatzansprüche hat, ist abhängig vom Verzugsgrund. Ist die Verzögerung auf objektive Präventionsgründe zurückzuführen, die einen grösseren Personenkreis treffen, geht dies zu Lasten des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter hat in diesem Falle seinen Lohnanspruch für die Dauer der Abwesenheiten verloren.

Dabei ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter die Verzögerung zu vertreten hat oder nicht. Die Situation ist anders, wenn der Mitarbeiter aus rein persönlichen Motiven, die er selbst nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Einer dieser Gründe ist ein Unfall auf dem Weg zur Selbstständigkeit.

Der Mitarbeiter muss in diesem Falle in der Regel keine Lohnkürzung in Kauf nehmen. 2. Eine Lohnkürzung durch den Auftraggeber von Fr. T. wäre daher legal, da ein Arbeitskampf die Ursache für ihre Verspätung war. Zur Vermeidung einer Reduzierung sollte sie mit ihrem Auftraggeber sprechen und die verpasste Zeit durcharbeiten.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Arbeitsart und die Unternehmensorganisation eine Nacharbeit erlauben. Das ist zum Beispiel bei Büromitarbeitern der Fall. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz im Büro. Die Rechtfertigung einer Abmahnung oder gar einer Entlassung ist davon abhängig, ob der Mitarbeiter der Abwesenheit beschuldigt werden kann. Die Mitarbeiter müssen alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um pünktlich am Einsatzort zu sein.

Andernfalls verstößt er gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, was zu Strafen wie Verwarnung und bei wiederholter Entlassung führen kann. Deshalb sollte sie trotz Streik bei der Bahngesellschaft nach Wegen zur rechtzeitigen Aufnahme der Tätigkeit nachdenken. Wenn sich Verzögerungen trotz aller Anstrengungen nicht verhindern ließen, ist eine Abmahnung nicht zu rechtfertigen.

Bei dieser Ausnahmesituation sollten Arbeiter und Unternehmer zusammen nach einer vernünftigen und auf die Belange beider Seiten abgestimmten Regelung suchen.

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