Krankmeldung für den Arbeitgeber

Meldung der Krankheit für den Arbeitgeber

Zu Wann muss ich meinem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung vorlegen? dass das Thema Krankheitsurlaub Ärger und Stress in aktuellen Arbeitsverhältnissen verursacht. Aber der Arbeitgeber muss nicht wissen, welche Krankheit ich habe. Im Einzelfall nimmt der Arbeitgeber jedoch den Krankenstand mit knirschenden Zähnen zur Kenntnis.

Was sind die Rechte und Verpflichtungen der Mitarbeiter?

Man muss das Benehmen im Falle einer Krankheit lernen. Es reicht nicht aus, sich im Schlaf zu verstecken und auf die Besserung zu warten. Der erste Schritt ist die sofortige Meldung der Krankheit an den Arbeitgeber - egal ob ein Arztzeugnis ab dem ersten Tag der Erkrankung oder erst ab dem vierten Tag vorzuweisen ist.

Der Arbeitgeber muss sich rechtzeitig auf die Abwesenheiten des Mitarbeiters einrichten können, damit bei Bedarf auch organisatorisch sichergestellt werden kann, dass keine wichtigen Arbeiten zurückbleiben. Eine Meldepflicht besteht nach § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Anschließend ist der Arbeitgeber über die Erwerbsunfähigkeit selbst und deren wahrscheinliche Laufzeit zu unterrichten.

Ein krankheitsbedingter Ausfall muss daher gemeldet werden, sobald dies für den Beschäftigten sinnvoll ist. Wenn Sie also morgens feststellen, dass Sie sich zu schlecht fühlen, um zur Arbeit zu gehen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber oder den verantwortlichen Angestellten oder Personalleiter umgehend benachrichtigen - am besten per Telefon, um sicherzustellen, dass die Informationen ankommen. Wenn Sie dennoch einen Doktor sehen wollen, können Sie ihn zunächst darüber informieren, dass Sie zunächst nicht zur Arbeitsstätte kommen und ihn nach der medizinischen Prüfung erneut benachrichtigen, um ihn über die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeitsprognose des Doktors zu informieren.

Jeder, der den Krankenstand nicht unverzüglich meldet, läuft Gefahr einer arbeitsrechtlichen Verwarnung durch den Arbeitgeber. Die verspätete oder nicht vorhandene Krankheitsmeldung kann im Falle eines Wiederauftretens gar zur Beendigung der Krankheit beitragen. Bei besonders schwerwiegenden Ereignissen kann es auch zu einer außerordentlichen fristlosen Beendigung kommen - zum Beispiel, wenn dem Arbeitgeber durch unangekündigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz ein erheblicher Nachteil entsteht.

Auf keinen Fall muss der Mitarbeiter jedoch den Grund für die Störung angeben. Es geht den Arbeitgeber nichts an. Dies ist nur dann der Fall, wenn er aufgrund der Störung in seinem Unternehmen spezielle Massnahmen treffen muss (z.B. bei einer sich unter den Mitarbeitenden ausbreitenden Infektionskrankheit). Bei krankheitsbedingter Abwesenheit muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung (Krankheitsurlaub) vorweisen.

Gleiches gilt für § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Der Arbeitgeber kann aber auch ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest einfordern. Der Chef entscheidet selbst und ist in einigen Arbeitsverhältnissen festgelegt. Mit einer solchen Verordnung soll es den Arbeitnehmern in der Regel erschwert werden, einige Tage lang "krank zu sein".

Beispielsweise können auch Einzelpersonen, die häufig an Kurzzeitkrankheiten erkrankt sind und im Missbrauchsverdacht stehen, ab dem ersten Tag der Erkrankung zur Vorlegung einer Bescheinigung herangezogen werden, auch wenn dies nicht der allgemeinen Praxis im Unternehmen entsprechen sollte. Die Verletzung der Pflicht zur Vorlegung eines Arztzeugnisses berechtigen den Arbeitgeber auch zur Verwarnung und bei wiederholter Aufhebung.

Während der Dauer der Erwerbsunfähigkeit erhält der Mitarbeiter vom Arbeitgeber weiter sein reguläres Arbeitsentgelt. Jedoch nur für sechs Kalenderwochen im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Im Falle einer längeren Erkrankung zahlt die GKV die Krankenversicherung. Muss ein kranker Mitarbeiter zu Haus sein? Nach wie vor fragt man sich, was die Mitarbeiter während des Zeitraums, für den sie erkrankt sind, tun dürfen.

Dies hängt von der Krankheit ab und davon, was für die Heilung notwendig ist. Im Falle einer schweren Erkältung kann es ratsam sein, im Schlaf zu bleiben und das Heim nur für unentbehrliche Botengänge und Besuche des Arztes zu betreten. Abhängig von der Krankheit kann es auch für Ihre eigene Gesundheit von Vorteil sein, einen kleinen Ausflug zu machen oder an gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können.

Im Falle einer Depression kann ein Besuch im Kino oder ein Gespräch mit Bekannten gesünder sein, als sich zu hause zu verstecken. Eine Sache ist jedoch nicht erlaubt: eine unbefugte Nachbeschäftigung. Damit ist eine ordentliche außerordentliche Beendigung gerechtfertigt. Wer sich früher als in der Bescheinigung angegeben wieder gesund fühlen kann, kann auch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Der Arbeitsunfähigkeitsausweis ist nur eine ärztliche Vorhersage, wie lange es wahrscheinlich nicht möglich sein wird, zu Arbeiten. Wird der Gesundheitszustand früher wiederhergestellt, bedarf es nicht der früheren "Genesung" eines Doktors, um wieder an die Arbeit zu gehen. In einem solchen Falle sind auch die versicherungsrechtlichen Gesichtspunkte kein Grund, die wiederaufzunehmen. Krankenstand nötig?

Falls Sie im Ferienaufenthalt erkranken, sollten Sie sich auch krankmelden und sich ein Arztzeugnis einholen. Wenn Sie im Krankheitsfall im Krankheitsfall erkranken, können Sie einen weiteren Krankheitsurlaub in Anspruch nehmen bzw. in Anspruch genommen werden (siehe Urlaub: Mitarbeiter können sich wieder beurlauben lassen).

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