Unlauterer Wettbewerb Beispiele für Unerlaubte Werbung

Unzulässiger Wettbewerb Beispiele für unautorisierte Werbung

Illegaler Wettbewerb: Beispiele für illegale Werbung. Lesen Sie die folgenden Beispiele für unautorisierte Werbung und die. In Frankreich werden Beispiele für unlauteren Wettbewerb a. Dritte verletzt oder eine Werbung wegen. und die Werbung "ähnliche Waren oder Dienstleistungen" betrifft.

Was sind unlautere Werbemassnahmen?

Die Werbung ist die Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Nur wenn potenzielle Käufer über die angebotene Ware oder Dienstleistung unterrichtet werden, können sie verkauft werden. Viele Firmen entwickeln im Wettstreit um die Vorteile der Kundschaft ungewöhnliche Werbemassnahmen, die vor allem die Blicke der Zielgruppen auf sich lenken sollen.

Nicht jede Werbemassnahme ist jedoch auch im Sinn des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) erlaubt. Gewinnt ein Betrieb jedoch durch eine unerlaubte Werbung einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber seinen Wettbewerbern, wird dies auch als unlautere Werbung bezeichnet. Was sind unlautere Werbemassnahmen? Es ist prinzipiell nicht untersagt, Ihre Angebote durch einen Flugblatt, ein Werbebanner oder ein Poster zu beworben.

Dies wird nur dann zum Problem, wenn unfaire Massnahmen zur Werbung eingesetzt werden. Die Zielsetzung jeder Werbeaktion ist es, die Kundschaft von den Angeboten zu begeistern und damit einen Umsatz zu erwirtschaften. Bei unsachgemäßer Einflussnahme auf die Kundschaft verhält sich das Untenehmen jedoch ungerecht. Beispielsweise gibt es einen unsachlichen Einfluss, wenn ein Repräsentant an der Haustür auf den Eingang drückt und erst wieder geht, wenn der Käufer eines der Angebote erstanden hat.

Gleiches trifft natürlich auch auf andere Fälle zu, in denen der Kunde zum Einkauf gezwungen ist. Die Ausnutzung einer misslichen Lage ist auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ungerecht und damit inakzeptabel. Ein Dilemma entsteht, wenn der Betreffende nicht mehr die freie Entscheidung trifft und keine andere hat. Wendet sich ein Abschleppdienst beispielsweise an einen Fahrer, dessen Auto am Strassenrand stehen bleibt, und schlägt vor, das Auto nach Vertragsabschluss abzuschleppen, so ist dies die Ausnutzung einer misslichen Lage und damit unfaire Werbung.

Natürlich will sich jedes einzelne Produkt oder jede Dienstleistung vom Wettbewerb abgrenzen. Die Hervorhebung der eigenen Erzeugnisse oder Dienste ist jedoch nicht generell verboten. Beispielsweise dürfen die eigenen Erzeugnisse nicht mit denen der Wettbewerber gleichgesetzt werden und es muss betont werden, dass sie von minderwertiger Güte sind. Der Preis der zu Werbezwecken angebotenen Artikel darf nicht in Tageszeitungen, Broschüren oder Flugblättern nachgelesen werden.

Zum Schutz der Konsumenten vor unerwünschten Störungen müssen Werbemassnahmen immer als solche wiedererkennbar sein. Nicht so bei der sogenannten getarnten Werbung. Wenn beispielsweise Werbeaussagen in Magazinen oder im Fernsehen als wissenschaftlicher Befund propagiert werden, dann ist das unfaire Werbung, da die Konsumenten nicht zwischen Werbung und redaktioneller Berichterstattung unterschieden werden können.

Betrügerische Werbung gehört zu den häufigste Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Fehlinterpretationen liegen immer dann vor, wenn die Informationen über Güte, Eigenschaften oder Zustand nicht mit dem eigentlichen Erzeugnis korrespondieren. Doch auch Werbung mit Aktionen, wie z.B. vergünstigten Sonderaktionen, die dann nicht oder nur eingeschränkt im Shop erhältlich sind, ist Teil irreführender Werbung.

Gerade im Lebensmittelsektor sind die Konsumenten oft mit irreführenden Werbemaßnahmen konfrontiert. 2. Beispielsweise besteht eine Vielzahl von Produkten nur zu einem kleinen Prozentsatz aus den angepriesenen Inhaltsstoffen oder hausgemachten Gerichten in einem Wirtshaus. Die Kundengewinnung mit Geschenk- oder Rabattkampagnen kann ebenfalls schwierig werden, wenn dies übertrieben geschieht.

Ist die Werbung jedoch unverhältnismäßig, so ist sie unangemessen. Das ist z.B. der Fall, wenn man dem Käufer beim Einkauf der Ware oder beim Vertragsabschluss kostspielige Geschenkideen zusagt. Ebenso wenig ist Werbung mit übergroßen Preisnachlässen zulässig, um Besucher in den Laden zu lockern.

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