Newsletter Gesetzliche Vorgaben

Rundschreiben Gesetzliche Anforderungen

Danach wären auch die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht zu beachten. Emails müssen den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen. Mit dem Double-Opt-In-Verfahren wird das Newsletter-Abonnement erneut bestätigt.

Gesetzliche Bestimmungen für den Newsletter

Du erhältst einen Newsletter, den du nicht bestellt hast. Außerdem können Sie den Newsletter nicht mehr abbestellen. Sie möchten sich für einen Newsletter anmelden und müssen zunächst Ihre vollständigen Angaben machen. Damit Ihr Newsletter gesetzeskonform ist und das Leservertrauen gewonnen wird, müssen Sie einige gesetzliche Bestimmungen einhalten.

Die Registrierung für einen Newsletter erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß dem UWG ist vor dem Versand von Newslettern die Zustimmung des Empfängers einzuholen (UWG, §7 Abs. 3). Nach der Registrierung für den Newsletter und Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten die Interessenten zunächst eine Bestätigungs-E-Mail. Nur dann erhalten sie weitere Infos oder den Newsletter.

Ermöglicht diesen Widerruf nicht nur über einen Verweis am Ende des Newsletter, sondern auch in der E-Mail. Sie können sich für den Newsletter auf Ihrer Webseite oder als Verweis in Ihrer E-Mail-Signatur anmelden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner nach seinem Wunsch, den Newsletter in Einzelgesprächen oder auf Fachmessen zu abonnieren.

Bei der Versendung von Newslettern sind auch 3a des BDSG und §13 Abs. 6 des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Das heißt für Ihren Newsletter, dass eine E-Mail-Adresse ausreicht, um sich in die Mailingliste einzutragen. Nach dem TMG ist auch auf den Verwendungszweck der Datenerfassung hinzuweisen.

Der Absender des Newsletter muss außerdem sicherstellen, dass die gesammelten Informationen streng geheim gehalten und nicht an Dritte weitergegeben werden. Bitte geben Sie bei Ihrer Registrierung an, welche E-Mails Sie in Zukunft als Newsletter verschicken wollen und welchen inhaltlichen Rahmen der Benutzer erwartet. Einen weiteren wichtigen und rechtsverbindlichen Teil des Newsletter bildet das sogenannte Inpressum.

Dazu zählen zumindest Namen und Adresse; bei Geschäftsbriefen sind - soweit verfügbar - auch Rufnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister inkl. Nummer sowie Umsatzsteuer- und Geschäftsidentifikationsnummer anzugeben. Verwenden Sie Bildmaterial in Ihrem Newsletter? Sie können mit diesen Regelungen Ihren Newsletter rechtlich absichern. Hier finden Sie eine klare Liste.

Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag sollen nicht die Rechtsberatung durch einen Experten ersetzten, sondern Sie nur für die gesetzlichen Bestimmungen beim Versand von Newslettern sensibilisieren. 2.

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