Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Bildrechte Kosten
Warnung Bildrechte KostenWorauf ist bei der Verwendung von Bildmaterial zu achten?
Mit einem guten Image können Websites, Blog-Artikel oder -Texten deutlich aufgewertet werden. Aber welche Fotos dürfen verwendet werden und welche nicht? Er geht heute der Fragestellung auf den Grund: Was muss man bei der Verwendung von Fotos tatsächlich berücksichtigen? Images erregen Aufsehen und bereichern den Inhalt. Nicht umsonst sind Fotos bei den Usern und damit wohl auch bei vielen Suchenden sehr populär und sind heute aus dem Angebot E-Commerce nicht mehr auszugrenzen.
Wem das Bild gefällt, sollte jedoch ein paar Dinge bedenken, um keine unaufgeforderte und kostspielige Warnung im Postfach oder in der Poststelle zu erblicken. Rechtsanwalt André Stämmler kämpft sich für uns durch den Dschungel der Warnungen. Einer Sage nach wurde im Zuge des Wahlkampfes um die Ratspräsidentschaft von Eisenhower der Erwerb der Konzession für ein einziges Bild ausgelassen.
Aber das Foto wurde bereits auf mehreren tausend Flugblättern aufgedruckt. Nahezu ohne Ausnahme unterliegt das Bildmaterial dem Urheberrechtsschutz. Der tatsächliche Autor oder derjenige, dem die entsprechenden Rechte gewährt wurden (Rechteinhaber), ist somit umfassend gesichert. So kann der Rechtsinhaber beispielsweise festlegen, wer die Fotos auf seiner Website verwenden darf und dafür auch die entsprechenden Rechte erteilen.
Dabei kann er entscheiden, ob der Autor benannt werden muss und ob das Bildmaterial nur für den privaten oder kommerziellen Gebrauch verwendet werden darf. Verletzt man sie, kann der Rechtsinhaber einen einstweiligen Rechtsschutz und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die ganze Sache geschieht normalerweise zuerst in einer aussergerichtlichen Verwarnung. Welche Fotos sind urheberrechtlich geschÃ?tzt?
Wichtiger Hinweis: Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Bei der gesetzeskonformen Benutzung von Bildmaterial auf Websites oder in Blog-Artikeln ist die Einhaltung der korrekten Lizenzbedingungen das A und O. Vom gebührenfreien Foto, mit dem ich nahezu alles aufnehmen kann, bis hin zu sehr begrenzten Aufnahmen, die nur eine Benutzung im ganzen Frame zulassen, ist alles erdenklich.
Die Verwendung von Bildmaterial ohne Lizenzrecht ist problemlos möglich. Sie werden oft als "public domain" beschrieben und können beliebig genutzt, dupliziert oder nachbearbeitet werden. Das Bildmaterial ist öffentlich zugänglich, wenn entweder der Inhaber des Urheberrechts oder der Inhaber des Urheberrechts diese Fotos als öffentlich erklärt hat oder der Urheberrechtsschutz erloschen ist. Die unter der so genannten CC0-Lizenz verfügbaren Fotos sind ebenfalls Public Domain.
Dies ist eine Creativ-Commons-Zulassung, die keine Beschränkungen hat. Damit ist das Foto praktisch publik. Das Klassifizieren, wenn ein Foto öffentlich zugänglich ist, ist oft schwer und für den Laie kaum nachvollziehbar. Es ist leichter, wenn das Image unter einer CC0-Lizenz steht. Die Nennung des Autors, die gewerbliche und nicht gewerbliche Verwendung und Verarbeitung sind in CC-Lizenzen anders geregelt.
Tantiemenfreie und lizenzpflichtige Fotos sind nahezu flächendeckend zu haben. Wenn Sie die Fotos verwenden möchten, die unmittelbar vom Photographen aufgenommen wurden, sollten Sie eine ausführliche Verwendungsvereinbarung unterzeichnen. Wurde dem Photographen unterstellt, dass das Bild nur für die Startseite der Unternehmens-Website aufgenommen wurde, gibt es keine Nutzungslizenz für die Online-Marketing-Kampagne.
Eine weitere möglich ist der Kauf der Fotos Ã?ber so genannte Stock Photo Anbieter (Bildagenturen) oder Bilder-Portale. In der Regel unterscheidet man zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen Versionen. Abhängig von der jeweiligen Lizenzierung sind dann in der Regel verschiedene Verwendungen zulässig. Das Spektrum reicht von einfachen CC0-Quellen ( "CC0-Lizenzen", z.B. bei pixabay) über kostenlose, aber sehr ausführliche Versionen (pixelio) bis hin zu Profis (gettyimages).
Benutzen Sie Bildmaterial rechtssicher: Die meisten Nutzungsrechte sind nur für den nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Bei einer gewinnbringenden Verwendung des Bildes ist die gewerbliche Verwendung nicht Gegenstand der Lizenzvereinbarung. Dies muss nicht die Verwendung auf der Website des Unternehmens sein, sondern wird bereits im Blog auf der Anzeige angezeigt.
Ist in der Lizenzvereinbarung der Name des Autors und ggf. die Quelle angegeben, so ist dieser anzugeben. Dies kann entweder auf dem Foto oder auf einer Webseite im Internet im Impressum sein. Die Angabe des genauen Namens hängt von der jeweiligen Lizenzierung ab. Zahlreiche Rechtsinhaber gestatten die Verwendung von Bildern auf Social Media Plattformen wie Facebook nicht.
Besonders Agenturen schliessen eine solche Verwendung in den meisten Faellen aus. Hinweis: Die Nichteinhaltung der Lizenzbestimmungen kann zum "Verlust" der Lizenzen führen. Sie werden also so gehandhabt, als hätten Sie keinen Führerschein. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche können dann auch vom Autor und Rechtsinhaber geltend gemacht werden. Zahlreiche Bildnutzer sind der Meinung, dass nur solche Fotos mit dem so genannten Copyright-Vermerk durch das Urheberrecht geschÃ?tzt sind.
Das bedeutet nicht, dass jeder das Foto willkürlich und unaufgefordert verwenden kann, nur weil die Notiz ausbleibt. Tritt trotz aller Sorgfalt trotzdem eine Verwarnung ein, ergibt sich die Verbindlichkeit. Habe ich das Foto selbst integriert, bin ich auch selbst haftbar, entweder als Firma oder als Einzelperson.
Beschafft der Gestalter die Fotos auch auftragsgemäß, so ist er für die. Es ist daher für Webentwickler sinnvoll, die Beschaffung der Fotos direkt dem Auftraggeber zu übergeben oder zumindest eindeutige Regeln für die Rechte-Recherche aufzustellen. Für uns gilt: Bildmaterial bereichert den Inhalt von Websites und Einträgen. Bei der Verwendung von Bildern sollte jedoch darauf geachtet werden, die entsprechenden Rechte in Lizenzform zu haben.
Wenn Sie die Fotos unmittelbar vom Photographen erhalten, ist eine ausführliche Nutzungsvorschrift vonnöten. Häufig auftretende Fehler sind fehlerhafte oder unvollständige Erwähnung des Autors, gewerbliche Benutzung und Benutzung auf Social Media Plattformen.