Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kann Arbeitgeber Kündigung Zurückziehen
Kündigung des Arbeitgebers möglichWiderruf einer Kündigung?
Kündigt der Arbeitgeber, ist dies in der Regel ein Schlag für die Beteiligten. Es wird noch seltsamer, wenn der Arbeitgeber dann "zurücktritt" oder die Kündigung zurückziehen will. Der Mitarbeiter soll wissen, wie sich dieses Spektakel legal abspielt! Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet das Beschäftigungsverhältnis. Hierzu ist es notwendig, dass die Fristen im Falle einer ordnungsgemäßen Kündigung beachtet werden und dass bei einer ausserordentlichen Kündigung ein wesentlicher Anlass besteht, der zu diesem Zeitpunkt eintritt.
Die Kündigung muss auch den Mitarbeiter erreichen - das Anstellungsverhältnis ist dann rechtskräftig gekündigt. Es kann jedoch passieren, dass ein Arbeitgeber beispielsweise "im Zorn" kündigt oder sich die Verhältnisse verändert haben, so dass der Arbeitgeber seine Wahl bedauert. Es ist dann fragwürdig, ob er die Kündigung "zurückziehen" kann.
Arbeitgeber sind oft um ein Mehrfaches besser mit dem Arbeitsgesetz vertraut als Angestellte und profitieren so von vielen Vorteilen für sich selbst. Daher ist ein Mitarbeiter gut beraten, sich arbeitsrechtlich zu beraten. Die Kündigung ist eine Absichtserklärung, die erhalten werden muss. Ist sie einmal wirkungsvoll ausgeprägt, kann sie nicht ohne weiteres zurückgezogen werden.
Sie können jedoch vom Arbeitgeber nach Maßgabe der Beschwerdeordnung gemäß §§ 119 ff. bürgerliches Gesetzbuch oder einen neuen Anstellungsvertrag an. Es liegt dann an ihm, ob der Mitarbeiter dies hin und her nehmen möchte. Das Anstellungsverhältnis wird prinzipiell gekündigt und der Anstellungsvertrag ist damit nicht mehr zeitgemäß.
Erschwerend kommt hinzu, wenn bereits ein Entlassungsschutzverfahren eröffnet wurde - die anfallenden Gebühren werden zunächst vom Mitarbeiter getragen. Stellt der Arbeitgeber dies nun "wieder" ein, wird die Frage der entstehenden Folgekosten interessant: Muss der Arbeitgeber für die Reklamationskosten büßen? Unsere Arbeitsrechtskanzlei in Hannover unterstützt Sie dabei gern deutschlandweit - wir überprüfen, ob die Kündigung effektiv war, ob eine Kündigungsklage notwendig ist und eine Erfolgschance hat und ob eine Kündigung zurückgezogen wurde und welche Folgen sie hat.
Wir sind auch bei der Unterzeichnung eines "neuen" Arbeitsvertrages mit dem "alten Arbeitgeber" an Ihrer Seite. Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitgeber nicht durch "Kündigung" einen günstigeren Mietvertrag vorlegt.