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Rechtliche Online Streaming SeitenIn jedem Fall sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie keine Musikdownloads durchführen.
Streaming: Streaming-Anbieter sind schwierig zu identifizieren.
Onlineportale wie kinox.to, auf denen Film- und Fernsehserien kostenfrei angesehen werden können, sind nach einem Beschluss des EuGH rechtswidrig. Deshalb mussten Anwender, die online sogenannte "File Sharing" und damit illegale Verbreitung von Inhalten betreiben, in der Regel mit kostspieligen Warnungen kalkulieren. Demgegenüber hatten User, die auf Webseiten wie kinox.to oder bs.to freie Ströme von Reihen und Spielfilmen gesehen haben, wenig zu befürchten:
Eine jüngste Entscheidung des EuGH könnte diese Situation nun verändern. Tatsächlich geht es um den Einzelfall einer Multimedia-Box für das Fernsehen aus den Niederlanden, mit der die Benutzer nicht nur auf legale, sondern auch auf unrechtmäßige Datenströme zurückgreifen können. Allerdings, so die Meinung von Fachleuten, kann die Aussagekraft des Urteilsspruchs auf die rechtswidrigen Online-Streams übergehen.
Dem EuGH zufolge war den Nutzern der Multimedia-Box bekannt, dass sie selbst rechtswidrige Inhalte abgerufen und damit eine Copyright-Verletzung vorgenommen hatten, obwohl sie die rechtswidrigen Inhalte zwar nur angesehen, aber nicht weiter verbreitet haben. Wenn man dieses Urteils auf Seiten wie kinox.to überträgt, ist die Verwendung solcher Streaming-Angebote keine graue Zone mehr, sondern illegal.
Wer also absichtlich auf rechtswidrige Streaming-Portale auf dem Rechner zugegriffen und diese genutzt hat, ist rechtswidrig. Gleiches kann auf freie Bundesliga-Streams transferiert werden, da der User wissen sollte, dass solche Partien tatsächlich nur gegen eine Gebühr zu sehen sind und ihm daher deutlich sein sollte, dass er seine Ströme von einer rechtswidrigen Herkunft hat.
Anwalt Christian Solmecke erläutert auf seinem eigenen YouTube-Kanal, dass dieses Urteils nicht einfach auf das Filmportal übertragbar ist: "YouTube ist keineswegs offenkundig illegal, jedenfalls nicht für den User, der nicht exakt erkennt, ob das Bild aus einer unrechtmäßigen Herkunft ist. Dabei kann der Anwender selbstständig zu dem Schluss kommen, dass der betreffende Beitrag aus einer unzulässigen Herkunft ist.
Aber auch hier ist für ihn kein Widerspruch: "YouTube bezahlt Steuern an die Medienbranche, die solche Filme hätte legalisieren können. Ihm zufolge verweist das Gericht daher nur auf offenkundig rechtswidrige Internetportale wie kinox.to und dergleichen. Eine Entschlüsselung der Benutzeridentität ist nur über die IP-Adresse des illegalen Streaming-Providers möglich.
"Allerdings sind diese Provider schwierig zu identifizieren, weil sie unterirdisch arbeiten", sagt er. "Sie werden sehr wenig gefangen, und wenn ja, werden wahrscheinlich keine oder nur wenige Benutzer-IP-Adressen gespeichert." Dies erschwert die Verfolgung von Nutzern von illegalen Portalen und den technischen Nachweis von Streaming. Nach Solmeckes Worten ist jeder, der jetzt keine solchen Dienste mehr in Anspruch nimmt, auf der sicheren Seite und hat wahrscheinlich keine Folgen zu fürchten.
Zusätzlich zu einer Verwarnungsgebühr von ca. 150 EUR fallen Lizenzkosten an, die mit denjenigen eines Films bei juristischen Dienstleistern zu vergleichen sind und damit in der Regel unter fünf EUR pro Tonträger ausmachen. Wenn Sie jedoch auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie Ihre Hände von unzulässigen Streaming-Portalen nehmen und statt dessen zu rechtmäßigen Providern wie z. B. Netflix oder Netdome wechseln.