Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Raucherschutzgesetz am Arbeitsplatz
Das Raucherschutzgesetz am ArbeitsplatzRaucherverbot am Arbeitsplatz - Gefährdung während der Tabakpause - Werdegang
Zuviel Geld, zu unproduktiv: Der Bürgertum will die Raucherpause absagen. Das Gesetz steht auf der Seiten der Arbeitgeber und Nichtraucher - aber der Entwurf ist auch gefährlich. Eine Arbeitsrechtlerin erläutert, wo die Fallstricke eines Verbotes liegt. Ein Alptraum für jeden Raucher? Nur in der Pausenzeit, kein Zigarettenstummel dazwischen im Raucherzimmer oder vor der Haustür.
In den Stadtwerken Köln erlebt man schon jetzt, was in anderen Niederlassungen in Deutschland schon bald eine schwierige Wirklichkeit sein könnte. Die Mittelstandsverbände haben ebenfalls die Forderung nach völlig rauchfreien Zeiten in Deutschland erhoben. "Rauchpausen verursachen den Unternehmen hohe finanzielle Belastungen und unterbrechen ihre Arbeitsprozesse", sagt Mario Ohoven, Vorsitzender des Bundesverbandes mittelständischer Unternehmen (BVMW).
Berechnet über den Tag, würde es leicht 20 bis 30 min. für Rauchpausen dauern. "Darum empfehlen wir Rauchern, sich daran festzuhalten und etwas mehr Zeit zu arbeiten." Die Gesetzgebung in Deutschland erkennt die Situation sehr deutlich: Rauchern stehen weder Pausen während der Arbeitszeiten noch ein Raucherzimmer zu. "Rauchende denken immer, dass sie irgendwelche Rechte oder Forderungen haben", sagt Michael Felser, Anwalt aus Brühl.
"Ich will ganz deutlich machen, dass alle Spekulationen nicht wahr sind." Zugegeben, es gibt die Chance, im Betrieb zu qualmen, wenn alle Angestellten es unterstützen und der Vorgesetzte es zulässt. Nach der Arbeitsplatzverordnung haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Er kann das Rauchverbot am Arbeitsplatz vollständig aufheben und muss nicht dafür Sorge tragen, dass ein Raucherzimmer oder ein geschützter Bereich für Nichtraucher zur Verfügung steht ", sagt er.
Auch die unbezahlten Pausen für Nichtraucher müssen vom Unternehmer nicht gewährt werden. Wird diese Untersagung deutlich gemacht, sind auch Verstöße dagegen ganz eindeutig zu sanktionieren. "Jeder, der trotz des Rauchverbots raucht, läuft Gefahr, gewarnt oder gar - bei anhaltender Nichtbeachtung - fristlos gekündigt zu werden", sagt Felser. Den Richtern macht es keinen Spass, wie er aus der Berufspraxis berichtet: "Die Justiz ist sehr unbedeutend, wenn ein Rauchender entgegen einer Weisung keine Arbeitszeitaufzeichnungen herausschneidet, weil es sich dann um einen Arbeitszeitmissbrauch handele - und dafür steht die unangekündigte Kündigung".
Wenn Unternehmen mit der Zeitschaltuhr arbeiteten, ist die Überprüfung relativ simpel - es wird erschwert, wenn die Zeiterfassung ausfällt.