Was ist Schadensersatz

Die Entschädigung

Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz bleibt unberührt. Wenn auch nur eine dieser Bedingungen fehlt, ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Sämtliche Informationen zum Thema Entschädigung, z.B. Was bedeutet Entschädigung im BGB und wie können Sie Entschädigung (mit Muster) verlangen?

Entschädigung: Alle Informationen zu Schadenersatz nach BGB, Schadensersatzanspruch, Beweislast und mehr finden Sie hier! Zusammenfassend stellen wir fest, wann eine Haftung für Schäden besteht oder wann ein Schadensersatzanspruch erforderlich wird.

Schäden - Was sind Schäden?

Schadenersatz bezieht sich auf den Ersatz von Sachschäden, die durch einen Sachverhalt entstehen, für den der Schädiger verantwortlich ist. Unter dem Begriff Schadensersatz wird der unbeabsichtigte Verlust von Vermögenswerten durch Dritte verstanden und in einen materiellen und einen immateriellen Sachschaden unterteilt. Im Falle von Schadensersatz durch Delikt, Vertragsbruch oder Versäumnis ist der Verschmutzer verpflichtet, den von ihm zu tragen.

Die §§ 249 bis 255 BGB regeln die allgemeinen Prinzipien für die Gestaltung des Schadenersatzes auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften. Danach muss der Schadensverursacher die Situation wiederherstellen, die ohne ein Schadenereignis bestanden hätte. Schadensersatzforderungen in Geldform gibt es nur für Personen- und Sachschaden und sind heute die Norm.

Tritt ein nicht geldwerter Verlust ein, ist eine Entschädigung nur dann zu leisten, wenn z.B. eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden vom Gesetz vorgegeben und explizit verfügt wird. Ist der Geschädigte für den entstandenen Sachschaden mitverantwortlich, kann dies zu einer Aufteilung des Sachschadens oder zum Verlust des Schadenersatzanspruchs führen. Es wird zwischen verschiedenen Arten der Schadenersatzleistung unterschieden.

Es handelt sich dabei um reine Ausgleichszahlungen, z.B. zum Ausgleich der Behandlungskosten oder des entgangenen Gewinns, wenn es z.B. nicht möglich ist, Defekte an einer als fehlerfrei erworbenen gebrauchten Maschine zu beseitigen. Ergeben sich Ansprüche aufgrund der Vorschriften des Immaterialgüter-, Urheber- oder Wettbewerbsrechtes, kann der Verletzte zwischen drei Arten der Schadensberechnung auswählen.

Die Geschädigten können Schadensersatz aufgrund des Gewinnausfalls, der Rückgabe des rechtswidrig erzielten Gewinnes oder Schadensersatz aufgrund einer Schadensschätzung nach den Prinzipien der sogen. Bei Wettbewerbsverstößen existiert die dreifache Berechnung des Schadenersatzes jedoch nur im Falle einer wettbewerbsschädigenden, so genannten Sklavenimitation, der Missachtung von Betriebsgeheimnissen und des so genannten Masterracketeering.

Im Falle anderer Verstöße gegen das Kartellrecht muss der entstehende Sachschaden in konkreten Fällen ermittelt oder, wenn dies nicht möglich ist, abgeschätzt werden.

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