Kinox Abmahnung

Warnung vor Kinox

durch Streaming über kinox. In diesem Fall besteht immer das Risiko einer Abmahnung durch einen Anwalt. Hört sich ziemlich verwirrt an...

. was hat der einleitende Satz bittorrent mit Kinox zu tun? Dabei drohen Warnungen und hohe Strafen. Herunterladen von Videodateien über die Internetplattform "kinox. to".

Kinox.to und Movie4k.to aufrufen - Werden Benutzer jetzt gewarnt?

Der Polizeieinsatz gegen Kinox.to und Movie4k.to ist Teil eines groß angelegten Streiks gegen die Piraterie-Szene in Deutschland. Laut Torrentfreak.com war die Aktion gegen 122 Boerse.sx-Uploader die grösste Anti-Piraterieaktion in der Unternehmensgeschichte. Was können die Benutzer dieser Internetportale erwarten? In der vergangenen Wochen hat die Dresdner Staatskanzlei sechs Ämter und Wohnungen der vermeintlichen Anbieter des beliebten Streaming-Portals kinox.to und Movie4k.to von Polizeifahndern abgesucht.

Die Streaming-Portale kinox.to und Movie4k.to sind noch zugänglich, allerdings sollte man von der Inanspruchnahme des Angebots zurzeit Abstand nehmen, da es die Möglickeit gibt, dass die Bundesanwaltschaft jeden Benutzerzugriff meldet. Nach Ansicht des renommierten Medienrechtlers Christian Solmecke gibt es jedoch keine Gefährdung für die Anwender. Die bloße Verwendung von Streaming-Diensten wie kinox.to und Movie4k.to ist nach derzeitigem Recht nicht illegal und kann daher nicht geahndet werden, wenn kein Film heruntergeladen wird.

Fragwürdig ist auch, ob die Streamingportale überhaupt die IP-Adressen der Benutzer aufzeichnen. Wenn Sie eine Verwarnung bekommen, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Angeblich wurden diese auch von den gewünschten Personen bedient. Weil die User die illegalen Seiten hier unmittelbar downloaden, statt sich die Videos und Reihen nur per Videostream anzusehen, ist das Risiko einer Warnung laut Christian Solmecke wesentlich höher.

Wenn der Staatsanwalt die IP-Adressen und Nutzernamen dieser Download-Portale herausfindet, besteht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und einer teilweise hohen Buße. Die von einer Verwarnung betroffene Person sollte sich auch hier an den Rechtsbeistand wenden.

Kinox.to: Benutzer werden per E-Mail gewarnt.

Benutzer von so genannten Streaming-Portalen wie kinox.to oder movie4k.to befinden sich bekanntermaßen in einer gewissen juristischen Schieflage. Gegenwärtig ist die Verwendung der dort gebotenen Informationen nicht gesetzlich untersagt, aber jetzt melden einige Benutzer der Streaming-Website kinox.to, dass sie dennoch eine Verwarnung erlangt haben. Im nachfolgenden Beitrag gehen wir näher auf die gegenwärtige Situation ein und erläutern, was zu tun ist, wenn Sie selbst von der Welle der Warnungen getroffen werden.

Erstens gibt es zurzeit keine konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die betreffenden kinox.to-Nutzer wirklich eine Warnung bekommen haben. Manche Anwender melden, dass sie die Warnung entweder in einer E-Mail oder als so genanntes Popup im Webbrowser empfangen haben. Es ist jedoch in beiden Faellen davon auszugehen, dass diese vermeintlichen Warnungen von Freeridern gesendet wurden, die die Benutzer auf diese Weise beunruhigen wollen.

Im Übrigen haben diese Abmahnungen keinen Fortbestand vor Gerichten, da eine ordnungsgemäße Verwarnung immer per Briefpost beizubringen ist. Darüber hinaus ist kinox.to keine Streaming-Site im wirklichen Sinn, da die Anbieter die Informationen nicht selbst bereitstellen, sondern nur auf sie verweisen. Eine Warnung sollte daher nicht an den kinox.to-User gerichtet werden, sondern an den Benutzer des entsprechenden Hoster, wie z.B. z. B. für den Einsatz von StreamShare oder die Nutzung von Strom.

Wenn man eine solche Verwarnung in Form eines Briefes bekommen hat, muss man diese aber auf keinen Fall unverzüglich auszahlen. Die Warnsituation bei der Verwendung von Streaming-Websites wie kinox.to ist bisher noch nicht abschließend geklärt. 2. Deshalb sollte man zunächst einmal warten und am besten nicht auf die Warnung antworten.

Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, sollten Sie die Warnung einem Rechtsanwalt übergeben und sich detailliert informieren. Inwieweit es in absehbarer Zeit ein Recht gibt, das die Verwendung von kinox.to und Co. gesetzlich und spezifisch verbietet, ist noch nicht bekannt.

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