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Prozessbeschreibung Qm
Verfahrensbeschreibung QmMit wenig Arbeitsaufwand auf ISO 9001:2015 umsteigen.
Denn Ihre Risikobewertung ist ein ausschlaggebendes Kriterium für die Gestaltung Ihrer Produktion. Wie viel Arbeit ist nötig, um die Prozessrepräsentation anzupassen? Sind alle Vorgänge nachvollziehbar? Werden alle Vorgänge protokolliert? Einige Prozessbeschreibungen finden Sie bereits in Ihrer Qualitätsmanagement-Dokumentation. ISO 9001:2015 besagt in Kapitel 4.4. 1: "Die Gesellschaft muss die für das Qualitätsmanagement-System erforderlichen Abläufe festlegen.
"Doch welche Abläufe sind für das Qualitätsmanagement-System erforderlich? Zum anderen ist die Fragestellung einfacher: Welche Abläufe sind für das Qualitätsmanagement-System nicht erforderlich? Es stellt sich also die Frage, welche Vorgänge zumindest abgebildet werden sollen. Es ist ratsam, zumindest alle wichtigen Vorgänge zu kartieren. So bestimmen Sie sie: Überprüfen Sie im Organisationsdiagramm, ob es für jeden dieser Bereiche zumindest eine Prozessbeschreibung gibt.
oder, ob jeder dieser Bereiche in mindestens einer Prozessbeschreibung enthalten ist. Schauen Sie sich die Risikobewertung an und überprüfen Sie, ob die besonders risikoreichen Vorgänge entsprechend reguliert und dargestellt sind. Der Umgang mit Ihren Prozessen muss mit Ihrer Risikobewertung im Einklang stehen. Mit anderen Worten, besonders risikoreiche Abläufe sollten besonders sorgsam managt werden. Dies bedeutet, dass diese Vorgänge auch in der Prozessbeschreibung dargestellt werden sollten.
In den Abschnitten a) bis h) der ISO 9001:2015 werden die Forderungen an die Abwicklung von Abläufen präzisiert. Betrachten wir genauer: 4.4. 1 Paragraph a) fordert, dass die geforderten Angaben und erwarteten Resultate der Verfahren spezifiziert werden. Wenn Sie Ihren Prozeß in chronologischer Reihenfolge der Aktivitäten beschreiben, starten Sie den Prozeß am Anfang des Vorgangs.
Die Ergebnisse des Verfahrens sollten ebenfalls vorgestellt werden. Möglicherweise haben Sie in der Einführung zur Prozessbeschreibung einen sinnvollen Namen wie "Angebot erstellen" oder eine Zielrezeptur ausgewählt. 4.4. 1 Abs. b) verlangt die Festlegung der Reihenfolge und des Zusammenwirkens der Vorgängen. Und auch hier können Sie auf wenig Mühe warten, wenn Sie die Vorgänge in zeitlicher Reihenfolge wiedergegeben haben.
Das Resultat des Vorgangs " Angebot anlegen " ist also die Bestellung. Der Ablauf der Vorgänge wird angezeigt. Das Zusammenspiel der Vorgänge wird jedoch nicht wiedergegeben. Die Prozess-Landkarte ist DAS Werkzeug zur Veranschaulichung des Zusammenspiels von Prozessen. Die wesentlichen Abläufe werden in der Prozesskarte in ihrer Auswirkung als Management-, Wertschöpfungs- und Unterstützungsprozesse aufbereitet.
Es sollte zumindest eine Prozessabbildung auf Firmenebene vorhanden sein. Sie sollten eine Prozess-Landkarte anlegen, um die wichtigsten Unternehmensprozesse in ihrem Zusammenspiel abzubilden. 4.4. 1 Buchstabe c) regelt die Durchführung der Vorgangsweise. Dabei sollen Maßstäbe und Vorgehensweisen festgelegt werden, wie die Abläufe kontrolliert und kontrolliert werden. Ihr Prozess wird kontrolliert.
Damit sind diese Vorgehensweisen selbstverständlich in der Prozessbeschreibung oder in weiteren Unterlagen enthalten. Die Einführung neuer Kennzahlen wie z.B. Prozess-Kennzahlen ist nicht vonnöten. 4.4. 1 Abs. d) richtet unsere Augenmerk auf die erforderlichen Mittel. In der Regel ist auch dieser Aspekt bereits geklärt. Für größere Firmen laufen diese Abläufe in den eigenen Abteilen ab. Eine graphische Abbildung der Abläufe ist nicht notwendig, daher sollten die bestehenden Vorschriften genügen.
4.4. 1 Abs. e) besagt, dass die Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Verfahren eindeutig sein müssen. Möglicherweise haben Sie in Ihrer vorherigen Beschreibung der Abläufe auch Zuständigkeiten genannt. Die Prozessbeschreibung muss eindeutig zeigen, wer was macht. 4.4. 1 Abs. f) fordert, dass die Verfahren entsprechend den bestehenden Gefahren und Möglichkeiten gesteuert werden.
Sie sollten hier eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vornehmen und dann vergleichen, ob die wesentlichen Vorgänge hinreichend dargestellt sind. Wie ich bereits unter "Sind alle Abläufe nachvollziehbar? In den meisten Fällen sind die Verfahren bereits für die wesentlichen Gefahren ausgelegt. 4.4. 1 Buchstabe g) besagt, dass Ihre Verfahren die gewünschten Resultate bringen sollen.
Sie haben die gewünschten Resultate in den Prozessbeschreibungen präsentiert (siehe 4.4. 1 Abs. a). Sie haben auch die Prozessüberwachung reguliert (siehe 4.4. 1 Abs. c). Wer alle Abläufe durch ein Internal Auditing genau überprüft, kann schnell einen Veränderungsbedarf feststellen. 4.4. 1 Abs. h) besagt, dass Sie die Abläufe und das Qualitätsmanagement-System optimieren müssen.
Sie haben bemerkt: Der notwendige Arbeitsaufwand resultiert aus dem Führen Ihrer Abläufe. erfüllet. Meiner Meinung nach sollte vor allem der Anwendungsbereich der verwalteten Verfahren näher untersucht werden. Oft habe ich die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Verfahren in die Überlegungen miteinbezogen wurden. Möglicherweise haben Sie in diesem Falle die neuen Anforderungen wie die Absicherung des unternehmensspezifischen Know-hows und die Aktivitäten nach der Auslieferung wie z.B. die Garantie noch nicht hinreichend reguliert.
Falls Sie den Geltungsbereich der Prozeßdokumentation nicht signifikant verändern wollen, überprüfen Sie die neuen Standardanforderungen genau. Falls Ihr Zertifizierungsstelle bisher mit dem Geltungsbereich der verwalteten Abläufe übereinstimmt, wird sie vermutlich keine neuen Anforderungen stellen, nur weil Sie nach ISO 9001:2015 auditiert sind. Die Bürokratie wurde abgeschüttelt und klare Prozessvertretungen vereinfachen die Arbeiten.