Einspruch Steuerbescheid

Widerspruchsteuerbescheid

Die Beanstandung einer Steuerveranlagung ist kostenlos. Beanstandungen müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. Die Zulässigkeit des Widerspruchs setzt voraus, dass Sie die Widerspruchsfrist eingehalten haben. Sie können sich gegen eine falsche Steuerveranlagung mit einem (kostenlosen) Einspruch wehren. Jede zweite bis dritte Steuerveranlagung ist falsch.

Der Einwand - der klassische

Die Beanstandung der Steuerveranlagung ist relativ einfach zu klären. Downloaden Sie die gewünschten Word-Dokumente, geben Sie Ihre Angaben auf dem Display ein und drücken Sie den Brief aus. Steueranzeige: Spart Zeit für Kontrolle, Rätsel und Ärger. Eine Buchhalterin bekommt in der Regel ohnehin mehr als Sie.

Ihre Steuerveranlagung von einem Fachmann gründlich überprüfen lassen. Einwand gegen die Steuerveranlagung (26 KB): Mit diesem Brief widerlegen Sie Ihre Einkommensteuerveranlagung "auf traditionelle Weise". Vorläufiger Einspruch ohne Begründung (27 KB): Wir raten zu diesem Brief, wenn die Widerspruchsfrist bald ausläuft. Sie haben einen weiteren Zeitraum von einem Jahr ab Eingang des Steuerbescheides, um Einspruch zu erheben.

Beanstandungen sind dann vorsichtshalber und ohne Begründung zu erheben. Wie die Vorsichtsmaßnahme im Einzelnen abläuft, erfahren Sie hier. Die Begründung können Sie später an das Steueramt senden oder den Widerspruch widerrufen - ohne Gefahr und mit Ausnahme der Warenzeichen. Einspruch gegen die Einkommensteuerveranlagung (26 KB): Haben Sie mit dem obigen Brief vorsichtshalber Einspruch gegen Ihre Steuerveranlagung einlegt?

In diesem Musterbrief geben Sie die genaue Begründung dafür an. Falls Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat unverschuldet verpasst haben, verwenden Sie dieses Formular, um ein Verfahren zur Wiedereinsetzung zu beginnen. Wenn Sie Einspruch erheben, müssen Sie trotzdem die erforderlichen Abgaben abführen. Ist ein Einspruch gegen eine Steuerveranlagung überhaupt sinnvoll? Rechnen Sie hier Ihren steuerlichen Vorteil aus, wenn das Steueramt Ihre fragwürdigen Ausgaben erkennt (JavaScript erforderlich).

Unter " Abzugsfähige Aufwendungen " erfassen Sie diese Aufwendungen, erfassen Ihr Jahresergebnis vor Ertragsteuern und wählen "Berechnen": Mit Ageras wird der Steuerberatungsmarkt transparent.

Einwand gegen die Steuerveranlagung: Was ist zu berücksichtigen?

Irrtümer in der Steuererklärung sind bedauerlich. Beanstandungen müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. In vielen Faellen ist ein Einspruch gegen die Steuerveranlagung sinnvoll. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen sind im Jahr 2016 rund 3,3 Mio. Einwendungen bei den Finanzbehörden eingegangen. Bei 63,5 Prozentpunkten waren die Steuerpflichtigen Erfolg versprechend.

Das bedeutet in der Statistik: "Beanstandungen beigelegt, von denen durch Rechtsmittel behandelt". Dies bedeutet, dass die Steuerveranlagung nachträglich umgestellt wurde. Rechtsbehelfe " umfassen auch solche Verfahren, in denen der Steuerzahler nur im Widerspruchsverfahren eine Erklärung abgibt oder Kosten erhebt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle beanstandeten Entscheidungen falsch waren.

Laut Statistiken sind nur 13,7 % der Einwände ( "Einspruchsentscheidung") wirklich ergebnislos. Der Steuerpflichtige hat in 22,5 Prozentpunkten seinen Einspruch zurückgezogen. Wenn Sie gegen Ihre Steuerveranlagung Berufung eingelegt haben, sollten Sie diese zunächst nachprüfen. Die Steuerbehörde macht auf die Abweichung von den Informationen in der Erklärung aufmerksam und zeigt die entsprechende Stelle an.

Sie sollten eine Abschrift Ihrer Erklärung behalten, damit Sie Ihre Steuerveranlagung überprüfen können. Außerdem deklariert das Steueramt, ob eine Aussage in der Erklärung richtig oder unrichtig ist. Für die Überprüfung der Steuerveranlagung können Sie Online-Programme verwenden, die auf fehlerhafte Angaben in der Steuermeldung hindeuten. Denn: Das Steueramt kann sich täuschen, es kann zu Fehleinschätzungen oder Zahlenwendern kommen.

Falls Sie nicht wissen, ob Sie einen Irrtum festgestellt haben, können Sie die Entscheidung auch von einem Fachmann überprüfen. Dies kann ein Steuerexperte oder ein Angehöriger einer Einkommensteuer-Hilfsvereinigung sein. Der Einspruchszeitraum beträgt einen Monat nach Zustellung der Steuerbescheide. Doch was bedeutet das konkret? Anhand eines Beispiels erläutern wir Ihnen, wie Sie die Widerspruchsfrist für Ihre Entscheidung leicht bestimmen können: Ankündigung per Post: Dies ist die 3-Tage-Frist zwischen dem Postversand und der voraussichtlichen Ankündigung ( 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Wenn das Ende der 3-Tage-Frist auf einen Sonnabend, Sonn- oder gesetzlichen Tag fallen sollte, läuft die Zeit am Ende des folgenden Arbeitstages ab (§ 109 AO). Dies ist die Zeitspanne von einem Monat zwischen der Bekanntmachung der Steuerveranlagung und dem Ende der Widerspruchsfrist (§ 357 AO). Wenn das Ende der Einmonatsfrist auf einen Sonnabend, Sonn- oder gesetzlichen Tag fällt, läuft die Periode am Ende des folgenden Arbeitstages ab (§ 109 AO).

Ihr Einspruch gegen die Steuerveranlagung muss in diesem Fall dem Steueramt mindestens bis zum neunten Tag vorliegen - es sei denn, der neunte Tag fällt auf einen gesetzlichen Tag. Der Einsendeschluss ist dann der zehnte. Geht Ihr Widerspruch nicht innerhalb dieser Fristen beim Steueramt ein, ist er ungültig.

Die Steuerveranlagung kann dann nicht mehr beanstandet werden. Ein Widerspruch gegen Ihre Steuerveranlagung entbindet Sie nicht von der Begleichung von Ansprüchen des Finanzamts - sog. Mehrforderungen. Die Berufung gegen die Steuerveranlagung hat daher keine aufschiebende Kraft. Im Falle einer erfolgten Berufung wird Ihnen die gesamte oder ein Teil der zusätzlichen Forderung zurückerstattet.

Der Widerspruch muss in schriftlicher Form erhoben werden. Es genügt nicht ein Anruf oder eine E-Mail an das Steueramt. Der Wortlaut "Ich widerspreche meiner Steuerveranlagung" ist jedoch nicht ausreichend. Man sollte Tatsachen nennen und erläutern, warum man mit der Steuerveranlagung nicht übereinstimmt. Wenn Sie nicht in der Lage sind, mehrere Aspekte aufzuzählen, sollten Sie sich an das Steueramt wenden.

Ihre Beanstandung in Form eines Briefes sollte folgende Angaben enthalten: Anschrift Ihres Finanzamtes: Wohnort und Datum: Betreffzeile: Steuernummer: Brieftext: Meine sehr verehrten Aktionärinnen und Aktionäre, ich widerspreche der oben genannten Steuerveranlagung zeitgerecht. Bestaetigen Sie den Erhalt meines Widerspruchs. In der Finanzredaktion der Stiftung warnt vor sechs verschiedenen Einspruchsgründen für die Steuerpflichtigen.

Sie können diese in Ihrem Schreiben an das Steueramt verwenden. In Ihrem Widerspruch gegen Ihre Steuerveranlagung können Sie sich auch auf eine laufende Musterklage vor dem BFH berufen - wenn das Vorgehen und der Ausgang der Klage Ihren Sachverhalt betreffen. Es ist auch möglich, dass Sie beim Steueramt einen Aufschub des Widerspruchsverfahrens bis zur Entscheidung des BFH anstreben.

Den Widerspruch können Sie per Brief, Telefax, E-Mail oder per Hand beim Steueramt einreichen. Der Steuerzahler wird von der Stiftung Warmentest aufgefordert, seinen Einspruch im Postfach des Finanzamtes in Anwesenheit von ZeugInnen einzureichen. Die Zeugin oder der Zeugin kann dann feststellen, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Einspruch der Brief beim Steueramt untergegangen ist.

Falls Sie der Steuerveranlagung widersprechen, wird die komplette Einkommensteuerveranlagung umgerechnet. Dies bedeutet: Das Steueramt überprüft alle Informationen in Ihrer Steuermeldung wieder. Dies kann auch zu Ihrem Vorteil bewertete Irrtümer aufdecken. Sollten solche Irrtümer zu weiteren Ansprüchen des Finanzamtes Anlass geben, muss das Steueramt Ihnen mit einer sogenannten Verbesserung drohen.

Zur Abwendung gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Sie nehmen den Einspruch zurück. Anders als der Einspruch bezweckt der Änderungsantrag ( 172 AO) lediglich die Korrektur ausgewählter Ausführungsdetails. Ein so genannter Verbesserungsvorschlag - wie im Falle eines Widerspruchs - ist bei der Beantragung einer Veränderung nicht möglich.

Dies bedeutet auch, dass die Steuerveranlagung nur zugunsten des Steuerpflichtigen verändert werden darf. Wie bei einem Widerspruch gilt eine vierwöchige Nachfrist. Diese sollten jedoch alle formellen Angaben beinhalten, die auch im Falle eines Widerspruchs erforderlich sind (Ihre Anschrift, Anschrift des Finanzamts, Gegenstand: Änderungsantrag [Steuerjahr] ab[Datum der Steuerveranlagung], Steueridentifikationsnummer, Rechtfertigung usw.).

Für die Korrektur gibt es Umstände, für die ein Änderungsantrag zur Veränderung der Steuerveranlagung ausreichend ist. Hierzu gehören z.B. Formfehler, wenn das Steueramt Ihre Adresse falsch angegeben hat. Sie haben in Ihrer Steuermeldung die Angabe von Spesen oder Auslagen versäumt, so dass die Meldung nicht richtig ist. Wer beim Steueramt Einspruch gegen seine Steuerveranlagung erhebt oder einen Änderungsantrag einreicht, dem fallen in der Regel keine Mehrkosten an.

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