Abmahnung Youtube Impressum

Warnung Youtube Impressum

Aber was ist mit YouTube? Der Online-Händler sollte darauf achten, ob er seine Aufsichtsbehörde im Impressum angeben muss. Die Anwaltskosten werden dann bei Abmahnungen am teuersten. An wen soll ich mich erinnern, wenn kein Impressum vorhanden ist? Dies ist jedoch verboten und kann auch zu einer Verwarnung führen.

Vorsicht wegen Verletzung der Abdruckpflicht auf YouTube? - Staatliche Beratung im Bereich Werbe- und Vertragsrecht - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Markenrecht - Wettbewerbsrecht - Existenzgründung

Jeder, der Business-Websites im Netz anbietet, sei es die eigene Firmenhomepage, ein eigener Online-Shop oder ein Business-Blog, muss unter anderem die "Anbieterkennung" oder besser bekannt als "Impressum" bereitstellen. Zuwiderhandlungen können zu einer Abmahnung mit Kosten für Sie zur Folge haben. Der Aufdruck muss den Erfordernissen des 5 TMG genügen und muss besonders gut lesbar und stets zugänglich sein.

Beim Verlinken aus dem Blog oder von Social Media Kanälen wie z. B. Facebook oder YouTube auf das Impressum der eigenen Startseite muss der Verweis auch darauf hinweisen, dass dies nach der geltenden Rechtssprechung zum Impressum führen muss. Dies kann z.B. durch den Ausdruck "Impressum" in der URL o.ä. geschehen. Die bisher vorherrschende Rechtssprechung stürzt das Landesgericht Trier (Az. 11 O 258/16) nun über den Berg.

Bedeutet dies jedoch eine grundlegende Veränderung der Voraussetzungen durch Gerichtsentscheidungen? Bevor das LG Trier den Punkt gekürzt hat, dass ein Youtube nur einen nicht gesprochenen Verweis von seinem YouTube-Kanal auf seiner Startseite platziert hat. Bei einem nicht-sprachlichen Verweis handelt es sich um einen Verweis, der nur auf die Startseite der Startseite führt, ohne direkt (Stichwort: deep-link) zum Impressum zu gelangen.

Stattdessen muss der Benutzer das Impressum dann separat auf der Startseite erneut aufzurufen. Der YouTuber hatte im Falle des LG Trier das Impressum auf seiner Internetseite gebührend mitgestaltet. Es war daher fragwürdig, ob der nicht aussagekräftige Link auf YouTube ausreichte, um die Abdruckpflicht zu erfüllen. Dies hat das LG Trier (Az. 11 O 258/16) gegen die bisherige Rechtssprechung bekräftigt.

Es würde also genügen, wenn der Verweis auf YouTube ohne weitere Verweise in der URL auf die Startseite führt und man dort zuerst anklicken muss, um das Impressum aufzurufen. Durch diesen simplen Verweis hat der Dienstleister das Impressum leicht verständlich, direkt zugänglich und jederzeit abrufbar gemacht.

Hinweis: Dies stimmt nicht mit der vorherigen Rechtssprechung und der vorherrschenden Meinung überein! Der Zwang, auch auf geschäftsähnlichen Social Media Plattformen ein Impressum zu hinterlassen, ist heute die vorherrschende Meinung. Jeder, der dagegen verstösst, läuft Gefahr, gegen eine Gebühr verwarnt zu werden. Das Impressum muss dem Benutzer gemäß 5 TMG inhaltliche Angaben über den Anbieter bereitstellen.

Andernfalls kann eine Abmahnung mit Kosten erfolgen. Hier hat der BGH a. D. i. ZR 228/03 bereits beschlossen, dass ein Aufdruck leicht zu erkennen, direkt zu erreichen und jederzeit abrufbar sein muss. So ist ein Impressum leicht zu erkennen, wenn es die Bezeichnungen "Kontakt" oder "Impressum" hat. Das Impressum gilt als direkt zugänglich, wenn die Informationen über den Bediener ohne notwendige Vorarbeiten und ohne weitere Suche gefunden werden können.

Dies bedeutet, dass das Impressum mindestens nach zwei Mausklicks zugänglich sein muss, um als sofort zugänglich klassifiziert zu werden. Praktischer Tipp: Wenn Sie sich vergewissern wollen, sollten Sie sich an die Begriffe "Impressum" oder "Kontakt" halten. In Verbindung mit Social Media-Auftritten sollte auch hier ein deutlich sichtbarer Verweis auf das Impressum erfolgen.

Ungeachtet der Grundsatzentscheidung des LG Trier wird nachdrücklich empfohlen, hier eine sprechende Verbindung zu haben.

Mehr zum Thema