Rauchmelder Sachsen

Brandmelder Sachsen

Rauchmeldepflicht in Sachsen - Termine und Vorschriften Pro Lounge ein Rauchmelder, in dem Menschen wie vorgesehen übernachten, sowie in Flure, die als Fluchtwege fungieren. Als eines der jüngsten Länder wurde die Rauchmeldepflicht in Sachsen eingeleitet, obwohl sich seit vielen Jahren eine Vielzahl von Einrichtungen wie der DMB oder der Feuerwehrverband Sachsen - nicht zuletzt wegen wiederkehrender Wohnraumbrände mit vielen Verletzungen - für die Einrichtung einer Rauchmeldepflicht in Sachsen stark macht.

Mit einer Pressemitteilung des Mediendienstes Sachsen (Pressedienst der Landesregierung ) vom 16. Juni 2015 wurde der Gesetzentwurf des zweiten Gesetzesentwurfs zur Novellierung der Landesbauordnung Sachsen endgültig in der Kabinettsitzung zur Verhandlung freigegeben. Bundesinnenminister Ulbig erklärte in diesem Kontext eine anstehende Erneuerung der Sachsischen Bauvorschriften und machte deutlich, dass zum 1. Januar 2016 eine Rauchmeldepflicht für Sachsen einzuführen sei.

Die Novellierung der Landesbauordnung wurde am 15. November 2015 vom Parlament verabschiedet und am 31. Oktober 2015 im dazugehörigen Gesetzes- und VO-Blatt bekannt gegeben, wobei alle Novellierungen am darauffolgenden Tag in Kraft getreten sind. Danach gibt es in Sachsen seit dem 1. Jänner 2016 die Rauchmeldepflicht, die nun in 47 Abs. 4 Satz 4 BGB festgeschrieben ist: Welche Häuser bzw. Appartements sind davon betroffen? in Sachsen?

Abweichend von den Bestimmungen zur Rauchmeldepflicht in den Bauvorschriften anderer Bundesländer besteht in Sachsen zurzeit nur eine Pflicht zum Einsatz von Brandmeldern in neuen Gebäuden und im Zuge von Umnutzungen. Für bestehende Behausungen sind zur Zeit keine rechtlichen Bestimmungen vorgesehen. WÃ?hrend die EinfÃ?hrung der Rauchmeldepflicht in Sachsen grundsÃ?tzlich sehr gut bewertet wird, bemÃ?ngeln einige Verbände, wie auch der Landesfeuerwehrverband Sachsen, dass dies nicht weit genug geht.

In der Regel wird hier verlangt, dass die Vorschriften für vorhandene Behausungen in jedem Fall eingehalten werden müssen. Daher ist persönliche Initiative erforderlich - im Hinblick auf die vergleichsweise niedrigen Anschaffungs- kosten eines Rauchwarnmelders dürfte auch die Selbstmontage durch den Bauherrn oder Pächter kein großes Hemmnis sein. Wohin müssen die Rauchmelder installiert werden? Anders als die Bauvorschriften anderer Länder wurde die Rauchmeldepflicht in Sachsen nicht in die "Artikel über Wohnungen" aufgenommen, sondern in 47, der Bestimmungen über Aufenthaltsräume vorgibt.

Alle Gemeinschaftsräume, in denen Menschen wie vorgesehen übernachten, sowie alle zu diesen Zimmern führenden Gänge sind nach den Vorgaben von 4 und 4 mit mindestens einem Rauchmelder ausgerüstet. Alle Rauchmelder müssen so eingebaut und bedient werden, dass Feuerrauch rechtzeitig aufgedeckt wird. Von wem werden die Rauchmelder montiert?

Die Rauchmeldepflicht in Sachsen ist derzeit nur für Neubauten und Umbauarbeiten gedacht, daher liegt es auf der Hand, dass die Installation vom Betreiber durchgeführt werden muss. Das Sicherstellen der Einsatzbereitschaft ist in der Landesbauordnung exakt geregelt: Grundsätzlich ist diese Pflicht dem direkten Besitzer (Mieter) obliegend, aber der Besitzer (Vermieter) kann diese Pflicht auch selbst einhalten.

In Sachsen besteht die Meldepflicht in 47 Abs. 4 der geltenden Landesbauordnungen und kann in der Rechts- und Ordnungsverwaltung Sachsen werden.

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