Gegenstandswert Urheberrechtsverletzung Bild

Objektwert Urheberrechtsverletzung Bild

Neue Streitwerte für die unberechtigte Nutzung von Bildern? Die Rechtsanwalts- oder Bildhonorare sind umso höher, je höher der Wert des Objektes ist. Rechtsanwaltskosten: Der Wert des Objektes ist entscheidend. Ausmaß der Verletzung, Qualität der Urheberrechtsverletzung, etc.

Anfechtungswert bei kommerziellem Fotodiebstahl: 6.000,00 pro genutztem Bild und Vervielfältigung ohne Abzug bei Mehrfachnutzung.

Im Zusammenhang mit einem Beschluß vom 06.03.2015 (Beschluß des Kölner Amtes vom 06.03.2015, Az: 6 W 15/15) hat das Kölner Amt für Arbeitsschutz bekräftigt, daß ein Objektwert in der Größenordnung von 6.000,00 pro verwendetes Bild prinzipiell als sachgerecht erachtet wird. Das ist prinzipiell der Fall, wenn es kommerzielle Dealer gibt. Früher wurde vor allem vom LG Hamburg oft davon ausgegangen, dass bei mehreren unterschiedlichen Bildern durch einen Copyright-Verletzer ein entsprechender Abzug vorgenommen werden müsste.

Im Jahr 2015 hat das Oberlandesgericht Köln explizit bekräftigt, dass solche Rabatte nicht in Frage kommen, so das Oberlandesgericht Köln, das derzeit keinen "Mengenrabatt" anbietet. Im noch zu bestimmenden Falle wurden 15 Bilder von einem Copyright-Verletzer ausgenutzt. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Köln einen Betrag in der Höhe von 90.000,00 als geeignet für die Auslassung angesehen.

Dies hatte das LG Köln bereits bekräftigt und auf der Grundlage der gängigen Maßstäbe darauf gestützt, dass das ökonomische Eigeninteresse der Klägerin am Verzicht auf rechtswidrige Benutzung immer ausschlaggebend ist. Die einzige Bedingung dafür ist, dass es darum geht, sie im kommerziellen Sektor, d.h. bei reiner kommerzieller Verwendung, öffentlich zugänglich zu machen.

Das heißt in der Praxis: Im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung von Bildern heißt das, dass angesichts der großen Streitigkeiten letztlich mit sensiblen Kostenansprüchen im Fall einer Verwarnung zu rechnen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben nicht im Zusammenhang mit einer persönlichen Fotoklausel stehen.

Das Urheberrechtsgesetz schreibt eine Beschränkung des Streitwerts vor. Wenn Sie wegen Fotodiebstahl eine Copyright-Warnung erhalten haben, sind wir als Fachkanzlei für Urheber- und Presserecht immer für Sie da. Auch bei Urheberrechtsverletzungen unterstützen wir Sie gern kompetent und nachhaltig bei der Geltendmachung von Unterlassungsklagen.

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