Raucherschutzgesetz

Rauchschutzrecht

Saar-Verfassungsgericht stoppt Rauchverbot-Referendum zum Nichtraucherschutz - im Nebel gezählt. Erstmals im öffentlichen Leben gibt es einen umfassenden Schutz für Nichtraucher. Der Bundesminister plant die Einführung eines neuen Rauchschutzgesetzes und legt einen Gesetzentwurf vor. In Bayern gilt eines der strengsten Anti-Raucher-Gesetze Europas. Poly: Rauchschutzgesetz verhindert ältere Jugendliche.

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Das Nichtraucherschutzrecht in Deutschland dient dem Passivraucherschutz. Es handelt sich teils um eine Bundesangelegenheit (= Bundesgesetz: Minderjährigenschutz, Arbeitssicherheit,....), teils um eine staatliche Sache (Landesgesetz: Raucherverbot im Öffentlichen Dienst). In allen Bahnhöfen der Öffentlichen Verkehrsmittel (Flugzeug, Zug, Autobus, Straßenbahn, Taxis usw.) besteht seit dem 01.09.2007 ein gesetzlich verankertes Raucherverbot, das sich aus dem § 10 des Bundesgesetzes über den Nichtraucher ( "BNichtrSchG") ergebe.

Bereits in vielen Ländern war das Tabakrauchen in Nahverkehrsmitteln verboten, unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Vorpommern, Brandenburg und Berlin waren die letzten deutschen Länder, die dem Raucherverbot am kommenden Jahr beizutreten. Seit den 90er Jahren ist das Tabakrauchen in der Regel nur noch in dafür vorgesehenen Bereichen auf Flugplätzen gestattet.

Um Gefahren vorzubeugen und die Gesundheit zu schützen, werden am Arbeitsort Rauchverboten verhängt. Bei Vorhandensein von brennbaren oder explosiven Stoffen wird ein Raucherverbot verhängt, um die Brand- und Explosionsgefahr zu mindern. Der Erlass eines Rauchverbotes für Arbeitnehmer bezieht sich auf das Verhalten am Arbeitsplatz und unterliegt daher der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Dabei kann es nicht darum gehen, ob der Nichtraucherschutz, sondern nur darum, wie dieser im Detail gewährleistet wird. 10] Auf diese Weise kann der Konzernbetriebsrat auch die Interessen der Raucher einbringen, indem er z.B. die Ausstattung der Raucherzimmer abspricht. Sollte der Unternehmer gesetzlich verpflichtet sein, ein Raucherverbot zu verhängen, ohne Raucherzimmer einzurichten,[11] gilt das Mitspracherecht des Betriebsrats nicht mehr, da der Unternehmer sowieso keinen Spielraum mehr hat.

Im Vorfeld des Passivrauchenschutzgesetzes hat das Kabinett bereits zum ersten Mal das Rauchverbot in allen Bundeseinrichtungen erlassen. Mit Art. 2 des Bundesgesetzes wurde das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, das die Verhängung eines Rauchverbotes in Bundeseinrichtungen und im ÖPNV reglementiert und das Rauchverbot prinzipiell auferlegt.

Allerdings werden besondere Rauchzonen geschaffen, in denen der Tabakkonsum ohne Gefährdung der Raucher möglich ist. Zu diesem Zweck können entweder besondere Zimmer ausgestattet oder Freiflächen als Raucherzone bezeichnet werden. Darüber hinaus werden im Zuge der Gesundheitsvorsorge des Arbeitgebers für Bundesbedienstete Raucherentwöhnung Kurse durchgeführt. Nr. 2007/0163076 vom 26. Juli 2007, die die Vorschriften für den Bereich des Bundesfinanzministeriums ausführt.

Die Altersbeschränkung für den Kauf von Tabakerzeugnissen wurde mit der seit dem 01.09.2007 gültigen Version des 10 des Gesetzes zum Schutz von Minderjährigen (JuSchG) von 16 auf 18 Jahre anheben. Außerdem dürfen Kinder und Jugendliche nicht öffentlich geraucht werden ( 10 Abs. 1a JuSchG). Rauchverbot in öffentlichen Verwaltungen, Ämtern und sonstigen Institutionen des Bundes und der Gemeinden: In den Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist das Rauchverbot ausnahmslos in amtlichen Institutionen gilt.

Die Raucherentwöhnung ist in den nachfolgenden Ländern in klar abgegrenzten und getrennten Raucherzimmern erlaubt: Raucherentwöhnung kann in Hamburg im Einzelfall bei Verhören durch die Bundesanwaltschaft oder die Bundespolizei erlaubt sein. Raucherverbot in Gefängnissen: Von der Rauchverbotpflicht sind in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt einzelne Haftgebiete befreit. Die Raucherentwöhnung ist in getrennten Aufenthaltsräumen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen erlaubt.

Die niedersächsischen Gefängnisse sind vom allgemeinen Raucherverbot befreit. Auch in Hessen und Schleswig-Holstein ist das Tabakrauchen in abgeschlossenen Gefängnissen ohne Ausnahme zu unterlassen. Ein generelles Raucherverbot besteht prinzipiell für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens. In allen Bundesländern sind jedoch Ausnahmeregelungen für Raucherzimmer oder -zonen in der Psychiatrie, in der palliativmedizinischen Versorgung oder in abgeschlossenen Krankenhausabteilungen zulässig.

In einigen Ländern dürfen Patientinnen und Patienten nach Rücksprache mit der Leitung der Klinik in ihren Patientenzimmern geraucht werden, sofern dies zur Erreichung eines Therapieziels beiträgt. In allen Ländern ist das rauchen in Schulen verboten. Für Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht ein uneingeschränktes Raucherverbot für das Schulhaus und das Geländeplan.

Im Freigelände des Landes besteht für die volljährigen Kinder und die dort tätigen Lehrer die Möglichkeit, außerhalb der Schulgebäude Rauchzonen einzurichten. Raucherentwöhnung ist in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nur auf dem Universitätsgelände möglich. Raucherverbot in Turnhallen, Schwimmhallen etc. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist das Rauchen in allen Hallen, Schwimmhallen oder ähnlichen Anlagen absolut verboten.

Vorpommern können separate Raucherzimmer errichtet werden. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg, weshalb es dem entsprechenden Anbieter freisteht, das Tabakrauchen zuzulassen. Raucherverbot in Kultureinrichtungen: Für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht ein uneingeschränktes Raucherverbot für die Kultur. Im Freistaat Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz bestehen Ausnahmeregelungen für künstlerische Leistungen, bei denen das Thema des Rauchens als Teil der Aufführung künstlerischer Freiheit zum Tragen kommt.

Ansonsten ist das Rauchen absolut verboten. Für Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen können separate Raucherzimmer errichtet werden. Es gibt in Baden-Württemberg keine gesetzlichen Regelungen, warum es dem betreffenden Anbieter offen steht, das Tabakrauchen zuzulassen. Im Freistaat Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland herrscht ein uneingeschränktes Verbot des Rauchens in Discotheken. Ausgenommen sind jedoch völlig getrennte Seitenräume ohne Dancefloor und wenn der Zugang auf Menschen über achtzehn Jahre begrenzt ist und die Seitenräume eindeutig als Raucherzimmer gekennzeichn.

Für Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht das Raucherverbot nicht für einen gesonderten Raucherbereich. Raucherverbot in Restaurants: Seit Sept. 2017 besteht in den drei Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland ein allgemeines Raucherverbot; in den übrigen 13 Ländern gibt es Ausnahmen für Nebenzimmer in Restaurants und für Einzimmerkneipen unter 75m².

Diese Ausnahmeregelungen können von Land zu Land unterschiedlich interpretiert werden, z.B. ist Hamburg das einzige Land, das eine Schleuse für Raucherzonen vorschreibt, und in einigen Ländern dürfen keine aufwändig zubereiteten Speisen in Raucherlokalen angeboten werden. Für die Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des einen Mieters durch das Rauchverbot auf dem Dach oder am Fenster der Küche (Stand 2007) gibt es nur eine erste Instanz, die widersprüchlich ist, weshalb in der Realität häufig Absprachen über Rauch- und Belüftungszeiten zwischen den Beteiligten bevorzugt werden.

Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für Baden-Württemberg: 6Das gesetzliche Raucherverbot findet keine Anwendung. 7Da das Raucherverbot in allen Bereichen des Landes Baden-Württemberg in denen Lebensmittel oder Getränken zum Konsum an der Verwendungsstelle abgegeben werden, ist es auch in allen Lichtspielhäusern anwendbar, da dieses Verbot unweigerlich für Lichtspielhäuser Gültigkeit hat. Exceptions and remarks for Bavaria: Exceptions and remarks for Berlin: 17Exceptions apply to:

Restaurants, die von aussen gut einsehbar als Shisha-Restaurants im Einfahrtsbereich sind. Restaurants, die Raucherzimmer ausgewiesen und komplett abgetrennt haben. Clubrestaurants, die als Raucherrestaurants betrieben werden. Ausnahmeregelungen und Kommentare für Brandenburg: Es gibt 22 Ausnahmeregelungen für Restaurants: Restaurants können einen separaten Rauchraum bieten, wenn sie gut gelüftet und für junge Menschen unter 18 Jahren nicht zugänglich sind.

Exceptions und Kommentare für Bremen: Ausnahmeregelungen und Kommentare für Hamburg: Es gibt 31 Ausnahmeregelungen für Restaurants: Restaurants können einen separaten Rauchraum bieten, wenn dieser gut gelüftet ist, für junge Leute unter 18 Jahren nicht zugänglich ist und der Saal kleiner als der Rest des Gästebereichs ist. Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für Hessen: 37Das Raucherverbot findet keine Anwendung in völlig getrennten Seitenräumen von Restaurants in Restaurants mit weniger als 75 m Gästebereich und ohne komplett getrennten Seitenraum, wenn keine oder nur kaltes, warmes Essen zubereitet wird in Restaurants und komplett getrennten Seitenräumen, wenn auf persönliche Einladungen der Veranstalter hin ausschliesslich einzelne Einzelpersonen bedient werden, andere nicht zugelassen sind und die Veranstaltungen keinen kommerziellen Zielen dienen (geschlossene Gesellschaft).

Ausnahmeregelungen und Kommentare für Mecklenburg-Vorpommern: 38Es ist möglich, separate Raucherzonen vorzusehen. Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für Niedersachsen: 42Ausnahmen gibt es für komplett getrennte Raucherzimmer, die ebenfalls als solche markiert sind. 43 ] Darüber hinaus gilt eine Ausnahme in Restaurants mit weniger als 75 m Gästebereich und ohne separaten Raum, wenn keine oder nur einfache Kaltspeisen zum Konsum vor ort abgegeben werden, wenn der Zugang für Minderjährige verweigert wird und wenn das Restaurant im Zugangsbereich als Raucherrestaurant eindeutig markiert ist.

Ausnahmeregelungen und Kommentare für Nordrhein-Westfalen: Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für Rheinland-Pfalz: 54In Restaurants gilt: Hat ein Restaurant nur ein Restaurant mit einer Fläche von weniger als 75 m und wird kein oder nur zubereitetes Essen zum Verzehr vorort als sekundäre Dienstleistung verwaltet und durch klar erkennbare Hinweisschilder, vor allem im Einlassbereich des Restaurants, als Raucherbetrieb betrieben. Wenn es einen oder mehrere separate Seitenräume hat, darf in diesen Seitenräumen geraucht werden - dies trifft nicht auf tanzfläche.

In diesen ausschliesslich privaten, nicht-kommerziellen Verbänden kann auf Wunsch des Veranstalters geraucht werden - dies trifft nicht auf Events von Vereinsorganisationen zu. Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für das Saarland: in den Haftanstalten der Gefangenen zum Eigengebrauch und in den Krankenzimmern der Justizvollzugsanstalt sowie in bestimmten Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt. in Häusern, Hospize und anderen Palliativpflegeeinrichtungen in den den den Anwohnern zur Eigennutzung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in Wohngebäuden, Teilgebäuden oder anderen geschlossenen Räumlichkeiten sowie im Eigentum von Anstalten, soweit sie für Wohn- oder Übernachtungszwecke zur Verfügung gestellt werden.

Ausnahmeregelungen und Hinweise für Sachsen: 58 getrennte Raucherzimmer sind erlaubt: Krankenhäuser und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen der Behandler dem Betroffenen im Einzelnen das Recht einräumt, zu rauchen, weil ein Raucherverbot die Verwirklichung des Therapieziels in Frage stellt oder der Betroffene das Haus nicht verlässt. 60 Ausnahmeregelungen gelten für: separate Nebenzimmer von Restaurants, die als Raucherzimmer markiert sind und in denen keine Minderjährigen aufgenommen werden.

Einraumrestaurants mit einer Gästefläche von weniger als 75 m², die im Empfangsbereich als Raucherrestaurants markiert sind, zu denen keine Minderjährigen eingelassen sind. Restaurants und separate Räume von Restaurants mit geschlossener Party Separate Räume von Casinos und Spielsälen, die als Raucherzimmer markiert sind. Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für Sachsen-Anhalt: 62Das Raucherverbot findet keine Anwendung: in Wohngebäuden, Zimmer und auf Grund und Boden, soweit sie zur Privatnutzung für Wohnzwecke bestimmt sind. in Appartements oder Zimmer von an ein Spital oder eine Reha-Einrichtung angeschlossenen Wohnhäusern, die den Anwohnern zur Alleinbenutzung zur Verfügung stehen. in den Räumlichkeiten von Anstaltsgebäuden im Sinn des Wohn- und Beteiligungsgesetzes, die den Anwohnern zur Alleinbenutzung zur Verfügung gestellt werden. in Haftanstalten für die Gefangenen.

63 Raucherzimmer können in allen Betrieben in allen Betrieben, ohne Rücksicht auf die Zulassung, in allen Handelszentren und anderen Gebäuden oder Räumlichkeiten, in denen diese Leistungen angeboten werden, installiert werden. Das Rauchen ist in eigentümergeführten Gastronomiebetrieben gestattet, die aus einem Zimmer und einem Gästebereich mit dem für den Besucher erreichbaren Schalterbereich von weniger als 75 m 2 besteht und in denen die Ausgabe von Fertiggerichten nicht oder nur als geringfügige Zusatzleistung angeboten wird, sofern das Betreten von Discotheken, in die Minderjährige unter 18 Jahren nicht zugelassen sind, nicht gestattet ist.

Grundvoraussetzung dafür ist eine raumwirksame Trennung in der Weise, dass eine Gefahr durch Passivrauchen vermieden wird und der Schutzziel dieses Gesetz nicht gefährdet wird. in Gebäuden der Staatsverwaltung, die der Aufnahme einer Behoerde oder Institution, eines Gerichtes, eines Amtes, einer Kanzlei, einer Stiftungen, Institution oder Gesellschaft des oeffentlichen Rechtes und des Landtages von Sachsen-Anhalt dienstbar sind. in stationaeren Anlagen im Sinn des Wohn- und Beteiligungsgesetzes.

Ausnahmeregelungen und Bemerkungen für Schleswig-Holstein: 65Das Raucherverbot betrifft nicht Zimmer, die den Bewohnerinnen und Einwohnern zur Eigennutzung für Wohn- oder Schlafgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden; Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und Heime kann die Bewirtschaftung der Anlage im Einzelfall auf der Grundlage einer medizinischen oder heilpädagogischen Rechtfertigung Ausnahmeregelungen vorsehen. 66Ausnahmen betreffen:

Restaurants in geschlossenen Räumen, in denen geraucht werden darf. Restaurants, in denen separate Funktionsräume auch als Nebenzimmer verwendet werden können, in denen dann geraucht werden darf. 68Das Raucherverbot betrifft nicht Spielcasinos und Spielsäle sowie Zimmer, die für Wohn- oder Übernachtungszwecke benutzt werden und den Einwohnern zur Alleinbenutzung zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus findet das Raucherverbot keine Anwendung auf Räume, die Dritten zur persönlichen oder kommerziellen Verwendung zur Verfügung gestellt werden. 69Ausnahmen betreffen: Ämter, Büros und andere Anlagen des Staates und der Gemeinden sowie Restaurants - in denen strukturell getrennte Raucherzimmer errichtet werden können, die sich in Dauerlüftung befinden. 2. 50 ] Einraumrestaurants mit weniger als 75 m Gästebereich, die im Zugangsbereich als Raucherrestaurants markiert sind, zu denen keine Minderjährigen eingelassen sind.

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