Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rechtsanwalt Rasch
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ABMAHNUNG | Was tun? Helfen Sie hier!
Haben Sie eine Verwarnung von Rasch Anwälten in Hamburg bekommen? Innerhalb kürzester Zeit bitten die Juristen um eine Abmahnungserklärung mit Strafe und ? 1.800,00? Die Verwarnungen von Rasch Rechtanwälte im Namen der Universal Music sind in vielen FÃ?llen nicht berechtigt, da der Verwarnte weder als TÃ?ter noch als Unruhestifter haftbar ist. Im Zuge einer kostenfreien Erstkonsultation werde ich Ihnen gern die Ausgangssituation darlegen und Sie im Falle von Verteidigungsmöglichkeiten vor Gericht und auÃ?ergerichtlich vertreten.
Im Falle von Mahnungen durch Rasch Anwälte übernimmt die gemahnte Partei nicht zwangsläufig die Haftung. Achten Sie daher auf die geänderte Unterlassungsverpflichtung, wenn Sie überhaupt nicht einstehen. Jeder, der nicht haftbar ist, muss sich nicht zu einer geänderten lebenslangen Unterlassungsverpflichtung verpflichten. Welche sind die Rasch-Anwälte? Seit Jahren betreiben Clemens Rasch und seine Anwälte im Namen der Musikbranche den illegalen Vertrieb von Musik-Alben in Tauschbörsen im Internet.
Im Musiksektor sind die Warnungen in den vergangenen Jahren entsprechend dem rückläufigen Gebrauch der Devisenmärkte stark zurückgegangen. Wenigstens noch 2017 werden die Rasch-Anwälte die Universal Music GmbH repräsentieren. Ist der Abonnent im Falle einer Schnellwarnung unabhängig vom Verschulden haftbar? Nein. Die Rasch Anwälte beschuldigen den verwarnten Verbindungsinhaber, dass ein Musik-Album über seine Internetverbindung als Teil eines Internet-Austausches (File-Sharing) unrechtmäßig zur Verfügung gestellt wurde.
Auch wenn ein Download/Upload erfolgt ist, heißt das nicht, dass der Abonnent dafür haftbar ist. Hat ein Dritter (z.B. Gesellschafter, Pächter, Kinder, Pächter, WGs, Angestellte) das Album zur Verfügung gestellt, kann die ermahnte Partei bestenfalls für Störungen haftbar gemacht werden. Nur wenn der Abonnent die Verletzung des Urheberrechts begangen hat (Täterhaftung) oder wenn er seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Urheber verletzte (Störungshaftung), wird empfohlen, im Falle einer Rasch-Warnung eine geänderte Abmahnung ohne Schuldanerkenntnis abzugeben.
Andernfalls sollten Sie keine "modifizierte" Abmahnung vorlegen. Die geänderte Abmahnungserklärung sieht zudem eine Konventionalstrafe in Höhe von ? 5.000,00 für den Fall eines Wiederauftretens vor. Das Einreichen einer "geänderten" Abmahnung befreit den Mahnenden nicht von seiner Zahlungspflicht und stellt ihn als Störenfried dar. In der Regel müssen diejenigen, die nicht haftbar sind, nichts zahlen.
Derjenige, der nur als Störenfried haftbar ist, muss nur einen Teil der Kosten tragen. Wie verhalte ich mich, wenn Rasch Anwälte eine Mahnung aussprechen? Reagiere nie auf eine Warnung, insbesondere nicht mit einer "modifizierten" Abmahnungserklärung aus dem Intranet. Lassen Sie Ihre Abwehr nicht dem Zufall überlassen, sondern einem Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., der sich seit Jahren mit Rasch-Warnungen beschäftigt, und ich werde alles für Sie tun - deutschlandweit und zu einem angemessenen Aufpreis.