Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wenn Mieter nicht Zahlen
Bei Nichtzahlung durch den MieterFalls Mieter nicht zahlen wollen
Normalerweise geht alles glatt: Jeden Monat zahlen mehrere tausend Mieter ihre Mieten. Doch immer wieder müssen Hausbesitzer ihrem Gehalt folgen. "Der Mietzins muss im Prinzip bis zum dritten Arbeitstag des Folgemonats im Vorhinein gezahlt werden", erläutert Ulrich Ropertz vom Bundesverein. Der Mietzins für den Monatsfebruar muss also bis zum dritten Quartal überwiesen werden.
"Die Mieter und Grundbesitzer können andere Regelungen machen. Kommt der Leasingnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, hat der Leasinggeber mehrere Möglichkeiten. Ungeachtet dessen kann der Hausherr die Zahlung nach Ropertz verklagen: "Es ist üblich, dass zuerst Mahnungen verschickt werden - der Hausherr kann aber auch gleich vorgehen. Sie zahlen dem Hausherrn erst am Ende die Mieten - sofern der Mieter noch zahlungskräftig ist, erklärt Warecke.
Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, den Vertrag wegen Zahlungsverzuges zu beenden. Er kann stattfinden, wenn der Mieter mit mehr als einer Monats-Miete an zwei aufeinander folgenden Tagen im Nachstand ist. Gleiches ist der Fall, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monaten Miete über einen größeren Zeitraum säumig ist. Die Vermieterin kann den Vertrag frist- und kündigungsgerecht auflösen.
Die sonst üblichen Formulare - in Schriftform, mit Signatur, Telefax oder E-Mail - sind nicht ausreichend. Die Vermieterin kann auch beide Kündigungsfristen zugleich einhalten, z.B. mit dem Wortlaut "Ich gebe hierbei die ordentliche und fristgerechte kündigung ab". Ein fristloses Kündigen erlischt, wenn der Zahlungsverzug bis zum letzen Pfennig - längstens zwei Monaten nach Ablieferung der Klage - beglichen ist.
Ein gängiges Missverständnis ist, dass Abschlagszahlungen die Mieter auf die sicheren Seiten stellen, sagt Ropertz: "Eine kündigungsfreie Entlassung ist nur dann vom Tisch, wenn alles geregelt ist. "Der Mieter kann sich so jedoch nur einmal innerhalb von zwei Jahren gegen eine Beendigung wegen Mietrückstandes wehren. "Treten in diesem Zeitabschnitt vermehrt Zahlungsrückstände auf, hat der Mieter keine Nachzahlungsmöglichkeiten mehr.
Genauso schwierig ist die Lage im Falle einer rechtzeitigen Aufhebung. Es kann nicht durch Nachzahlungen des Mieters abgewendet werden. Im Gegensatz zur Kündigungsfrist kann sich der Mieter dann jedoch auf die so genannte Sozialversicherungsklausel beziehen. "Die Vermieterin behauptet dann einen Vertragsbruch - die fehlende Mietzahlung", erläutert Ropertz.
Das Kündigungsschreiben gilt weiterhin. Wenn der Mieter keine andere Unterkunft finden kann, kann er vielleicht hierbleiben. Er bekommt Zeit für die Zuzahlung, die den Hausherrn beruhigen kann. Hat der Mieter den Mietzins zu Recht gekürzt, ist eine Stornierung wegen ausstehender Ansprüche ausgeschlossen. Die Vermieterin kann auch dann nicht aufhören, wenn der Mieter den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
Zum Beispiel, wenn die Hausbank die Bezahlung fehlerhaft verbucht oder das Arbeitsamt verspätet bezahlt, ist die Auflösung nicht effektiv oder nicht möglich. Nach den neuesten vorliegenden Zahlen sanken sie 2008 um 6,7 Prozentpunkte auf 543 Mio. . Es werden rund sechs Mio. Wohneinheiten verwaltet.