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Kündigungsfrist Mietvertrag Wohnung
Ankündigungsfrist Mietvertrag WohnungMitteilungsfristen
dmb) Nach dem Recht haben die Bewohner und Eigentümer unterschiedliche Fristen, wenn sie das Haus auflösen. Bei den Vermietern hingegen sind die Fristen gestaffelt. Bei einem Mietvertrag von bis zu 5 Jahren können Sie bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes auch mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen auflösen. Wenn der Mietvertrag mehr als 5 Jahre andauert, ist die Kündigungsfrist 6 Monate und bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren eine Kündigungsfrist von 9 monatlich.
Bei Altmietverträgen, die bis einschließlich Spätherbst 2001 abgeschlossen wurden, wird häufig darauf hingewiesen, dass der Eigentümer nach 10 Jahren Mietdauer eine Kündigungsfrist von 12 Monate einhalten muss. Die Vermieterin muss diese Vertragsbestimmung einhalten, sie kann dann nur mit einer Kündigungsfrist von 12 Monate auflösen. Ein entsprechender Vertrag ist für den Nutzer nicht mehr gültig.
Sieht der Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat oder gar zwei Wochen vor, kann der Mietvertrag mit dieser Kündigungsfrist gekündigt werden. Andererseits aber nicht. Die Kündigungsfrist ist vom Eigentümer einzuhalten; sie kann durch den Mietvertrag nicht zu seinen Lasten gekürzt werden.
Kündigungsfrist der Mieter
Die Kündigungsfristen sind zwischen der Beendigung durch den Pächter und der Beendigung durch den Pächter zu unterteilen. Den Mietern wird ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, die Eigentümer müssen jedoch festgelegte Zeiträume einhalten. Bei Mietern mit unbefristetem Vertrag besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats - ungeachtet der Ansässigkeit.
Manche Hauswirte räumen ihren Bewohnern aber auch eine verkürzte Mietdauer von einem oder 14 Tagen ein. Im Einzelfall gibt es auch die Kündigungsmöglichkeit. Zum Beispiel, wenn die Wohnung wesentliche gesundheitsschädliche Schäden hat, wie z.B. eine mangelhafte Heizungsanlage oder eine starke Verschmutzung, sowie bei einem Vertragsbruch des Mieters.
Im Falle von Laufzeitverträgen muss jedoch die vertraglich festgelegte Mietperiode einhalten werden. Sofern der Auftrag einen rechtlich anerkannten Verjährungsgrund enthält. Ist dies nicht erwähnt, gelten die üblichen Kündigungsfristen von drei Monate. Zudem gibt es wie bei zeitlich unbeschränkten Arbeitsverträgen ein unmittelbares Kündigungsrecht aus gerechtfertigten Anlässen.
Der Mietvertrag kann mit Zustimmung des Vermieters auch im Wege eines Aufhebungsvertrages auflösen. Den Vermietern stehen gesetzliche Termine zur Verfügung, die keine Abweichung vorsehen. Der Kündigungszeitraum richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages. Lebt der Bewohner nicht mehr als fünf Jahre in der Wohnung, kann der Eigentümer den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer fünf bis acht Jahre, wird die Kündigungsfrist auf sechs weitere sechs Jahre ausgedehnt. Beträgt sie mehr als acht Jahre, muss ein Zeitraum von neun und für mehr als zehn Jahre gar zwölf Mon..... Ein anderer Unterschied: Im Vergleich zu einem Mieter verlangen Mieter einen gültigen, rechtlich erkennbaren Kündigungsgrund, zum Beispiel den persönlichen Gebrauch.
Ist im Mietvertrag eine Kündigungsfrist für den Pächter von mehr als drei Monaten vorgesehen, so ist diese als illegal und daher nicht zulässig anzusehen. In diesem Falle kann sich der Leasingnehmer auf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Monaten beziehen. Bei kürzerer Laufzeit ist das anders: Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Wochen, so ist dies gültig und muss von Mietern und Vermietern beachtet werden.
Bei den Mietern: Bei den Vermietern: Ab wann haben die Bewohner das Recht auf Sanierung?