Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum Privatperson
Das Impressum PrivatpersonImpressumpflicht für die Privatseite
Die weltweite Bereitstellung einer Website im Netz ist mit vielen Verpflichtungen für den Netzbetreiber verbunden. Dazu zählt in Deutschland die Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums, die in 5 Abs. 1 TMG festgelegt ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jede Website ein Impressum mit einer ladbaren Postanschrift und Kontaktinformationen des Anbieters haben muss, wenn er seine Website kommerziell nutzt.
Das TMG klärt jedoch nicht klar, was in den Augen dienstlich ist. Nachfolgend finden Sie heraus, was die Pflicht zum Impressum ist und ob Ihre angeblich persönliche Website ein Impressum hat. Was ist ein Impressum und wer braucht es? Die Bezeichnung Impressum kommt aus der Zeitungs- und Verlagsbranche.
Jede Zeitschrift hat zum Beispiel ein Impressum, das die Redaktion, die Adresse des Herausgebers und den Presseverantwortlichen im Sinn des Presserechts angibt. Es gibt auch diese Verantwortlichkeit für eine Website, Benutzer einer Website müssen in der Lage sein, sich an einen unmittelbaren Kontaktmann als Anbieter der Website zu wenden.
Vor allem für Online-Shops und Firmen ist die Aufdruckpflicht in Deutschland leicht verständlich. Jeder, der Waren über das Netz einkauft, Schwierigkeiten mit der Zustellung, dem Zahlungsverkehr usw. hat, sollte sich an einen unmittelbaren Rechtskontakt halten können. Einen Shop oder eine Business-Website völlig unbemerkt zu führen, wäre fataler. Konsequenz der rechtlichen Vorschrift sind Warnungen wegen eines Verstosses gegen die Abdruckpflicht, die für den Betreiber der Seite kostspielig werden können.
Die Besorgnis über eine Warnung betrifft bedauerlicherweise auch Websites, die einen halbprivaten und halbgewerblichen Gesamteindruck haben. Die Websitebetreiber betrachten ihre Website oft als private, aber diverse Features können auf einen "geschäftlichen" Aspekt hinweisen. Hierfür ist es notwendig, sich frühzeitig zu erkundigen und im Zweifelsfalle ein Impressum zu erstellen.
Ist das Impressum auch für Privatpersonen gültig? Nein, wenn Sie Ihre Website ausschliesslich für Privatzwecke nutzen, müssen Sie für die Erstellung Ihres Imprints keinerlei rechtliche Formalitäten beachten. 5 TMG verweist ausdrücklich auf "geschäftsähnliche Online-Dienste", die ein verbindliches Impressum vorgeben. Allerdings haben nur wenige Websites einen deutlich privateren Grund.
Dies sind in erster Line Blogs, in denen Sie Ihre persönlichen Eindrücke und Erlebnisse mit anderen Usern austauschen. Aber auch Websites über Ihre Lieblings-Hobby- oder Fanseiten werden oft als reine Privatprojekte betrachtet. Folgende Prüfliste soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein, ob Ihre Website einen privateren oder geschäftlicheren Aspekt hat:
Diese Website ist ausschliesslich für familiäre oder ähnliche private Zwecke bestimmt. Falls Sie Ihre Website ausschliesslich zum Upload Ihrer Urlaubsbilder oder ähnlicher persönlicher Unterlagen verwenden, gibt es keine Impressumpflicht. Ihr Internetauftritt hat einen klaren und ausschliesslich persöhnlichen Stil. Typischerweise handelt es sich um einen Weblog, den Sie als Online-Tagebuch verwenden und der von Verwandten oder Bekannten vorgelesen wird.
Ihr Internetauftritt ist werbefinanziert. Dabei ist es egal, ob Sie für Werbezwecke oder für persönliche Zwecke Gelder ausgeben. Dabei ist zu differenzieren, ob der Inhalt einzelner Beiträge beworben oder einfach auf eine andere Website verlinkt wird.
Der Internetauftritt ist klar auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtet. Das betrifft alle Online-Shops, in denen Waren angeboten werden, sowie die Websites von Herstellern und Dienstleistern. Das Impressum ist in der Einleitung des 5 TMG ausdrücklich auf solche Angebote ausgerichtet. Auf Ihrer Website wird kostenlos oder kommerziell geworben.
Sie müssen auch in diesem Falle für Website-Besucher nachvollziehbar sein, z.B. weil Sie auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte hingewiesen haben. Insbesondere diese Tatsache wird von Seitenbetreibern oft vernachlässigt und verursacht teure Warnungen. Nach der deutschen Rechtssprechung ist dieser Sachverhalt noch nicht klar abgeklärt, jedoch wird den jeweiligen Anbietern ein Impressum empfohlen.
Streng genommen sind dies Websites, deren Inhalt eine größere Verbreitung finden soll. Dies schränkt den privaten Aspekt ein, da nicht nur die Angehörigen oder Bekannte den Inhalt sehen dürfen. Auch die publizistische QualitÃ?t muss in Frage gestellt werden, da auch ein Privat-Blog-Betreiber eine zeitgemÃ? Wer eine geschäftliche Website betreibt und kein formell richtiges Impressum erstellt, riskiert eine kostspielige Warnung.
Auch wenn die Lage für Firmenseiten und Online-Shops klar ist, sollten Sie als Betreiber einer Privatseite die oben genannten Erwägungen einbeziehen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich in jedem Falle, ein Impressum für nicht-private Websites zu erstellen. Für den Betreiber ist neben dem Inhalt wie der kompletten Anschrift und Kontaktinformationen wie z.B. einer E-Mail-Adresse auch die leichte Erreichbarkeit und die klare Kennzeichnung als Impressum von Bedeutung.