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Kündigung während der Probezeit
Beendigung während der ProbezeitBeendigung und Entlassungsschutz während der Probezeit
Ähnlich wie beim Führerausweis gibt es auch im Bereich des Arbeitsrechts eine Probezeit. Die Probezeit ist jedoch nicht immer problemlos. Einige Mitarbeiter dagegen machen eine Pause - sei es wegen des Arbeitsklimas oder wegen eines attraktiven Jobangebots. Während der Probezeit sollen 20 bis 25 Prozent aller Arbeitsverträge ausfallen. Den Vertragspartnern steht es frei, zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses eine Probezeit gemäß 622 Abs. 3 BGB zu vereinbaren. 2.
Während dieser Zeit ist eine Kündigung durch beide Parteien kurzfristig möglich. Abgesehen davon gibt es auch keinen Entlassungsschutz nach dem Gesetz, mehr dazu unter Ziffer 5. Die Probezeit muss unbedingt abgestimmt werden.
Dies ist nur dann der Fall, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Probezeit vereinbaren. Dieser darf dann nicht länger als sechs, kann aber auch verkürzt werden. Nur lange Versuchszeiten sind gesetzlich verboten. Ist trotzdem eine verlängerte Probezeit vorgesehen, behält der Anstellungsvertrag seine Gültigkeit, aber nach sechs Monate treten die allgemeinen Kündigungsbestimmungen in Kraft.
Der Kündigungszeitraum entspricht dann in der Regel 622 Abs. 1 BGB und dauert vier Wochen zum Ende des Kalendermonats oder zum Vierteljahr. Die Gefährdung der Mitarbeiter während der Probezeit hat der Gesetzgeber anerkannt. Sie können innerhalb dieser sechsmonatigen Periode mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten kündigen (siehe hier).
Darüber hinaus besteht die Option, die festgelegte Probezeit über die Dauer von sechs Monate zu " verlaengern ", wenn der Dienstgeber dem Dienstnehmer vor Ende der Probezeit eine Aufhebungsvereinbarung bietet und ein solcher Vertrag auch innerhalb der Probezeit abgeschlossen wird. In dieser Vereinbarung wird eine Laufzeit festgelegt, nach deren Ende der Mitarbeiter das Werk verlässt.
In diesem Zusammenhang ist jedoch das Arbeitgeberangebot, diese Aufhebungsvereinbarung zu widerrufen oder im gegenseitigen Einvernehmen zu kündigen, wenn sich der Mitarbeiter erweist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Dienstgeber während der Probezeit mit einer verlängerten Frist kündigen und anbieten kann, das Dienstverhältnis im Falle einer Probezeit beizubehalten.
Tatsächlich kann die Probezeit durch diese Rücktür um mehrere Wochen ausgedehnt werden. Wenn jedoch die sechs Monaten der ersten Probezeit bereits verstrichen sind, steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Seit 2002 hat das BAG in dieser Zusammensetzung keine Überschreitung des gesetzlichen Entlassungsschutzes mit einer angemessenen Frist festgestellt (Urteil vom 7. März 2002 (2 AZR 93/01).
Andererseits besteht eine rechtswidrige Verletzung des Kündigungsschutzes, wenn ein unbefristeter Anstellungsvertrag durch einen gütlichen Nachtragsvertrag in einen Befristungsvertrag umgestaltet wird. Der Reiz der Probezeitregelung besteht in der kurzfristigen Frist von in der Regel zweiwöchig, sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist. Er ist für den ganzen Testzeitraum gültig.
Die Kündigung kann noch am Ende der Probezeit erfolgen. Wenn dies der Fall ist, muss der Mitarbeiter seinen Job innerhalb von zwei Wochen verlassen. Maßgebliche Regelungen finden sich in § 622 Abs. 3 BGB. Dennoch kann es vorkommen, dass Unternehmer und Angestellte eine verlängerte Frist einfordern.
Deshalb können im Anstellungsvertrag verlängerte Laufzeiten vereinbart werden. Verkürzte Ankündigungsfristen für die Probezeit können nur durch Kollektivverträge vereinbart werden. Unternehmerverbände und -verbände können gemäß 622 Abs. 4 BGB kürzer (aber auch länger) sein. Dies kann auch für Mitarbeiter gelten, die nicht an Kollektivvereinbarungen gebunden sind, z.B. wenn eine solche Gleichstellungsvereinbarung in den Einzelarbeitsvertrag miteinbezogen wurde.
Beispielsweise können ganze Sektoren Sonderregelungen für die Kündigungsfrist während und außerhalb der Probezeit haben. All diese Vorschriften finden auf normale Beendigungen Anwendung. Die Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung (auch "fristlose Kündigung" genannt) sind davon nicht betroffen. Bei der fristlosen Kündigung (geregelt in 626 BGB) handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Notinstrument, das den Vertragspartnern die Gelegenheit gibt, bei schweren Vertrauensverletzungen die Reissleine zu durchziehen.
Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter Unternehmenseigentum klaut oder ein Unternehmer seine Mitarbeiter ernsthaft erniedrigt, ist es für den Betreffenden nicht mehr sinnvoll, sich an den Anstellungsvertrag zu halten. Eine fristlose Kündigung ist daher auch während der Probezeit möglich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird das Anstellungsverhältnis unverzüglich aufgelöst, der Mitarbeiter verpackt seine Dinge und verlässt am selben Tag seinen Arbeitsort.
Im Falle einer effektiven ausserordentlichen Kündigung muss auch während der Probezeit ein wesentlicher Anlass bestehen und die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme dieses Anlasses erfolgen. Die Gegenpartei kann die jeweilige Gegenpartei die Effektivität des Kündigungsgrundes durch die Arbeitsgerichte prüfen. In der Probezeit gilt das Kündigungsschutzrecht nicht immer.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Kündigungsschutzrecht erst nach sechs Monate, also auch nach der maximalen Probezeit, in Kraft tritt. Erfolgt die Kündigung vor Ende der sechs Monaten, wird daher nicht gewertet, ob die Kündigung gesellschaftlich begründet war - auch wenn keine Probezeit gemäß 622 Abs. 3 BGB vorgesehen ist. Nichtsdestotrotz ist der Mitarbeiter während der Probezeit keineswegs rechtlos.
Gleichwohl muss der Dienstgeber bei der Beendigung des Dienstverhältnisses während der Probezeit gewisse Bedingungen einhalten. Eine Kündigung aus diskriminierenden Gruenden oder zu so genannten "unpassenden Zeiten" ist z. B. ungültig. Unzeitgemäßheit ist zum Beispiel der Tag vor dem Begräbnis des an einer Krebserkrankung gestorbenen Ehepartners, d.h. wenn der Mitarbeiter speziellen Lasten unterworfen ist, die einer außergewöhnlichen Berücksichtigung bedürfen.
Bei einem Arbeitsvertrag, der zum Diagnosezeitpunkt des Ehemanns drei Monate bestanden hatte, kam die Entlassung nicht eine ganze Wochen nach dem Tode des Ehemanns zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da der Todesfall bereits vorhersehbar war. Entlassungen aufgrund sexueller Ausrichtung oder gewerkschaftlichen oder politischen Handelns können ebenfalls ineffizient sein. Die Kündigung darf grundsätzlich nicht beliebig sein und nicht aus Gründen stattfinden, die nichts mit dem Gegenstand zu tun haben oder eine unerlaubte Rüge bedeuten, auch wenn das Kündigungsschutzrecht (noch) nicht gilt.
Ein weiterer Kündigungsschutz während der Probezeit kann vom Gesamtbetriebsrat angeboten werden. Dies muss nur gemeldet werden, aber wenn der Unternehmer dies vergißt, ist auch eine Kündigung - unabhängig von der Probezeit - ineffizient. Die Kündigung während der Probezeit ist bereits durch das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.11.2011 - 17 Sat 961/11) für nichtig erklärt worden, wenn der Arbeitnehmer rat nicht über die Hintergründe der Kündigung unterrichten wurde.
Schwanger: Wie in unserem Beitrag über die Rechte schwangerer Frauen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargelegt, unterliegen die werdenden Frauen den arbeitsrechtlichen Ausnahmen. Zum Schutz vor psychischem Stress besteht der Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzrecht auch während der Probezeit. Verkürzte oder verlängerte Probezeiten sind gegenstandslos. Beide Parteien können den Arbeitsvertrag auch bei Ausbildungsverträgen fristgerecht auflösen.
Für die Auszubildenden im Öffentlichen Sektor ist eine Probezeit von drei Monate vorzusehen. In Pflegeberufen haben Praktikanten eine sechsmonatige Probezeit, z.B. § 18 AltPflG. Sie sind, wie in unserem Kündigungsschutzbeitrag dargestellt, in der Regel auch besonders gegen Kündigung abgesichert. Gemäß 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB Nr. 1 werden die Schutzbestimmungen (wie im Kündigungsschutz-Gesetz) jedoch erst nach sechs Monaten wirksam.
Es kann auch eine Probezeit geben. Die Kündigung muss jedoch dem Integrationsbüro mitgeteilt werden.