Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ebay Mahnung per Email
Ebay-Erinnerung per E-MailSie haben eine Nachricht mit einer Zip-Datei erhalten.... nicht....
Noch eine weitere Betrüger-Variante - kam heute per E-Mail zu mir.... Lieber........., leider mussten wir nur erkennen, dass die Speichernummer 518937318 bis heute nicht eindeutig ist. Wir geben Ihnen heute die letzte Gelegenheit, den ausstehenden Geldbetrag der Bank-Pay AG zu bezahlen. Sollten Sie irgendwelche Probleme oder Beschwerden haben, bitten wir Sie, uns innerhalb von 24h zu kontaktieren.
Zum Ausschluss weiterer Kosten für Mahnungen möchten wir Sie darum ersuchen, den Rechnungsbetrag auf unser Konto zu transferieren. Es wurden alle bis zum 22.04.2016 geleisteten Beträge in Rechnung gestellt und eine komplette Kostenliste (Nummer 518937318) beigelegt. Wenn wir die Bezahlung bis zum 27.04.2016 nicht bis zu diesem Zeitpunkt bestätigt haben, sind wir verpflichtet, Ihren Prozess an ein anderes Gerichtsverfahren zu übergeben.
Ask-a-lawyer Flatrate Kunsthandwerker
Ich habe gerade eine Email erhalten, dass ich mit meinen Gebühren in Rückstand bin, diese Email-Adresse prüft ich tatsächlich nur, wenn ich auf ebay bin, also nur alle paar Monaten, die tatsächlich per Bankeinzug eingelastet werden. Ich habe nun folgende E-Mail erhalten: Wir geben an, dass wir eBay Europe S. à. r. l. erworben haben.
Sie haben trotz mehrfacher Mahnung an die oben genannte E-Mail-Adresse den Anspruch bisher nicht ausbezahlt. Durch Ihren Verzug sind Sie auch zur Übernahme der Forderungskosten sowie der weiteren Verzugszinsen verpflichtet: PGK Hamburg, BLZ 20070024, Bankkonto 488149600, oder um uns eine Bankeinzugsermächtigung zu geben.
Dass ich ganz gewalttätig von 40 bis 100 Euro für mich entdecke, habe ich noch keine Mail von ebay bekommen. "Mein Beitrag ist nur mein Standpunkt, keine juristische Beratung. Ich würde nicht auf Mails setzen. Zitat: Sie können die Zahlung über den Zahlungsdienstleister "IMMEDIATELY Bank Transfer" per Bezahlcode aufgeben: "Wir können die Zahlung per Kreditkarte vornehmen: Können Sie nachweisen, dass Sie eBay die Einzugsermächtigung erteilt haben?
Wie das bei eBay in den AGB reguliert wird, weiß ich nicht, wenn man in Zahlungsverzug ist.... Wenn dies auf dem Wege der Rechnungsstellung geschieht, sollte man Ihnen eine solche nicht zugestellt haben, so dass Sie nicht im Rückstand sind, insbesondere nicht, wenn Sie keine Mahnung haben.
Falls ein Schreiben kommt, würde ich Ihnen erwidern, dass Sie nie eine andere E-Mail von ihnen oder eBay bekommen haben, vor allem keine Rechnungen oder Mahnungen. Ich würde dann (und nicht schon jetzt) die Hauptklage (prüfen, ob dies immer wieder zutrifft!!!) für den konkreten Zweck (Zweck "nur Hauptklage") übertragen und dem übrigen widersprechen. 2. Wie auch immer, ich sehe keine Verzögerung, also müssen Sie keine Verzugszinsen bezahlen und das Inkasso auch nicht.
Soweit ich sehen kann, ist nur die Hauptleistung zu zahlen. Es wäre von Bedeutung zu wissen, wie eBay mit den anfallenden Gebühren umgeht, besonders was in Ihrem Falle beschlossen wurde. "Mein Beitrag ist nur mein Standpunkt, keine juristische Beratung. Zitat" Alle Informationen ohne Gewähr": Zunächst sollten Sie prüfen, ob die bei Ebay gemachten Kontoangaben noch korrekt sind und wenn ja, ob eine Abbuchung platzen kann.
Ist dies der Fall, muss sie bezahlt werden, um erhöhte Aufwendungen zu verhindern. Sollte dies der Fall sein, sind die Ausgaben - wahrscheinlich mit Ausnahmen der " vorgerichtlichen Ausgaben " (wahrscheinlich Mahnkosten) - in Ordnung. Zitat: Ich bin mir nicht ganz klar, wie dies in den Geschäftsbedingungen von eBay reguliert wird, wenn man in Zahlungsverzug ist....
"Mein Beitrag ist nur mein Standpunkt, keine juristische Beratung. Die Verspätungskosten sind zu tragen: Ohne Umwege zu eBay. In den Zahlungsgrund würde ich schreiben: "Nur Hauptanspruch, Zins, Rücklastschrift). Weil E-Mails nichts kostet, sind die 20? vor Gericht nicht durchsetzbar. Dies ist keine Gewähr, aber es ist unwahrscheinlich, dass diese Ausgaben die einzige Ursache sein werden.
Danach würde ich warten und sehen, die E-Mails speichern und warten, bis die Zeit drängt. Egal, ob Sie die E-Mails jetzt empfangen haben oder nicht, bleibt aus rechtlicher Sicht unverändert. Die sofortige Übertragung der Hauptklage und der gerechtfertigten Ausgaben nehmen ihnen den Atem aus den Segeln. 2. Erinnert man sich nur per E-Mail und berechnet 20 für eine E-Mail (oder 15?, das hat es nicht besser verdient).
"Mein Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Kaution ist nur beim Rechtsanwalt erhältlich" Zitat: Nach Ansicht vieler Gerichtshöfe sind Inkassokosten nicht zu erstatten. Dies ist keine Gewähr, aber es ist unwahrscheinlich, dass diese Ausgaben die einzige Ursache sein werden. Die Inkassokosten von Anwälten sind (weitgehend) unbestreitbar rückerstattungsfähig. Zitat: "Ich lehne alles ab, ich untersagte die Datenspeicherung nach dem BDSG, ich untersagte die Registrierung bei Wirtschaftsauskunfteien.
"Die E-Mail ist von einer Anwaltskanzlei, kein Inkassoservice? "Private Meinung - keine juristische Expertise " Zitat: Die E-Mail stammt von einer Anwaltskanzlei und nicht von einem Einzugsdienstleister? Ja. Ebay ist radikaler. Achten Sie zum anderen noch einmal auf den Wortlaut der E-Mails. Fünftens ist es sinnvoll, die anderen Ausgaben zu verweigern.
"Mein Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Security ist nur bei einem Rechtsanwalt erhältlich. "Mein Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Zum einen macht es einen großen Unterschied, besonders für das BSG. Zitat: 4. die Weigerung, die weiteren Ausgaben zu bezahlen, macht sinnig.
"Der Hauptforderungsbetrag muss so schnell wie möglich bezahlt werden. Dabei gibt die BSG nicht auf, alles zu berichten, nur weil man in Zahlungsverzug ist oder mal eine Mahnung gelaufen ist. "Mein Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Kaution ist nur beim Rechtsanwalt erhältlich" Zitat: Die Hauptleistung muss so schnell wie möglich bezahlt werden.
Auch die Zulässigkeit der Registrierung nach BDSG ist unbestritten, da die Hauptansprüche unbestritten sind. "Mein Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Zitat: Wenn Sie Forderungen einziehen und mit ihnen inserieren, gilt für Sie dasselbe wie für das Inkasso. Bleibt der Fall, dass sie nur das Kapital und die Zinszahlungen zu leisten hatte, oder sie hatte das schon vor der Gerichtsverhandlung gezahlt.
Bloß weil es darauf steht, heißt das nicht zwangsläufig, dass man dafür bezahlen muss. "Mein Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Der Sicherheitsdienst ist nur bei einem Rechtsanwalt erhältlich."