Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Mietvertrag Mietrückstand
Beendigung des Mietverhältnisses Ausstehende MieteNicht bezahlte Mieten, fällige Mieten - Kündigung ohne Kündigungsfrist Mietvertrag
Häufigster Kündigungsgrund ist wohl der Verzug des Vermieters. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann der Mieter den Mietvertrag ohne weitere Bedingungen ohne Einhaltung einer Frist von zwei Monaten auflösen. Dabei ist es egal, ob Sie dafür verantwortlich sind, dass Sie kein eigenes Vermögen hatten oder aus welchen Motiven Sie nicht bezahlt haben.
Es kommt immer darauf an, wann der jeweilige Zahlungsrückstand vorliegt, d.h. auf das Fälligkeitsdatum. Haben Sie im vergangenen Kalendermonat keine Mietzahlung geleistet und haben Sie die Mietzahlung im laufenden Kalendermonat bis zum dritten Arbeitstag nicht geleistet, kann der Mieter in der Regel am vierten Arbeitstag ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Gleiches trifft zu, wenn Ihr Mietrückstand dadurch entstanden ist, dass Sie weniger als mehrere Wochen lang bezahlen mussten, z.B. auch wegen einer zu hohen Mietminderung: Sobald ein Mietrückstand von zwei Monaten vorliegt, können Sie ohne weitere Bedingungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen.
Allerdings gibt es bereits ein erhöhtes Mietrisiko, wenn der gesamte Mietrückstand mehr als eine Monats-Miete ausmacht. Maßgebend ist die Höhe der Miete, d.h. einschließlich der laufenden Anzahlungen des Vermieters für die kühlen bzw. heißen Bewirtschaftungskosten. Wurde aufgrund des Zahlungsverzuges (nur) eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist erklärt, können Sie diese in der Regel durch eine Vorauszahlung ungültig machen.
In diesem Fall kann der Mieter wegen dieser Rückstände keine Kündigung aussprechen. Gleichzeitig wird der Vertrag oft wegen verspäteter Bezahlung gekündigt, was auch bei einem Mietrückstand von etwas mehr als einer Monats-Miete möglich ist. Die Stornierung wird durch die Bezahlung nicht zwangsläufig ungültig, dennoch ist es empfehlenswert, die Rückstände so bald wie möglich zu begleichen.
Die sofortige und zeitgleiche Kündigung ist nach einem aktuellen Beschluss des Landgerichtes Berlin unwirksam: Hier erfahren Sie, welche formalen Voraussetzungen der Vermieter im Kündigungsfall erfüllen muss. Wenn Sie wegen Zahlungsverzuges fristlos gekündigt werden, sollten Sie sich umgehend von einem Experten beraten lassen!