Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wohnung Untervermieten
Untermietete WohnungEmpfang von Nahestehenden
Wenn Sie dagegen mehr Abstand wünschen, könnte ein Mieter in Frage kommen. Achtung: Der Hausherr kann jedoch eine Überfüllung der Wohnung unterlassen. Sei freundlich.... Du solltest den neuen Zimmergenossen nicht vor deinem Wirt verstecken. Wenn Sie sich für einen bestimmten Zeitraum Ihres Lebens einen Begleiter ausgesucht haben, müssen Sie die Genehmigung des Hausherrn eingeholt haben.
Falls der Hauswirt die Genehmigung ablehnt, sollten Sie um diese ersuchen. Das Untervermieten.... Verglichen mit der Einnahme von Verwandten können Untervermieter Ihr Einkommen steigern. Sie benötigen auch die Genehmigung Ihres Eigentümers, wenn Sie Ihre Wohnung oder einen Teil davon untervermieten möchten. Falls Ihr Hauswirt Ihrem Untervermietungsantrag zugestimmt hat, schliessen Sie mit Ihrem neuen Mieter einen Mietvertrag ab.
Ihre Mieterin hat ausschliesslich mit Ihnen ein Vertragsverhältnis. Dein Hauswirt ist nicht sein Vertragspartner. Wenn Sie selbst in der Wohnung wohnen und nur einen Teil der Wohnung an Fremde weitergeben wollen, müssen Sie die Genehmigung des Eigentümers eingeholt haben. Bei Vorliegen eines berechtigten Grundes darf der Eigentümer jedoch nicht schlichtweg abweisen.
Die Weitervermietung darf der Mieter trotz Ihres begründeten Interesse nur ablehnen; andere Ursachen können die Weitervermietung für den Mieter unangemessen machen: Dies kann z.B. eine Umnutzung durch einen Untervermieter sein, weil er die Wohnung nicht mehr zum Leben, sondern für ein Geschäft mit dem Verkehr des Kunden verwenden möchte. Falls der Hauswirt die Genehmigung zu ungerecht ablehnt, müssen Sie sie zunächst vor Gericht erzwingen.
Wenn Sie Ihre ganze Wohnung untervermieten wollen, benötigen Sie das grüne Signal des Vermieters. Wenn er dies nicht wünscht, können Sie seine Zustimmung nicht zwingen, sondern nur mit der gewohnten dreimonatigen Frist auflösen. Verlangen Sie wieder Frieden und Stille und kündigen Sie Ihre Mitbewohnerin, ob Sie die ganze Wohnung oder Einzelzimmer weitervermietet haben.
Wenn Sie ein eingerichtetes Apartment vermietet haben, können Sie und der Untervermieter den Vertrag zum Monatsende zum 15. eines jeden Monates auflösen. Bei Untervermietung eines unmöblierten Zimmers in Ihrer Wohnung können Sie dieses mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monate beenden, wenn Sie ein begründetes Kündigungsinteresse (z.B. Eigennutzung) haben.
Sie können den Vertrag mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monate ohne Angabe von Gründen auflösen. Die Mietinteressenten haben eine dreimonatige Vorankündigung. Bei Untervermietung der gesamten Wohnung hat der Untervermieter denselben Entlassungsschutz wie jeder andere auch.