Kündigung Mietvertrag Eigenbedarf

Beendigung des Mietvertrages für den Eigenbedarf

Beendigung des Mietvertrages: Persönliche Nutzung oder nicht? Der Mietvertrag wurde vom Eigentümer für den persönlichen Gebrauch beendet - ist Ihnen das schon einmal untergekommen? Häufig wissen die Bewohner nicht einmal, ob der Eigentümer die Immobilie wirklich braucht und ob die Kündigung rechtswirksam sein kann. An dieser Stelle erläutern wir, in welchen Fällen vom persönlichen Gebrauch die Rede ist und in welchen nicht.

Ab wann ist der persönliche Gebrauch erforderlich? Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter ist zulässig, wenn er einen angemessenen und verständlichen Anlass im Sinne des BGB hat. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch soll der Eigentümer die fertiggestellte Ferienwohnung "brauchen", aber wann brauchen Sie eine Ferienwohnung? Die beendeten Wohnungen kann der Mieter seinen Familienangehörigen oder engen Familienangehörigen zur Nutzung zur Verfügung stellen. 2. Es stellt sich die Frage, wer zu diesen Familienangehörigen und engen Familienangehörigen zählt - in jedem Falle also zu Kindern, Geschwistern und Vätern.

Hier sollte der Hausherr eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Verwandten nachweisen können. Die Wohnung des Mieters kann vom Eigentümer benötigt werden, wenn der Eigentümer den Job wechselt, der viel enger mit der Wohnung des Mieters verbunden ist. Für die nachfolgenden fünf Fälle können keine persönlichen Voraussetzungen als Beendigungsgrund vorgebracht werden: Die Kündigung ist nicht möglich: Vorzeitige Eigennutzung: Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die Wohnung überhaupt nicht benutzen will, sondern die Eigennutzung als Anlass anführt.

Grundsätzlich kann so etwas für den Hausherrn kaum gut werden. Stellt sich der Eigentümer nur vor, die Ferienwohnung selbst zu nutzen, ist der Eigentümer für den entstandenen Mietschaden (z.B. Umzugs- oder Sanierungskosten in der neuen Wohnung) verantwortlich. Rechtsmissbrauch: Dies ist der Fall, falls der Eigentümer eine andere gleichwertige und freie Wohneinheit hat, sich aber nicht einmietet.

Gibt es einen Anlass, warum der Hausherr nicht in die andere Wohneinheit ziehen will, muss er dies anführen. Andernfalls besteht kein persönlicher Bedarf und die Kündigung des Mietvertrages ist daher gegenstandslos. Widersprüchliche persönliche Voraussetzungen: Dies ist der Fall, wenn die Kündigung durch den Anbieter mit einem bereits vor Vertragsabschluss vorhersehbaren Grunde erfolgt.

Fehlgeschlagen: Kann der Mieter die Ferienwohnung nicht auf diese Weise benutzen, ist die Kündigung der Eigennutzung ungültig. Wenn der Hausherr den Vertrag für seine behinderte Mama im achten Obergeschoss ohne Lift beendet, dann ist diese Ferienwohnung für die Dame nicht tauglich.

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