Kündigung Trotz Schwerbehinderung

Beendigung trotz schwerer Behinderung

Entlassungsschutz bei schwerer Behinderung trotz Unwissenheit. Sprung zur Entlassung trotz schwerer Behinderung - wie reagieren? Bedingungen für die Entlassung von Schwerbehinderten oder Personen mit ähnlichen Behinderungen. der Arbeitgeber braucht die. Andererseits bleibt der Kündigungsschutz trotz fehlender Beweise bestehen, wenn die.

Anwalts-Flatrate

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, heute wurde mir von meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass er die Entlassung von Schwerstbehinderten beantragt. Seit 10 1/2 Jahren bin ich im Unternehmen und zu 50% schwer behindert. Lieber Frager, auf der Basis der Angaben möchte ich Ihnen eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben: Damit ein Schwerbehinderter ordnungsgemäß entlassen werden kann, muss das Integrationsbüro konsultiert werden.

Das Integrationsbüro überprüft, ob die Kündigung mit der Invalidität zusammenhängt. Andernfalls, z.B. bei Betriebs- oder Verhaltenskündigung, wird die Genehmigung prinzipiell erwirkt. Eine Kündigung kann nur nach Erhalt der Einwilligung ausgesprochen werden; vorher wäre sie in der Regel ungültig. Unter der Voraussetzung, dass dem Arbeitnehmer die Invalidität bekannt ist, wäre innerhalb der dreiwöchigen Frist nach Erhalt der Kündigung eine Klage auf Kündigungsschutz zu erheben.

Ausnahmeregelungen, nach denen eine Entschädigung zu leisten ist, z.B. Tarifvertragsregelung, Gesellschaftsplan, Entschädigung n 113 BetrVG bei Betriebswechsel, Betriebspraxis/ Gleichbehandlung, Kündigungsantrag in Arbeitsgerichtsverfahren, wenn dort prinzipiell die Ungültigkeit der Kündigung bestimmt werden würde. Im Prinzip würde Ihr Anwalt diesen Auftrag beim Richter einreichen und dann seine Honorare und Spesen direkt mit der Kasse ausgleichen.

Um Ihre Möglichkeiten im Detail zu untersuchen, sollten Sie sich von einem lokalen Anwalt weiterbewegen.

Beendigung von Schwerstbehinderten trotz besonderen Kündigungsschutzes

Sie sind als Unternehmer dazu angehalten, bei persönlichen, verhaltensbedingten oder betrieblichen Problemen im Beschäftigungsverhältnis mit einer Person mit Schwerbehinderung den Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertreter und das Integrationsbüro so früh wie möglich anzurufen, wenn das Beschäftigungsverhältnis in Gefahr ist, § 84 Abs. 1 SGB IX. Ihr Arbeitnehmer hat bereits den besonderen Kündigungsschutz nach 85 SGB IX bzw. 91 Abs. 1 SGB IX, wenn sein Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Kündigungseingangs feststeht.

Schwerbehinderte sind Menschen mit einem anerkannt hohen Invaliditätsgrad von mindestens 50 (= 50%). Die besondere Kündigungsschutzregelung findet auch auf Gleichberechtigte gemäß § 68 Abs. 3 SGB IX Anwendung. Er ist schwer behindert und arbeitet seit mehreren Jahren nicht. Die wollen sein Anstellungsverhältnis jetzt beenden. Konsequenz: Eine Kündigung ist in der Regel nicht möglich, da Gerd B. zum Kreis der besonders kündigungsgeschützten Personengruppen gehört.

Diese müssen zunächst die Genehmigung des Integrationsbüros eingeholt haben. Falls Sie trotz besonderen Kündigungsschutzes stornieren möchten, gelten folgende Bestimmungen: Jegliche gewöhnliche oder ausserordentliche Kündigung eines schwer behinderten Arbeitnehmers erfordert die vorherige Genehmigung des Integrationsbüros, 85 SGB EX. Wenn Sie einen Arbeitnehmervertretungsrat haben, sind dessen Rechte aus 102 BetrVG und denen der Schweren Behindertenvertretung gemäß 95 Abs. 2 SGB IIX zu wahren.

Im Falle einer Kündigung trotz besonderen Kündigungsschutzes ist in den nachfolgenden Abschnitten keine Genehmigung durch das Integrationsbüro erforderlich: In diesem Fall ist jedoch die Genehmigung des Integrationsbüros notwendig, wenn die Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erfolgt: Eine Kündigung durch Sie als Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer bereits über ein Alter von mindestens 60 Jahren verfügt und aufgrund eines Sozialplanes ein Recht auf eine Abgangsentschädigung oder ähnliches hat.

Die Kündigung durch Sie als Arbeitnehmer innerhalb der ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses. Diese Kündigung muss jedoch dem Integrationsbüro gemeldet werden. Wichtig bei Kündigung trotz besonderen Kündigungsschutzes! Die Genehmigungspflicht erstreckt sich nur auf die Kündigung von Arbeitnehmern, die bei Erhalt der Kündigung bereits als schwerbehindert erachtet werden. Das Gleiche trifft zu, wenn sie den Anerkennungsantrag spätestens 3 Wochen vor dem Tag des Zugangs der Kündigung einreichen.

Gleiches trifft auf Arbeitnehmer zu, die als Schwerbehinderte behandelt werden (BAG, Beschluss vom 1. März 2007, Aktenzeichen: 2 AZR 217/06; in: Wenn Sie einen schwerstbehinderten Arbeitnehmer trotz besonderen Kündigungsschutzes entlassen wollen, muss erneut ein Gesuch beim Integrationsbüro eingereicht werden. Dieses Verlangen ist in zweifacher Ausführung in schriftlicher Form zu erteilen. Innerhalb eines Monates muss das Integrationsbüro eine entsprechende Verfügung vorlegen.

Bei nicht rechtzeitiger Beschlussfassung wird die Einwilligung gefälscht, § 88 Abs. 5 SGB IX. Sie können dann als Unternehmer ohne ausdrückliches Einverständnis auflösen. Dabei kann das Integrationsbüro wie folgt beschließen: 1: Wenn das Integrationsbüro der ordentlicher Kündigung zustimmt, müssen Sie die ordentliche Kündigung innerhalb eines Monates nach Mitteilung der Kündigung aussprechen.

Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung muss die Kündigung sofort nach der Einwilligung erfolgen. Ablehnung der Kündigung Wenn das Integrationsbüro Ihren Auftrag ablehnt, kann die Kündigung zunächst nicht ausgesprochen werden. Gegen die Entscheidung des Integrationsbüros haben Sie dann die Gelegenheit, Berufung einlegen. Gibt der Widerspruchsausschuss dann seine Einwilligung, so ist eine einmonatige Kündigungsfrist anzuwenden.

Negativer TestWenn das Integrationsbüro feststellt, dass Ihr Arbeitnehmer nicht unter das SGB IIX fallen (= negativer Test), können Sie die Kündigung unverzüglich vornehmen. Im Falle einer von Ihnen vorgesehenen ausserordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist finden besondere Bestimmungen Anwendung: Die Einwilligung zur Sonderkündigung kann nur innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Kenntnisnahme der Kündigungsgründe beantragt werden.

In diesem Falle muss das Integrationsbüro innerhalb von 2 Wochen über Ihre Bewerbung befinden. Schweigepflicht auf Ihren Wunsch hin besteht, ist die Einwilligung nach § 91 Abs. 3 SGB IX erwirkt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verfügung bei Ihnen als Unternehmer eingegangen ist, sondern nur darauf, ob die Verfügung überhaupt innerhalb der gesetzten Zeitspanne ergeht.

Das Integrationsbüro sollte auf jeden fall am Ende der Deadline angerufen werden, um herauszufinden, ob es eine entsprechende Maßnahme ergreift. Wenn dies nicht der Fall ist oder vereinbart wurde, müssen Sie die Kündigung sofort vornehmen. Wenn das Integrationsbüro vor Ende der zweiwöchigen Periode seine Einwilligung erteilt hat, können Sie diese noch vollständig nutzen.

Es ist daher keine sofortige Kündigung erforderlich (BAG, Entscheidung vom 15.11.2001, Aktenzeichen: 2 AZR 380/00; in:

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