Hgb 84 Vertragsmuster

Mustersendung Hgb 84

gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Handelsvertreter ist gemäß § 84 HGB selbstständiger Unternehmer und fest angestellt. Geschäftsbesorgungsvertrag nach deutschem Recht . Nach deutschem (§ 84 HGB) und europäischem Recht (Art.

1 Abs. 2 Handels-. Insbesondere hat der Vertrag die Vorschriften des Handelsvertreterrechts gemäß §§ 84 ff HGB zu beachten.

Vertriebsmitarbeiterinnen

Die Handelsvertretung nimmt die Repräsentanz des Betriebes im Landkreis als Bezirksvertreter wahr. Die Befugnis des Unternehmers, in diesem Stadtteil selbst oder durch Dritte zu arbeiten, wird nicht berührt. 3] Die exakte Grenze dieses Kreises resultiert aus dem diesem Vertrag beiliegenden Planausschnitt (Anlage....)[4]. Veränderungen des repräsentativen Distrikts erfordern zu ihrer Gültigkeit eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ergänzung dieses Vertrages.

Soll ein anderer Vertrag, z.B. ein Kooperationsvertrag, gleichzeitig mit einem Handelsagentenvertrag abgeschlossen werden, muss in allen Kontrakten eindeutig festgelegt sein, welche Regelungen in welchem Falle anzuwenden sind. Im Falle mehrerer Verträge gehen etwaige Zweideutigkeiten zu Lasten des Nutzers. Die Gesellschaft ist dazu angehalten, alle Abnehmer, mit denen sie bei Vertragsabschluss bereits dauerhafte Geschäftsverbindungen unterhält, einschließlich der mit diesen Abnehmern in den vergangenen 12 Monate vor Vertragsabschluss getätigten Verkäufe, in einer Beilage festzuhalten.

Der bei Inkrafttreten dieses Vertrags im Agenturbezirk bestehende komplette Kundenkreis wird vom Handelsagenten zur weiteren Unterstützung aufgenommen. Die Handelsvertretung hat die Vermittlung/Abschluss von Verkaufsgeschäften im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft im delegierten Vertretungsbezirk[6]. Er muss dabei die Belange des Betriebes mit der Fürsorge eines umsichtigen Unternehmers wahrnehmen und alles daran setzen, den Umsatz zu steigern und den Umsatz zu steigern.

Mit den potenziellen Auftraggebern des Konzerns muss er geschäftliche Beziehungen unterhalten und konsequent abwickeln. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kaufmann nicht berechtigt[7]. Die Handelsvertretung hat die Gesellschaft über jede Geschäftsvermittlung/Transaktion[8] sofort zu informieren und die Gesellschaft über die bestehenden Geschäftsverbindungen durch Zusendung von Korrespondenzkopien und/oder durch Aktennotizen zu informieren.

Auch der Außendienstmitarbeiter muss dem Betrieb einmal im Monat die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Die Handelsvertretung ist auf Verlangen der Gesellschaft in Sonderfällen zur Erteilung besonderer Auskunft verpflichtet. 2. Die Handelsvertretung ist zur Führung einer Kundenkartei angehalten. Die Handelsvertretung ist dazu angehalten, die Kreditwürdigkeit bestehender oder potenzieller Kunden so weit wie möglich zu überwachen und die Gesellschaft bei der Ermittlung ihrer Solvenz zu unterstütz.

Zweifeln an der Kreditwürdigkeit eines bestehenden oder potenziellen Käufers sind dem Unternehmer umgehend mitzuteilen. Er ist nicht zur Inanspruchnahme von Kreditauskünften o.ä. gezwungen. Die Handelsvertretung hat die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft zu bewahren und die sie betreffenden Dokumente und das Geschäftsbesorgungsverhältnis so zu verwahren, dass sie Dritten nicht zugängig sind.

Über alle während der Vertragslaufzeit gewonnenen Erkenntnisse, über Geschäftsvorfälle und über innerbetriebliche, besonders geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte hat er auch nach Beendigung des Vertrages Verschwiegenheit zu wahren. Der Vertreter wird dem Handelsagenten gegenüber selbst bevollmächtigt. Es ist ihm nicht gestattet, die Handelsagentur ohne ausdrückliches Einverständnis der Gesellschaft auf einen Dritten zu verlegen oder die Handelsagentur durch einen Dritten im Stillen zu ertragen.

Wenn das Einzelunternehmen des Handelsagenten in andere Hand übergeht, kommt es mangels einer ausdrücklichen Einwilligung der vertretenen Firma nicht gleichzeitig zu einer Übertragung des Handelsagentenvertrages auf den neuen Inhaber. 8 Dasselbe trifft zu, wenn der Handelsagent als Vertragspartei dieses Handelsagentenvertrages sein Einzelunternehmen in eine Firma umwandelte.

Der Kaufmann ist befugt, mit Subagenten oder beschäftigten Reiseteilnehmern, deren Vertrag er zur Vertragserfüllung als Erfüllungsgehilfe einsetzen will, einen Vertrag zu schließen. Die Firma unterstützt den Handelsagenten nach besten Möglichkeiten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und stellt ihm jederzeit die notwendigen Informations- und Beratungsleistungen zur Verfügung.

Die Gesellschaft hat bei der Wahrnehmung ihres Weisungsrechtes die unabhängige Position des Handelsagenten zu berücksichtigen. Die Gesellschaft ist im Besonderen dazu angehalten, den Handelsagenten über Geschäftsveränderungen, Arbeitsüberlastung, Produktions- oder Rohstoffprobleme o.ä. frühzeitig zu informieren, damit sich der Handelsagenten im Rahmen seiner Vermittlungs- oder Schlusstätigkeit an die jeweilige Situation anpasst.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftragnehmer kostenlos alle zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Dokumente (Muster, Pläne, Preise, Werbemittel, AGB, Kundenlisten/Kundendateien (sofern vorhanden) und.... usw.) zur VerfÃ?gung, ergÃ?nzt sie und hÃ?lt sie auf dem neuesten Wissensstand. Die Dokumente verbleiben im Besitz des Unternehmers, wenn sie nicht bestimmungsgemäss verwendet wurden.

Die Gesellschaft stellt dem Handelsagenten die notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Gesellschaft hat dem Handelsagenten die Entgegennahme oder Zurückweisung eines vermitteltes Geschäftes sowie die vollständige oder partielle Nichtdurchführung eines geschlossenen Geschäftes und die der Nichtdurchführung zugrunde liegenden Umstände sofort mitzuteilen. 10] Die Gesellschaft wird den Auftragnehmer umgehend benachrichtigen, wenn sie erwartet, dass sie nur in wesentlich geringeren Umfang als unter normalen Bedingungen erwartet, Transaktionen eingehen kann oder will.

Nach § 6 Abs. 3 sind die rechtlichen Folgen der gänzlichen oder partiellen Nichtdurchführung zu ermitteln; Abschriften der Korrespondenz mit Abnehmern oder Interessierten des Bezirks sind dem Handelsagenten umgehend zu übermitteln; über mit Zustimmung des Handelsagenten oder ohne dessen Zutun geführte Gespräche und beabsichtigte Transaktionen mit Abnehmern oder Interessierten des Bezirks ist der Handelsagenten unverzueglich zu benachrichtigen.

Zu den Auskünften im Sinn von Abs. 1 zählt auch die rechtzeitige Unterrichtung des Handelsvertreters über vorgesehene Unternehmenskooperationen oder -zusammenschlüsse oder eine angestrebte Veräusserung oder Schliessung der Gesellschaft, damit er in seiner geschäftlichen Gestaltung - vor allem in Bezug auf die Wahrnehmung seines Kündigungsrechtes - nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Handelsvertretung hat Anspruch auf eine Provision für alle von ihr vermittelten/abgeschlossenen Transaktionen und für alle Transaktionen, die ohne seine direkte Zusammenarbeit mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunde für Transaktionen der selben Gattung erworben hat. Vorraussetzung für den Provisionsfall ist, dass das Geschäft ohne Berücksichtigung des Zeitpunktes der Durchführung der Transaktionen durch den Auftragnehmer während des laufenden Vermittlungsvertrages abgeschlossen wird.

Bei Geschäftsabschlüssen nach Vertragsende steht dem Handelsagenten nur dann ein Anspruch auf Provision zu, wenn er das Geschäftsabschlußgeschäft in der Weise getätigt oder initiiert oder aufbereitet hat, daß es im wesentlichen auf seine Geschäftstätigkeit zurückgeht und das Geschäftsabschlußgeschäft innerhalb einer vertretbaren Zeit nach Ende des Geschäftsverhältnisses erfolgt oder wenn das Vertragsabschlußangebot des Auftraggebers bei der Gesellschaft vor dem Ende des Geschäftsabschlußverhältnisses eingegangen ist.

12] Der Handelsagent erlangt auch keinen Vergütungsanspruch für solche Transaktionen, für die ein Rechtsvorgänger nach § 87 Abs. 2 HGB Provision verlangen kann. Ist ein Geschäft mit einem neuen Besteller nicht auf die alleinige Betätigung des Handelsagenten zurück zu führen, sondern durch andere Handelsagenten verursacht worden, so wird der Provisionsforderung anteilmäßig auf diese Agenten aufgeteilt.

Über die Aufteilung der Provisionen und deren Anteil beschließt das Untenehmen nach Absprache mit den betroffenen Vertretern nach freiem Ermessen unter angemessener Abwägung der entgegenstehenden Belange und unter Ausschluß des Rechtswegs, wenn sich die Parteien nicht über die Aufteilung der Kommission einig sind. Die Provisionsforderung des Handelsagenten besteht als vorbehaltloser Schaden ersatzanspruch, wenn und soweit der Auftragnehmer das kommissionspflichtige Rechtsgeschäft durchführt.

Im Falle der Vorausleistungspflicht des Auftraggebers besteht der Anspruch auf Vergütung bereits, wenn und soweit der Auftraggeber seiner Vorausleistungspflicht nachkommt. Die Vermittlungsprovision, die dem Handelsagenten für alle in § 4 aufgeführten kommissionspflichtigen Transaktionen zukommt, ist.... Prozents. Zu dieser Kommission kommt die Mehrwertsteuer hinzu und wird fällig, wenn der Handelsagent umsatzsteuerpflichtig ist.

Gleiches trifft auf Mehrkosten (z.B. Frachten, Porti, Zölle, Abgaben etc.) zu, es sei denn, die Mehrkosten werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt. 2. Die in den obigen Abschnitten angegebenen Vergütungssätze und Bemessungsgrundlagen für die Provisionsermittlung können nur über vertragliche Regelungen verändert werden. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtausführung eines geschlossenen Geschäftes erlischt der Anspruch auf Provision nur, wenn und soweit dies auf von der Gesellschaft nicht zu vertretenden Gründen basiert.

Auch erlischt der Anspruch auf Provision, wenn erkennbar ist, dass der Besteller nicht zahlt ( 87a Abs. 2 HGB); er verringert sich, wenn der Besteller nur teilbezahlt. Die bereits erhaltenen Gelder sind vom Außendienstmitarbeiter an das Untenehmen zu erstatten. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, ihren Leistungsanspruch gegen den Auftraggeber gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen, wenn diese Massnahme erfolgversprechend ist.

Im Übrigen ist die Gesellschaft nur dann zur Durchsetzung des Erfüllungsanspruchs vor Gericht berechtigt, wenn der Kaufmann dies fordert und er sich in angemessener Weise an den Kosten des Verfahrens beteiligt. 2. Die Gesellschaft hat die dem Handelsagenten geschuldeten Kommissionen für jeden Monat, längstens bis zum Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats, zu verrechnen.

14] Provisionsforderungen (Netto-Provisionen), die bis zum Ende des vorigen Monats als bedingungslose Forderungen aus der Durchführung der Transaktion durch das Versicherungsunternehmen aufgetreten sind, müssen in der Provisionsverrechnung erfasst werden. Der Kaufmann hat die Gesellschaft sofort zu informieren, wenn er wegen Krankheit oder aus anderen Umständen mehr als eine Wochen an der Erfüllung seiner Aufgaben verhindert ist.

Bei Krankheit, die länger als eine Woche dauert, ist der Auftraggeber befugt, selbst oder durch einen Vertreter im Kreis des Handelsagenten zu handeln, es sei denn, der Handelsagenten gewährleistet die Versorgung seiner Klienten durch einen geeigneten Ersatz. 18] Die Aktivität des Betriebes oder Dritter im Landkreis darf nicht zu einer Reduzierung der Vermittlungsprovisionen gegenüber dem Handelsagenten führen, sofern die Krankheitszeit 4 Kalenderwochen nicht übersteigt.

Wird durch den Handelsagenten kein geeigneter Ersatz geleistet, so hat er während der Unterbrechung der Tätigkeit die nachweislich entstandenen Ersatzkosten (Gehalt, Reisekosten etc.) bis zur Hoehe von 50% der in diesem Zeitpunkt entstandenen Provisionsansprüche zu tragen. Allerdings nur für den Zeitabschnitt von der fünften bis zum Ende von sechs Monate nach Erkrankungsbeginn.

Der Kaufmann ist dazu angehalten, seinen Aufenthalt in eine Zeit zu verlegen, in der nach Kräften wenig zu tun ist, und das Urlaubsdatum frühzeitig vor Urlaubsbeginn dem Betrieb mitzuteilen. Gleiches trifft auf andere vorübergehende Unterbrechungen zu. Will der Handelsagent darüber hinaus ein Unter-nehmen vertreten, das nicht die gleichen oder ähnliche Produkte produziert oder verkauft, so hat er dies dem Unter-nehmen mitzuteilen.

Die Handelsvertretung erklärt sich bereit, für die Zeit von zwei Jahren nach Auflösung des Auftragsverhältnisses hinsichtlich der in 1 (1) bis (1) dieses Auftrags erwähnten Produkte und Dienstleistungen für ein konkurrierendes Unternehmen von jeder kommerziellen Aktivität im Vertragsgebiet im Sinn von § 1 (1) bis (1) dieses Auftrags Abstand zu nehmen.

21 ] Diese Pflicht umfasst sowohl die Beschäftigung als auch die selbständige Tätigkeit (z.B. als gewerblicher Vertreter oder Vertragshändler). Es ist dem Handelsagenten auch verboten, während dieses Zeitraums eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Wettbewerberunternehmen zu erwerben. Die Vertragsbeziehung entsteht am................... und wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.

Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Kaufmann dem Kaufmann die von der Gesellschaft zu Anfang oder während des Vertrages zur Verfügung gestellten Dokumente (vgl. 3 Abs. 2) und sonstige Materialien innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden, sofern sie nicht bestimmungsgemäss verwendet wurden, sowie alle weiteren für die Erhaltung und Ausführung des Geschäftsbetriebes notwendigen Auskünfte.

Ansprüche nach 89b HGB müssen innerhalb eines Kalenderjahres nach Auflösung des Vertrages erhoben werden. Es gibt keine Nebenvereinbarungen zu diesem Vertrag. Änderungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um wirksam zu sein. Ist ein Regelungsbedarf nicht in diesem Vertrag enthalten, so sind die Rechtsvorschriften der §§ 84 ff.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck des Vertrags und dem Wunsch der Vertragsparteien am ehesten entspricht. Dieser Vertrag hat.... Anhänge, die wesentlicher Bestandteil dieses Vetrags sind. Dieser Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung abzuschließen.

Jede Vertragspartei hat ein von der anderen Partei unterzeichnetes Exemplar bekommen. 1] Der Mustervertrag ist auf hauptberufliche Handelsagenten abgestimmt. Es ist nicht für: Teilzeit-HandelsvertreterInnen. Sollen diese rechtlichen Folgen auftreten, muss der Kaufmann als " Kaufmann im nebenberuflichen Bereich " explizit mit der Mediation oder dem Abschluß von Transaktionen beauftragt werden (§ 92b Abs. 2 HGB).

Allerdings darf die Repräsentation nur im Nebenerwerb erfolgen, der nach Verkehrsgutachten berechnet wird ( 92b Abs. 3 HGB); daher können keine festen Grenzwerte benannt werden. Vertreter von Versicherungen und Bausparkassen ( 92 HGB) sowie für Arbeitnehmervertreter im Sinn von § 92a HGB. Ein Exklusivagent ist ein Handelsagent, dem ein bestimmtes Revier oder eine bestimmte Klientel zugeordnet ist, sofern das betreffende Gewerbe nur über den Handelsagenten in dem jeweiligen Revier agieren darf.

Vorgeschlagene Formulierung: "Der Außendienstmitarbeiter ist der einzige Vertreter des Betriebes im Landkreis.... ... Die Gesellschaft ist nicht befugt, weitere Außendienstmitarbeiter für diesen Distrikt zu ernennen oder in diesem Distrikt selbst oder über Agenten zu rekrutieren. "Bei Abschluss einer Exklusivvertretung ist zu vereinbaren, dass der Handelsagent den Agenten nicht vertreten kann, z.B. wegen Erkrankung, auch nicht durch Subagenten oder andere Verrichtungsgehilfen.

4 ] Zusätzlich zum Landkartenausschnitt ist es ratsam, den Substitutionsbereich über die Postleitzahl zu definieren. 5 ] Alternative: "Die Darstellung bezieht sich auf die im Anhang zu diesem Abkommen aufgelisteten Waren. Im Hinblick auf die Aufnahme der Produkte des Konzerns, die zukünftig Teil des Produktions- und Vertriebsprogramms sein werden, ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung dieses Vertrages erforderlich.

Dabei ist darauf zu achten, dass dem Handelsagenten nur eine Schlichtungsvollmacht (Þ ".... to be mediated") oder auch eine abschließende Vollmacht (Þ ".... to be concluded") erteilt wird. 9] Der Kaufmann und der Gewerbetreibende hatten bereits eine Loyalitäts- und Treuepflicht gegenüber dem anderen. Dieser wird durch 12 Abs. 3 dieses Vertrags kompensiert, der sich auf das Recht und die Grundsätze der Gerichtsbarkeit bezieht.

Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer den Vertrag anerkennt. "11 ] 87 Abs. 2 HGB regelt für das direkte Geschäft der Gesellschaft Provisionsforderungen des Handelsagenten, die jedoch auszuschließen sind. Vorgeschlagener Wortlaut: "Der Handelsagent hat keinen Anspruch auf Provision nach § 87 Abs. 2 HGB. Bei Bedarf kann eine Frist gesetzt werden: "Der Handelsagent hat keinen Anspruch auf eine Provision für Geschäfte, die drei Monate nach Beendigung des Vertrages abgeschlossen werden.

15 ] Alternativ: "Der dem Handelsagenten geschuldete Kommissionsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer ist mit der Zahlung fällig. "16 ] Alternativ: "Der Handelsagent hat keinen Ersatzanspruch auf Erstattung der im normalen Geschäftsgang angefallenen Auslagen. "Rechtliche Regelung: "Der Handelsagent kann nur dann die Erstattung seiner im ordnungsgemäßen Geschäftsgang angefallenen Kosten fordern, wenn dies branchenüblich ist.

Eine Regelung über die Erkrankung und den Aufenthalt könnte daher entfallen, wenn der Kaufmann jederzeit die Vertretungsbefugnis durch seine eigenen Stellvertreter sicherstellen kann (vgl. 2 Abs. 6 und 8). 19] Die Aufhebung der Wettbewerbssituation erfordert in der Regel eine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einem der konkurrierenden Unternehmen. Für die Bewertung von alternativen Vorgehensweisen wird es immer notwendig sein, sich von Berufsverbänden und/oder einem mit diesem Thema befassten Anwalt beraten zu lassen.

Es ist ihm untersagt, ein Unternehmen innerhalb oder außerhalb seines Distrikts zu repräsentieren, das die gleichen oder ähnliche Produkte produziert oder verkauft, auch wenn es sich nur um Gebrauchtgegenstände handeln sollte. Ausnahmeregelungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Unter-nehmens. 21] Die Vertragsparteien sollten vereinbaren, ob ein solches postvertragliches Konkurrenzverbot erwünscht ist.

"23 ] 90a Abs. 2 HGB besagt: "Der Auftragnehmer kann bis zum Ende des Auftragsverhältnisses auf die Beschränkung des Wettbewerbs mit der Folge der Befreiung von der Entschädigungspflicht nach Ablauf von sechs Monaten aufheben. "24 ] Dies ist die rechtliche Vorschrift für hauptamtliche Handelsagenten.

Es handelt sich jedoch um eine Erweiterung, die für das betreffende Produkt nicht kleiner sein darf als für den Außendienstmitarbeiter. Die Verordnung ist nicht für sekundäre Handelsagenten anwendbar. Wurde das Mietverhältnis auf unbefristete Zeit abgeschlossen, kann es mit einer einmonatigen Kündigung zum Ende eines Kalendermonates beendet werden; ist eine andere vereinbarte Laufzeit vorgesehen, muss sie für beide Parteien gleich sein.

Eine zu lange Frist ist wirkungslos, wenn der Kaufmann durch sie an der Aufnahme einer Hauptbeschäftigung zur Sicherung seiner Existenz verhindert wird (BGH Urt. v. 21.3. 2013, Az.: VII ZR 224/12). 26 ] Dieser Vertrag enthält keinen Gerichtsstand, da dieser nur dann rechtlich verbindlich festgelegt werden kann, wenn beide Parteien Vollkaufleute sind. Ist jedoch der Händlerstatus eindeutig, z.B. weil beide Parteien im Firmenbuch registriert sind, kann auch eine Gerichtsstandvereinbarung als eine andere Regelung angesehen werden.

Der Vertrag ist der Ort, an dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Diese Verjährungsfrist kann dem beidseitigen Nutzen einer raschen Vertragserfüllung und einer frühzeitigen Klarstellung der gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen dienlich sein (BGH Urt. v. 10.05. 1990 - Az.: I ZR 175/88, ZIP 1990, 1416). Ob eine solche Kürzung erwünscht ist, müssen die Vertragsparteien vereinbaren.

Alternativ: "Alle Forderungen aus diesem Vertrag erlöschen zwölf Monate nach Kenntnisnahme der den Anspruch begründenden Umstände.

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