Aushilfsjob Urlaub

Temporärer Joburlaub

Ferienanspruch für Zeitarbeiter und Studenten. Selbst in befristeten Jobs und Studentenjobs haben Studenten und Zeitarbeitskräfte Anspruch auf bezahlten Urlaub. Du hast immer ein Recht auf Urlaub, wenn du arbeitest. Ihr Leiharbeiter hat auch Anspruch auf Urlaub.

Sogar Mini-Jobber haben ein Recht auf Urlaub.

Himmelfahrt, Pfingstfest und Fronleichnamsfest - besonders im Monat Mai und Juli eines jeden Jahrs gibt es viele Anlässe. Mini-Jobber haben auch ein Recht auf Urlaub. Mitarbeiter, die einen Mini-Job ausÃ?ben, werden nach dem Teilzeitarbeits- und Zeitarbeitsgesetz ( "TzBfG") als TeilzeitbeschÃ?ftigte betrachtet und haben daher ein Anrecht auf bezahlte Ferien.

Im Falle einer Sechstagewoche besteht der gesetzlich vorgeschriebene Ferienanspruch aus vier oder 24 Arbeitstagen pro Jahr, wobei die tatsächlich geleistete Urlaubszeit auf die zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbarte Wochenarbeitszeit umzurechnen ist. Es ist nur die Wochenarbeitszeit und nicht die geleistete Arbeitszeit von Bedeutung.

Beispiel: Ein Mitarbeiter, der fünf Tage pro Jahr beschäftigt ist, hat Anspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr, auch wenn er nur 10 Wochenstunden hat. Verbringt er dagegen diese 10 Arbeitsstunden an zwei Arbeitstagen pro Tag, hat er nur acht freie Tage (2×24:6).

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erlaubt es nicht, Mini-Jobber ohne objektive Gründe zu diskriminieren, weshalb der Ferienanspruch möglicherweise größer ist, wenn der Dienstgeber seinen Vollzeit-Kollegen einen verlängerten Urlaub einräumt. Mehr Blogeinträge zum Thema Urlaubsberechtigung für Minijobber: In unserer Video-Serie "Minijob - Wir antworten" haben wir auch Informationen zum Thema Urlaubsberechtigung für Miniobber zusammengestellt:

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs Ihrer Aushilfskräfte

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie zunächst den Anspruch auf Urlaub festlegen, den ein entsprechender Vollzeitmitarbeiter haben würde. Die Urlaubsansprüche können sich daraus ergeben: Achtung: Sie dürfen nicht von den rechtlichen Mindestanforderungen in Ihrem Arbeitsverhältnis abweicht! Überprüfen Sie also, was im Anstellungsvertrag festgelegt wurde und ob Tarif- und Arbeitsverträge den Ferienanspruch regulieren. Dem BUrlG zufolge gewährt man 24 Arbeitstage im Jahr für eine 6-Tage-Woche als Minimum.

Dies sind 20 Tage für eine 5-Tage-Woche, d.h. immer 4 wochenweise. Unter Arbeitstagen versteht man alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertags sind, einschließlich der Samstag. Für nicht bundeseinheitliche Ferien ist das Urlaubsgesetz am Arbeitsplatz und nicht am Firmensitz anzuwenden! Anschließend müssen Sie 6 Tage zusätzlichen Urlaub für eine 6-Tage-Woche einräumen, d.h. 4 Tage zusätzlichen Urlaub für eine 4-Tage-Woche.

Gemäß 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes geben Sie für junge Menschen (15 bis 17 Jahre) zumindest folgende Freizeitpausen pro Jahr an: 30 Arbeitstage, wenn der Junge am 1. Januar noch nicht 16 Jahre ist, 27 Arbeitstage, wenn der Junge am 1. Januar noch nicht 17 Jahre ist, 25 Arbeitstage, wenn der Junge am 1. Januar noch nicht 18 Jahre ist.

Sie wissen jetzt, welchen Anspruch ein Vollzeitmitarbeiter hat. Im BUrlG wird nur von Urlaub gesprochen. Deine Teilzeit-Karin G. ist zweimal pro Woche für dich tätig. In Bezug auf Feiertage haben Sie nichts zugesagt und Kollektivverträge gelten nicht. Das BUrlG ist somit anwendbar. Karin G. hätte laut BUrlG Anspruch auf 24 Tage Vollzeiturlaub mit einer 6-tägigen Urlaubswoche.

Daraus resultiert folgende Berechnung: 24 Urlaubstage: 6 Werktage x zwei Werktage = 8 Ferientage. Für Karin G. bedeutet dies bei einer zweitägigen Urlaubswoche 4 Wochen Urlaub. Sie und Ihr Teilzeitmitarbeiter Helmut K. haben den gesetzlich festgelegten Ferienanspruch festgelegt. In der ersten Arbeitswoche an 4 Tagen, in der zweiten Arbeitswoche an 5 Tagen und in der dritten Arbeitswoche an 6 Tagen.

Die Umstellungszeit ist 3-wöchig. Während dieser Zeit ist er 15 Tage tätig (4 + 5 + 6). Dem BUrlG zufolge hätte Helmut K. Anspruch auf 24 Tage Urlaub in einer Sechs-Tage-Woche. Weil Helmut K. jedoch 15 Tage in 3 Arbeitswochen tätig ist, muss sich dieser Zeitabschnitt auf die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Tage Urlaub beziehen.

Für den Erhalt des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG müßte Helmut K. 18 Tage in den 3 Arbeitswochen mitarbeiten. Wenn Helmut K. immer nur in einer kleinen Urlaubswoche Urlaub macht, dann kommt er zu mehr Ferienwochen, da er nur 4 Tage in einer kleinen Urlaubswoche aufbraucht. Wenn er den Urlaub nur in längeren Zeiträumen macht, entstehen weniger Ferien.

Deine Temp. Z. wirkt sehr unregelmässig für dich. Bei Vollzeitbeschäftigten gilt ein Ferienanspruch von 30 Tagen für eine 5-Tage-Woche. Für den Erhalt des gesamten Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag hätte sie im vergangenen Jahr 260 Tage lang gearbeitet (BAG vom 9. April 1994 - 9 AZR 478/92). 30-tägiger Urlaub: 260 Werktage x 130 Werktage = 15 Werktage.

Ihre Aushilfskräfte, Frau Z., hätten somit Anspruch auf 15 Tage Urlaub im Jahr. Wenn Sie ein Bereitschaftsarbeitsverhältnis vereinbaren oder Ihr Teilzeitmitarbeiter selbst bestimmen kann, ob und wann er tätig ist, führt er eine Durchschnittsberechnung durch. Wie viele Arbeitstage Ihr Teilzeitmitarbeiter pro Kalenderwoche wirklich arbeitete, bestimmen Sie selbst. Im Regelfall sollten Sie eine Kalkulation auf Basis der vergangenen 13 Kalenderwochen einleiten.

Diese Frist ist auch für die Berechnung des Urlaubsgeldes gültig.

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